180. Darf man sich verbrennen lassen?
Sonntag, 26. Dezember 2010 | Autor: intern
NAI 180 Wenn das feuer kommt
Das Judentum verbietet Bezug nehmend auf die Bibel die Einäscherung, da es eine schwere Sünde ist, einen Toten zu verbrennen. Das galt auch bei Israels Nachbarvölkern, die nur ihre Feinde verbrannten, um damit das Gedächtnis an sie auszulöschen.
Weil die Moabiter die Gebeine des Königs von Edom verbrannten, übergab Gott sie als Strafgericht den Flammen (Amos 2,1). Und nur weil bösartige Propheten verkündet hatten, dass der Leichnam des Königs Zedekia in der babylonischen Gefangenschaft verbrannt worden sei, erlitten sie das gleiche Schicksal, denn allein durch ihr Bekanntmachen, dass Zedekia verbrannt wurde, hatten sie ihn öffentlich entehrt (Jeremia 29,21-23).
Die Heiden der Antike verbrannten die Körper ihrer Feinde in der Auffassung, damit deren Auferstehung zu verhindern. Im Judentum dagegen darf selbst ein Feind oder einer, der wegen eines todeswürdigen Verbrechens hingerichtet wurde, nicht verbrannt werden, sondern muss begraben werden (5.Mose 21,22-23).
Eine Ausnahme bildete Adolf Eichmann, der verbrannt wurde, damit aus seinem Grab keine Gedenkstätte für Neonazis wird. Es ist auch verboten, auf einem jüdischen Friedhof Urnen beizusetzen, mit Ausnahme der Asche derer, die gegen ihren Willen z.B. im Holocaust oder auf Scheiterhaufen verbrannt worden sind. Nach jüdischem Recht sind Kinder nicht verpflichtet, die im Testament verfügte Einäscherung ihrer Eltern zu respektieren, denn jeder, der sich verbrennen lässt, verleugnet damit die Existenz Gottes.
Die ersten Christen dachten genauso und sahen es als ihre Pflicht an, für eine würdevolle Bestattung zu sorgen. Daher ermahnten die römischen Presbyter den Klerus von Karthago, die während der decischen Christenverfolgung (249 n. Chr.) umgekommenen Christen trotz der großen Anzahl nicht zu verbrennen, sondern zu bestatten. Bei der Christenverfolgung um 350 n. Chr. klagten die Christen, dass ihre Verfolger sie dazu zwingen wollen, ihre Toten zu verbrennen, was sie aber als Gottesfrevel ablehnten und dafür lieber des Nachts mit bloßen Händen ihre Toten bestatteten.
Daher ließen sich Juden wie auch Christen „zur Ehre Gottes, nach dessen Ebenbild sie geschaffen wurden“ in Katakomben oder auf offenen Friedhöfen bestatten, denn es heißt: „Ki afar ata we-el afar taschuw – Denn du bist Erde und zur Erde kehrst du zurück!“(1.Mose 3,19). Und Paulus schreibt: „Es wird gesät verweslich, damit das Verwesliche die Unverweslichkeit anziehen kann“ (1.Korinther 15,42-53), was jedoch nicht heißt, dass Gott nicht auch unfreiwillig (!) zu Asche verbrannte Menschen auferstehen lassen kann. Doch die freiwillige Entscheidung, sich verbrennen zu lassen, ist Rebellion gegen Gott.
Übrigens, das erste Krematorium wurde 1878 in Gotha eingeweiht.
Quelle: NAI
Thema: Israel | 6 Kommentare










