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169. Toi,toi,toi – denn Sie wissen nicht was Sie tun!

Sonntag, 19. Dezember 2010 | Autor:

Lieber Blog Besucher,

es ist ja seit Jahren bekannt, dass die Zahl der Wahrsager in unserem Land die dreifache Menge von Pfarrern und Pastoren ausmacht. Dass, aber dieser Okkultismus von vielen Teilen unserer Gesellschaft Tag für Tag durch satanische Beschwörungsformeln unterstützt wird, und man den besten Freund, den Teufel an den Hals wünscht, bewußt oder unbewußt, dass ist schon keine Kleinigkeit mehr. Es schmerzt mich immer besonders, wenn die teuflischen Aussprüche vor einem Millionenpublikum ausgesprochen werden. Jeder Mensch hat in unserer Informationgesellschaft die Möglichkeit sich über alles zu informieren, aber in gewissen Bereichen scheint unsere Gesellschaft schon so infiziert zu sein, dass man diese Möglichkeiten gar nicht mehr in Erwägung zieht, sondern alles schön brav und naiv nachplappert, was einem von den Medien vorgesagt wird.

Was meine ich damit?

Zu diesem Thema habe ich einen sehr guten Artikel gefunden, den ich Ihnen hier zur Kenntnis geben will.

Autor: Wolfgang Putschky

Ungezählte Menschen in unserem Land haben ein „Toi, toi, toi“ auf den Lippen, wenn sie einem anderen Glück wünschen, zu einer bevorstehenden Prüfung oder Reise, vor einer Operation oder für eine zwischenmenschliche Beziehung. Man hört das „Toi, toi, toi“ bereits im Kindergarten und auf dem Schulhof. Erwachsene rufen es sich über die Straße oder an der Ladentür zu. Ja, man kann keine Olympiade oder Weltmeisterschaft im Fernsehen verfolgen, wo nicht renommierte Moderatoren unsere Spitzensportler mit einem „Toi, toi, toi“ für den Wettkampf oder die baldige Genesung verabschieden.

Mag sein – viele plappern nur gedankenlos nach, was andere vorsagen. Christen, die sich ein „Toi, toi, toi“ zurufen, möchte ich geradezu Gedankenlosigkeit und Unwissenheit unterstellen.
Nun aber ist der Ausruf „Toi, toi, toi“ aber alles andere als ein frommer Wunsch und auch keine Erfolg und Gesundheit versprechende Beschwörungsformel, sondern eine knallharte Verfluchung. Das Wort „toi“ kommt aus dem Sanskrit, einer entscheidenden Herkunftsquelle aller indogermanischen Sprachen. „Toi“ heißt übersetzt „Teufel“. Sprachgeschichtlich kann man das bis in den Klang des deutschen Wortes hinein nachvollziehen. Entsprechendes gilt für das griechische Wort „diabolos“, das französische „diable“, das englische „Devil“, das spanische „diablo“, das schwedische „djävul“ und andere mehr.

EsoterikOkkultismus...

Die dreimalige Ausrufung des Wortes „toi“ hat folgenden Hintergrund: Der Teufel ist ein „Affe Gottes“, wie ein Kirchenvater treffend gesagt hat. Mit dem dreifachen „Toi, toi, toi“ äfft er den dreimal einen Gott nach. Das gleichzeitige Klopfen auf Holz ist obendrein eine Verspottung des „Fluchholzes“(Kreuz), an dem Jesus sein heiliges Leben stellvertretend für alle Sünden aller Zeiten opferte. Mit dem „Toi, toi, toi“ ruft man also über einen Menschen bzw. über ein Ereignis seiner nahen Zukunft bewusst oder unbewusst den Namen des Teufels an und aus.

Diese Sachinformation soll ermutigen, über die eigene Zunge zu wachen und auch für andere bewahrend Verantwortung zu tragen. Bleiben wir lieber bei „Gottes Segen“, wenn wir unseren Nächsten das Beste wünschen. Oder entscheiden wir uns wenigstens für ein „alles Gute“! Neben vielen irreführenden deutschen Redensarten stimmt doch dieses Wort für Wort: „Alles Gute kommt von oben!“(Jakobus 1, 17). Von unten – aus der Finsternis – ist nichts Gutes zu erwarten; weder für uns noch für unsere Mitmenschen. Jesus grüßt und entlässt seine Jünger übrigens mit einem „Schalom aleichem – Friede sei mit euch!“ Dabei meint das hebräische Schalom nie nur äußerlich geordnete Verhältnisse, sondern immer auch eine heile Beziehung zu Gott. So ist Jesus: Er will im Blick auf uns und alle Menschen rundherum Gutes – nach Geist, Seele und Leib  zeitlich und ewig.

Ich würde mich freuen, wenn sich viele Menschen bemühen würden, Ihre Sprache zu überprüfen.

Ich wünsche Ihnen allen Gottes Segen für die Zukunft.

M.T.

Gemälde Michael Wilfort

Thema: Zeitgeist | 39 Kommentare

168. Abtreibung ist Mord – und Deutschland wird noch teuer dafür bezahlen.

Mittwoch, 15. Dezember 2010 | Autor:

Embryo

Studenten raten zur Abtreibung

Ein Professor der Medizin hat das Thema Abtreibung in der Vorlesung. Er stellt seinen Studenten einen „Fall“ vor: Die Mutter hat Tuberkulose, der Vater hat Syphilis, das erste Kind ist blind, das zweite ist gestorben, das dritte ist taubstumm, das vierte hat TBC wie seine Mutter.

Die Mutter ist schwanger. Was würden Sie den Eltern raten in der Schwangererberatung? Alle Studenten: Abtreibung! Der Professor: Meine Herren, Sie haben soeben entschieden, Ludwig van Beethoven abzutreiben bzw. zu töten!

Lieber Blog Besucher,

das Thema Abtreibung beschäftigt mich schon sehr lange, und ich beobachte seit Jahren Parteien und Kirchen, was sie zu diesen Thema sagen. Das Ergebnis ist erschreckend. Das was wir säen werden wir ernten, steht im Wort Gottes. Wer Mord sät, wird Mord ernten. Leider erinnern wir uns nur dann daran, wenn wieder einmal ein jugendlicher Amokläufer ein Blutbad anrichtet. Dann kommen immer wieder die gleichen Fragen: Wie kann das sein? Warum ist das geschehen? usw. Da werden Symptome diskutiert, die Ursachen will man aber nicht ergründen. Feine Gesellschaft.

Der Irrsinn nimmt kein Ende.

Da argumentiert ein führender „christlicher“ Politiker bei der PID wie folgt:

Wörtlicher Kommentar von Peter Hintze

Uns Christen eint die gemeinsame Überzeugung, dass wir dem menschlichen Leben mit großer Sensibilität zu begegnen haben. Die abendländische Zivilisation betrachtet das menschliche Leben, so wie es uns von Gott geschenkt wird, als den moralisch und rechtlich obersten Wert. Zugleich fordert uns das christliche Gebot der Nächstenliebe dazu auf, unseren Mitmenschen mit Achtung und Würde zu begegnen. Dort, wo Menschen innere und äußere Not erleiden, sind wir aufgerufen, ihnen zur Seite zu stehen und unsere Hilfe zukommen zu lassen.

Die christliche Verantwortung, gegebene Fähigkeiten zu nutzen

Viele Eltern mit einer genetischen Vorbelastung haben den großen Wunsch, ihrem Lebensbund mit einem eigenen Kind Ausdruck zu verleihen und neues Leben zu schenken. Sie wissen um das Risiko einer Schwangerschaft und um mögliche Lebensrisiken für ein Kind, dem eine schwere genetische Belastung mitgegeben wird. Für sie ist diese Unsicherheit mit großen inneren Nöten verbunden. Dies gilt insbesondere für solche Vorbelastungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Totgeburt führen. Vor allem für die Mutter ist dies eine schwere seelische und körperliche Belastung. In dieser schwierigen Situation brauchen Eltern, die sich für ein Kind und für das Leben entscheiden, unsere Zuwendung.

Als Christen stehen wir in der Verantwortung, die uns gegebene Fähigkeit zu nutzen, mit Hilfe der Medizin anderen Menschen zu dienen, und die Not von leidenden Menschen zu lindern. Für mich ist dies Ausdruck christlicher Nächstenliebe und ein Ausdruck unserer Solidarität mit denjenigen unter uns, die Hilfe bedürfen. Daher sehe ich es als unsere Aufgabe an, die Möglichkeiten der modernen Medizin auf verantwortliche Weise in den Dienst dieser Menschen zu stellen und deren Not zu lindern.

Der Bundesgerichtshof hat im Juli dieses Jahres entschieden, dass die PID in engen Grenzen mit unserer Rechtsordnung vereinbar ist. Er hat festgestellt, dass die PID zur Untersuchung schwerer genetischer Belastungen erlaubt ist. Als Christ und unserer Verfassungsordnung gegenüber verpflichteter Politiker bin ich der festen Überzeugung, dass wir es bei dieser vom Bundesgerichtshof festgestellten Rechtslage belassen sollten. Denn ich fürchte, dass wir im Fall eines Verbots in schwere rechtliche und auch moralische Wertungswidersprüche gerieten.

Ein solcher Widerspruch würde dadurch entstehen, dass unsere Rechtsordnung dann einerseits eine schon jetzt rechtlich mögliche Diagnose des Embryos im Mutterleib und im Fall einer entsprechenden Indikation sogar einen Schwangerschaftsabbruch erlaubt, andererseits jedoch Untersuchungen von extrakorporal befruchteten Eizellen außerhalb des Mutterleibs verbietet. So hielte ich es für ethisch und rechtlich unverantwortlich, die PID als den geringeren Eingriff zu verbieten und die Frau bei Vorliegen einer schweren genetischen Belastung gewissermaßen in die Konfliktsituation zu treiben und zugleich den schwereren und die Frau außerordentlich belastenden Eingriff des Schwangerschaftsabbruchs zu gestatten. Der Schwangerschaftsabbruch ist für jede Frau mit schweren seelischen Nöten und großen körperlichen Belastungen verbunden.

Man muss sich dies einmal nur kurz vor Augen malen. Da redet Herr Hinze ständig davon, dass er Christ ist, und argumentiert bei PID damit, dass man dies alles zulassen muss, weil die Abtreibung ja auch zugelassen wird. Also man nimmt den Zustand eines totalen Unrechts als Argumentationshilfe für ein weiteres Unrecht. Welch eine Regierung haben wir?

Wer sich immer noch wundert, dass Gott unsere Sozialsysteme in den Keller fahren läßt der ist nicht nur blind, sondern, sehr, sehr krank im Kopf.

Müll_web_R_B_by_Gabi Schoenemann_pixelio.de.

Die müllsortierende Gesellschaft:

Ihre Sprache lassen sie verkommen.
Ihre Jugend lassen sie verkommen.
Ihre Kultur lassen sie verkommen.
Ihre Sitten lassen sie verkommen.
Ihr Land lassen sie verkommen.
Ihr Volk lassen sie verkommen.

Ihre ungeborenen Kinder schmeißen sie in den Abfall.


Nur ihren Müll sortieren sie fein säuberlich.


Wer die Wahrheit nicht kennt, ist ein Dummkopf.
Wer aber die Wahrheit kennt und sie eine Lüge nennt,
der ist ein Verbrecher!
Bert Brecht

Die Wahrheit hat nichts zu tun mit
der Zahl der Leute, die von ihr überzeugt sind.
Paul Claudel (1868-1955)


Alltag in Deutschland

Von Friedrich Graf von Westphalen

Seit zehn Jahren gilt eine skandalöse Abtreibungsregelung. Die Folgen sind ebenso dramatisch wie offensichtlich. Doch die große Mehrheit der Politiker interessiert das nicht. Selbst der gesetzlich sanktionierte Irrsinn der Spätabtreibungen lässt sie unberührt.

 

Foto Lebensgeschichten.de foetus_11wochen2-k

Abtreibung – Mord an einen unschuldigen Menschen

 

Es gilt Bilanz zu ziehen. Am 28. Mai 2003 jährte sich zum zehnten Mal der Tag, an dem der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil zum Schwangerschaftsabbruch sprach. Am 16. Juni 1993 trat die in diesem Urteil getroffene Anordnung in Kraft. Doch praktisch nichts von dem, was da s höchste deutsche Gericht damals verbindlich als Recht setzte, ist verwirklicht worden; der Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens ist nicht verbessert, und er ist nicht gewährleistet. Nach wie vor gilt da s Verdikt des Bonner Staatsrechtlers, Josef Isensee, „der Staat tötet“ Und das geschieht, nimmt man die mehr oder weniger verlässliche Statistik zum Maßstab, etwa 130000 mal in jedem Jahr, in der Summe also: 1 ,3 Millionen getötete Kinder seit dem 28. Mai 1993.

Ausnahmefälle sind die simple Regel geworden
Wie Hohn liest sich da der erste Leitsatz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts: „Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen.“ Und die bisherige Tötungsbilanz – einige reden mit Recht vom „Babycaust“ – wird nicht besser, sondern nur noch alarmierender, wenn man hinzunimmt, dass das Gericht im gleichen Atemzug „schon dem ungeborenen menschlichen Leben“ das Attribut der „Menschenwürde“ zuspricht. Denn wenn das Töten ungeborenen Lebens vom Rechtsstaat in diesem Maß toleriert wird, dann ist ja – und dies ist ganz offensichtlich – niemand da, der diesem ungeborenen Leben effektiven Schutz verleiht.

 

Das Verfassungsgericht stellte ja klar, dass eben dieser Schutz – als „rechtlicher Schutz“ wohlverstanden – „dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter“ gebührt. Aber wenn Rechtssätze Anspruch auf Logik haben, dann bedeutet dies: Das Lebensrecht, der erforderliche „rechtliche“ Schutz d es Ungeborenen muss auch gegenüber der Mutter gewährleistet und durch gesetzt werden. Doch an dieser Stelle schränkte das Gericht selbst ein Und das hat dramatische Folgen. Es sind nämlich die Attribute der Würde und vor allem des Persönlichkeitsrechts der Mutter, die im faktischen Ergebnis diesen Schutz beschneiden, weil gegen den Willen der Mutter die Austragung der Schwangerschaft nicht erzwungen werden kann. Doch diese Kollision zweier gleichrangiger Grundrechte – das des Ungeborenen auf Leben und das der Würde der Schwangeren – soll nur – so das Gericht ausdrücklich – in „Ausnahmefällen“ entsprechend dem Kriterium der „Unzumutbarkeit“ eine Tötung in Form eines Abbruchs der Schwangerschaft gestatten.

 Foto Lebensgeschichte.de foetus_24wochen-k.

Indes, diese „Ausnahmefälle“ sind die simple Regel geworden. Die Tötung ungeborenen menschlichen Lebens ist die Realität de s Alltags. In beträchtlichem Maß hat sich allerdings das Gericht wohl selbst diese Entwicklung zuzuschreiben. Denn es ist fatal, dass die Abtreibung – gleichgültig, in welcher Weise sie nach Beratung der Schwangeren geschieht – immer „Unrecht“ bleiben soll, welches aber nicht den Strafanspruch des Staates auslöst. Sicherlich, das Gericht ging davon aus, dass diese Konstruktion für das Rechtsbewusstsein des Bürgers noch zuträglicher sein würde als die, welche früher vorherrschte. Damals galt nämlich das so genannte „Indikationenmodell“, wonach eine Abtreibung – bei Vorliegen der betreffenden Indikationen – sogar rechtmäßig war, so dass also mit dem „Segen“ der Rechtsordnung getötet werden durfte – natürlich auch straffrei.

Doch es ist und bleibt zutreffend: Der Bürger ist nicht in der Lage, feinsinnigen juristischen Differenzierungen – zwischen rechtmäßig und straffrei oder zwischen rechtswidrig und straffrei – zu folgen. Für ihn gilt, was man gewiss beklagen, aber schwerlich ändern kann, dass eben das, was nicht vom Staat bestraft wird, auch gestattet ist. Also auch die Tötung der eigenen Gattung unterliegt dieser Gesetzmäßigkeit. Das ist jedoch unhaltbar und unerträglich. Die damit bezeichnete Sollbruchstelle für das Rechtsbewusstsein des Bürgers hat jüngst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs markiert Ein mutiger Bürger hatte einem Abtreibungsarzt „rechtswidriges“ Handeln vorgeworfen, öffentlich und auf Handzetteln nachzulesen. Dabei konnte er sich auf das Urteil des Verfassungsgerichts mit Fug und Recht berufen, weil dieses ja genau so judiziert hatte.

Doch die Richter am Bundesgerichtshof meinten, die Verwendung des Wortes „rechtswidrig“ im Zusammenhang mit einer ja straffreien und auch weithin geübten Abtreibungspraxis sei keine zutreffende Tatsachenbehauptung. Vielmehr habe – und hier beginnt dann die logische Volte – das Verfassungsgericht das Wort „rechtswidrig“ in einem besonderen Kontext verwendet, was nur so zu verstehen ist, als würde – allgemeinem Gebrauch entsprechend – die Tötung ungeborenen Lebens eben als durchaus „rechtmäßig“ angesehen werden, weil nicht von der Rechtsordnung mit Strafe geahndet. Deshalb – so der Bundesgerichtshof – habe der in seinem „rechtswidrigen“ Handel n angeprangerte Abtreibungsarzt einen Anspruch auf Schutz vor unwahren Behauptungen: Nicht das Wort „rechtswidrig“ dürfe ihm entgegengeschleudert werden, sondern eben nur jene „Rechtswidrigkeit“, wie sie im kontextuellen Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 1993 verwendet worden ist – offenbar als eine „Rechtswidrigkeit“, die zugunsten des Lebensschutzes des Ungeborenen nur auf dem Papier steht, nicht aber mit dem Bewusstsein des Bürgers, mit der Realität des Alltags korreliert.

 

Der schlimmste Skandal des Verfassungsgerichts

Das verstehe, wer will. Doch im Grund genommen liegt diese Entwicklung durchaus in der Logik der Rechtsprechung, die Abtreibung zur faktisch-rechtlichen Realität, zu einer auch anzuerkennenden und zu billigenden Realität zu erheben. Denn schon 1998 hat der erste Senat d es Bundesverfassungsgerichts eine grundlegende Wertung in der Entscheidung vom 28. Mai 1993 aufgehoben. Damals sagte das Gericht noch klar und unmissverständlich in einem Leitsatz: „Eine rechtliche Qualifikation des Daseins eines Kindes als Schadensquelle kommt von Verfassungsweg en nicht in Betracht.“ Doch diese Kernaussage wurde bereits fünf Jahre später von dem ersten Senat als simples, nicht bindendes „obiter dictum“ bezeichnet, als eben eine so obenhin geäußerte Erwägung, die keine tragende Bedeutung für die Auslegung der Verfassung im Blick auf den Schutz des menschlichen Lebens hat.

Einen schlimmeren Skandal hat es in der Geschichte des Verfassungsgerichts nie gegeben. Doch wo Werte – auch die Grundwerte – nicht mehr als dem Recht vorgegeben zählen, da regiert eben das, was man gemeinhin die „unbegrenzte Auslegung“ nennt (Rüthers), eine entfesselte, nur ihren eigenen Gesetzen noch verbal gehorchende Jurisprudenz. Indes, alle Gerichte folgen inzwischen blindlings diesem Votum, und die zivilrechtlichen Kommentatoren klatschen Beifall. Das Merkantile siegt; für die damit verbundene dauerhafte Brandmarkung des Kindes als „ungewollt“, als eigentlich zu tötendes Geschöpf Gottes hat kaum noch einer einen tröstenden Gedanken. Er wäre ja auch auf Barmherzigkeit gerichtet, als Schwester der Tugend der Gerechtigkeit – invers gegen den Tötungswunsch der Eltern und ihre grausame Skrupellosigkeit, die den Ersatz des Unterhaltsschadens reklamiert.

Seitdem mehren sich also die Urteile, in denen wegen misslungener Abtreibung das Kind als „Schaden“ qualifiziert wird. Der Arzt, der nicht legeartis(nach den Regeln) abtreibt oder wunschgemäß sterilisiert, ist für den Unterhalts schaden verantwortlich, den die leiblichen Eltern wegen der Aufzucht des – rechtswidrig – geborenen Kindes erleiden. Denn seine Tötung war Gegenstand des Arzt- und des Behandlungsvertrages mit dem Krankenhaus. Und wer nicht vertragsgemäß – sozialadäquat – tötet, der haftet. Die Gemeinschaft der Versicherten übernimmt bereitwillig die Kosten im Rahmen des Transfers von Prämie und Versicherungsleistung.

Wie eine Mahnung aus tiefer Vergangenheit klingt da die gewiss wohlmeinenden Sätze aus dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 23. Mai 1993. „Der Schutzauftrag (zugunsten des ungeborenen menschlichen Lebens) verpflichtet d en Staat, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen menschlichen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben Nichts davon ist indessen zu spüren, seitdem vielmehr das Gegenteil feststeht: Der Schutz des menschlichen Lebens ist nicht mehr eine Aufgabe, der sich der Staat – und damit auch die ihn repräsentierenden Politiker – verschrieben hat. Denn es ist nur noch der Wille der Eltern, ob sie – nach Beratung – ihrem ungeborenen Kind das Lebenslicht auslöschen. Das s auch und gerade diese Tötung bitteres Unrecht, vollzogen in Heimtücke am gänzlich wehr- und arglosen Opfer ist – das kommt nicht mehr in den Sinn, ist nicht mehr unverbrüchlicher Bestandteil des Rechtsbewusstseins, zu dessen Pflege der Staat als Gemeinschaft des Rechts unverbrüchlich verpflichtet ist.

Die Verlogenheit der Politik: Wegsehen und Schweigen
Wenn aber die menschliche Würde, auch das Lebensrecht des Ungeborenen, nur noch der Privatdisposition seiner Eltern oder auch nur der allein handelnden Mutter unterliegt, dann hat ein solcher Staat seine Auszeichnung, ein Rechtsstaat zu sein, eingebüßt. Das ist auch die unvermeidliche Schlussfolgerung, weil das Parlament – trotz einiger kurzer Anläufe – es bislang abgelehnt hat, dem ausdrücklichen Nachbesserungsauftrag zugunsten des Lebensschutzes zu entsprechen, wie da s Verfassungsgericht vor zehn Jahren gefordert hatte, wenn sich heraus stellen sollte, dass die gesetzliche Regelung keinen effektiven Schutz des ungeborenen Lebens gewährleistet. Nichts davon ist zu sehen.

Nicht einmal die geringe Kraft und wenige Einsicht haben die Parlamentarier in den letzten Jahren aufgebracht, den gesetzlich sanktionierten Irrsinn zu beenden, dass aus angeblich „medizinischen“ Gründen ein Kind bis unmittelbar vor seiner Geburt – straffrei – getötet werden darf. Selbst dieser Skandal der Spätabtreibungen lässt die große Mehrheit der Politiker ungerührt; sie gehen ihren Tagesgeschäften nach und üben sich im Wegsehen; sie sind blind geworden gegenüber den verheerenden Folgen des mörderischen „Baybcaust“.

Mit Recht befiehlt der Gesetzgeber, den Holocaust nicht leugnen zu dürfen; das ist unter Strafe gestellt. Doch dieses schreckliche Ereignis ist traurige Geschichte; der „Babycaust“ ist bittere Gegenwart. Wegsehen, Geschehenlassen, Nichtstun – das ist in der Sache nichts anderes als Leugnen einer geschichtlichen Tatsache. Dem Holocaust und seinem Gedenken wird gerade in Berlin ein Mahnmal errichtet. Gegen den „Babycaust“ mahnen nur noch einige wenige. Das historische Ereignis soll – das ist der Sinn des Mahnmals – nicht aus dem Gedächtnis des Bürgers geraten, Erinnerung ist angesagt, di e Schuldfrage immer wieder mit Recht gestellt.

Für den „Babycaust“ gibt es jedoch fast nur noch die Parole des Wegsehens, des Verschweige ns, des klaglos weiter sich vollziehenden Tötens. Aber die Instrumente der Tötung von Menschen sind immer brutal, ob Gaskammer oder Saugglocke und Curette; es herrscht dann nur das frivole Recht des Stärkeren. Und zu viele der gewählten Parlamentarier sind seine Schleppenträger.

Abtreibung: Die größte Menschheitskatastrophe

In diesem Stadium darf ein Embryo noch abgetrieben werden.

Es sind Schätzungen nach etwa 300.000 Kinder, die in Deutschland pro Jahr abgetrieben werden. Es sollte eine Gedenkveranstaltung für diese Mordopfer sein und wurde zum Trauermarsch, als etwa 1000 christliche Lebensschützer am 14. September in Berlin demonstrierten. Sie waren ganz in schwarz gekleidet und trugen weiße Holzkreuze.

Erschütternd: Der Mülleimer in einer Abtreibungsklinik

Die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Claudia Kaminski (Köln), sagte bei einer Veranstaltung auf dem Alexanderplatz: „Wir wenden uns gegen das Unrecht, dass an jedem Werktag in Deutschland 1000 unschuldige Kinder ihr Leben lassen müssen.“ Die Lebensrechtler wollten noch vor der Bundestagswahl darauf aufmerksam machen, dass die Parteien als Gesamtheit zu wenig bzw. gar nichts gegen Abtreibung unternehmen.

1995 wurde der Abtreibungsparagraph, §218, geändert. Seitdem haben schätzungsweise 1,8 Millionen Kinder ihr Leben vor der Geburt verloren.

 

Hartmut Steeb

Politiker handeln unverantwortlich
Hartmut Steeb, Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz in Stuttgart nannte den Umgang der Politiker mit der Abtreibung unverantwortlich. Politiker stellten einerseits selbstverständlich und völlig zu Recht viel Geld für die Flutopfer und Kommissionen gegen die Arbeitslosigkeit zur Verfügung, andererseits sei es unverantwortlich, dass es gegen „die größte Menschheitskatastrophe“, Abtreibungen, „weder Geld noch Kommissionen gibt“.

Die Tötung von Kindern im Mutterleib sei „ein Verbrechen gegenüber Gott, der von Anfang an zu allen Menschen Ja sagt“, so Steeb. Der evangelischen Nachrichtenagentur, idea sagte er, dass er es bedauere, wenn „ausgerechnet“ Pfarrerin Susanne Kahl-Passoth, neue Berlin-brandenburgische Diakoniechefin in Berlin, für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch eintritt. „Wenn Gott ein Leben geschenkt hat, gibt es für Kirche und Diakonie keine andere Möglichkeit, als sich vor dieses Leben zu stellen – alles andere ist verirrend und verwirrend“, sagte Steeb wörtlich. Hartmut Steeb ist auch Vorsitzender des „Treffens Christlicher Lebensrechtsgruppen“.

Die Füße eines drei Wochenalten Fötus – Abgetrieben

Kaiser-Nachfahre: Abtreibung ist „Massenmord“
Der Ururenkel des letzten deutschen Kaisers, Philip Prinz von Preußen, nannte die Demonstration der Lebensschützer „die wahre Love-Parade“. Sie setze sich ein für echte Liebe für die Schwächsten. Das Technospektakel im Berliner Tiergarten diene dem einzigen Zweck, sich „mit Alkohol, Drogen und lauter Musik die Birne zuzudröhnen“. Abtreibung zu propagieren, bedeute „verantwortungslos, moralisch verwerflich und ignorant“ zu handeln. Jeder Mensch mit einem Gewissen, das „einigermaßen normal“ funktioniere, müsste Abtreibung als Massenmord bewerten, so der Hohenzollernprinz: „300.000 getötete Kinder jedes Jahr sind Massenmord, Abtreibungsärzte sind Mörder, und sie gehören nach dem Strafrecht bestraft.“

Der katholische Priester Bernhard Lichtenberg

Auch Lichtenberg hätte mit demonstriert

An das Schicksal des katholischen Priesters Bernhard Lichtenberg erinnerte der katholische Dompropst Otto Riedel. Lichtenberg ist in der Hedwigs-Kathedrale, wo die Abschlussveranstaltung stattfand, begraben.

Die Nationalsozialisten verhafteten den Priester, weil er öffentlich gegen Judenverfolgung und Euthanasie betete. Lichtenberg starb auf dem Weg in ein KZ. Riedel sagte; „Auch Bernhard Lichtenberg wäre gegen die Abtreibung und würde heute hier demonstrieren“.

Martin Mandt

Demokratie oder Diktatur ?

Erklärung:
H. Johannes Lerle befand sich vom 17.01.2002 bis 2.08.2002 im Gefängnis von Bayreuth. Er bekam u.a. Bücher und div. Schriften zugesandt (so auch ein Heilbronner Gerichtsurteil, in dem es um Abtreibung geht). Dieses Urteil sowie das Buch wurde Herrn Johannes Lerle nicht ausgehändigt. Dies sei erst bei der Entlassung möglich, hieß es.
In dem folgenden Brief an den Vollzugsinspektor Bauer in der JVA Bayreuth bat Johannes Lerle um Überlassung dieser Dokumente.

BRIEF-ABSCHRIFT:
Johannes Lerle JVA Bayreuth
Haus E Paterre 18.03.2002

Herrn
Vollzugsinspektor Bauer

Betreff: Nichtaushändigung eines Gerichtsurteils

Guten Tag!

Hiermit bitte ich um die Aushändigung des Gerichtsurteils, das mir Herr Günter Annen zusandte. Unabhängig davon, ob es sich um ein zivilrechtliches Unterlassungsurteil oder um ein Strafurteil handelt, fußt es auf der Behauptung, dass die Beschreibung solcher Menschentötungen, die vom Bundestag zur gesellschaftlichen Aufgabe aufgewertet worden waren, dann strafbar seien, wenn der Name des Tötungsspezialisten oder der Hinrichtungsstätte genannt wird.

Da ich deshalb im Gefängnis bin, weil ich den Dr. Freudemann aus Nürnberg als „Berufskiller“ bezeichnet hatte, deshalb entspricht es meinen Strafurteilen.
dass ich wegen der Namensnennung Dr. Freudemanns im Gefängnis bin, sollte befremden, da z.B. die Namensnennung irgendwelcher ( noch lebender ) KZ-Schergen, die Namensnennung von Armin Schreiner, von Dieter Zurwehme oder die Osama Bin Laden im Zusammenhang mit Mord nicht strafbar wird.
Entgegen § 267 StPO wurde in den „Begründungen“ meiner Verurteilungen nicht gesagt, welches der Paragraph ist, auf Grund dessen es für den Straftatbestand der Beleidigung relevant ist, ob die kritisierten Menschentötungen als „gesetzestreue Tätigkeit“ ( Formulierung des Amtsgerichts Erlangen) einzustufen sind oder nicht. Wenn in dem Urteil, das Herr Annen mir zusandte, der § 267 StPO beachtet worden sein sollte, dann muss darin dieser mir bisher unbekannte Paragraph des StGB genannt sein. Und ich habe ein berechtigtes Interesse herauszufinden, ob meine wahrheitsgemäßen Beschreibungen der „gesetzestreuen“ Menschentötungen Dr. Freudemanns, wegen derer ich zurzeit im Gefängnis bin, wirklich strafbar sind, oder ob die Strafbarkeit lediglich von Rechtsbeugern behauptet wird.
Nach § 70(1) StVollzG darf der Gefangene „im angemessenem Umfange Bücher und andere Gegenstände zur Fortbildung oder zur Freizeitbeschäftigung besitzen“. Zu diesen Büchern und andere(n) Gegenstände(n)“ gehören auch solche Bücher, die nicht mehr im Buchhandel erhältlich sind. Bücher, die im Selbstverlag erschienen, Gerichtsurteile, Manuskripte und Notizen, an denen ich in der Absicht einer Veröffentlichung arbeite, sowie ein Ordner mit meinen Gerichtsurteilen und meinen schriftlichen Prozessvorbereitungen, den jemand zusammenstellte und mir geschickt hat oder schicken wird, damit ich die inhaltliche Zuordnung auf ihre Richtigkeit hin überprüfe.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Lerle, Erlangen

verantwortliche für diesen Beitrag aus 4/2002:
Johannes Lerle, ehemalig Justizvollzugsanstalt Bayreuth

Anmerkung: Johannes Lerle verbüßte vom 17.01.2002 bis 2.08.2002 eine Ersatzfreiheitsstrafe,
weil er den Nürnberger Tötungsspezialisten Dr. Freudemann als „Berufskiller“ und dessen „gesetzestreue“ Menschentötungen als „Verbrechen“ bezeichnet hatte und weil er den Bundestagsabgeordneten Dr. Waigl wegen dessen kindermordfördernden Abstimmungsverhaltens im Bundestag mit Hitler verglichen hatte.

Toleranz

Das Wort Toleranz wird heute gerne gehört. Toleranz gegenüber anderen Nationen, Toleranz gegenüber anderen Religionen, Toleranz gegenüber anderen Wertvorstellungen… . Ja, mit dem Wort Toleranz lässt sich heute Wahlkampf betreiben.

Umso schmerzlicher trifft es uns Lebensrechtler, wenn wir heute oft mit der Beschuldigung, wir seien intolerant, abgetan werden. In der heutigen tolerant aufgeschlossenen Welt, trägt sich diese Beschuldigung, die uns aufgedrückt wird, wie ein Stempel, ähnlich wie ein Sträflingsanzug. Nein, intolerant möchte heute niemand sein.

Mir erscheint es sinnvoll, dass Wort Toleranz einmal genauer zu betrachten. Toleranz kommt von dem lateinischen Wort tolerare und heißt so viel wie dulden.

Wenn ich die Beschuldigung, wir seien intolerant, unter diesem Licht betrachte, möchte ich euch in gewisser Weise dazu ermutigen, weiterhin intolerant zu sein. In gewisser Weise möchte ich den Ball aber auch zurückspielen und die Tötungsbefürworter im Gegensatz zu uns, der übelsten und niederträchtigsten Art von Intoleranz, bezichtigen.

Zur Intoleranz ermutigen möchte ich euch insofern, dass ihr weiterhin das Verbrechen der Abtreibungstötung bekämpft. Wo es um Leben und Tod eines unschuldigen Kindes geht, hört jede Toleranz, jedes dulden anderer Meinungen, die sich gegen das Lebensrecht des Kindes aussprechen, auf. Ich möchte euch dazu ermutigen, den Stempel der Intoleranz vor diesem Hintergrund, in Würde zu tragen. Hätten die Menschen, die uns diesen Stempel aufdrücken, verstanden, dass die Wahrheit intolerant ist, würden sie bestimmt nicht so selbstsicher und vorlaut unsere Intoleranz proklamieren. Ja, die Wahrheit ist intolerant. Ein Mathematiker wird dies verstehen: 2+2 ist 4. Jede andere Lösung ist falsch. Liebe Lebensrechtler, auch die heutige, vorherrschende Meinung, man könne über das Lebensrecht eines Kindes bestimmen, ist falsch. Habt also weiterhin den Mut zur Intoleranz gegenüber einer solchen Meinung.

Nicht dieser Art von Intoleranz, sondern einer üblen und niederträchtigen Art von Intoleranz möchte ich die Tötungsbefürworter bezichtigen. Diese Menschen, die uns als intolerant bezeichnen, sind gegenüber den hilflosesten Menschen unserer Gesellschaft, in übelster Weise intolerant. Die ungeborenen Kinder werden heute nicht mehr geduldet. Unsere Politiker schmücken sich beim Wahlkampf mit dem Orden der Toleranz, unterschreiben aber gleichzeitig Gesetze, die Hunderttausenden, unschuldigen Kindern den Tod bringen.

Liebe Lebensrechtler: Seien wir weiterhin gegenüber einer derartigen Intoleranz, intolerant!
verantwortliche für diesen Beitrag:
Michael R. aus A.
(Anschrift der Redaktion bekannt)

Die große Kulturschande unserer Geschichte

Leserbrief von: Siegmund Knippel, Braunschweig ( Vors. Richter a.D. )

Die Massentötung im Mutterleib, legalisiert in der Änderung des Paragraphen 218, ist die größte Kulturschande unserer Geschichte.

Ist das nicht der Holocaust?

Doch war ein einmaliges Verbrechen, dessen sich die Nazis schämten, indem sie es vor dem Volke zu verheimlichen suchten und es fern in Polen begingen.

Die Tötung der Ungeborenen aber wurde in einer beispiellosen Perversion unseres Rechtsstaats von unseren höchsten demokratischen Organen als zwar rechtswidrig, aber erlaubt abgesegnet. Vom Bundespräsidenten über fast alle Parteien bis auf etwa hundert Unionsdissidenten, den Bundesrat bei Stimmenthaltung Bayerns und die damalige Bundesregierung.
Nach einer Beratungsfarce, bei der die Mutter nicht einmal ihre Gründe nennen muss, darf sie seitdem ihr Kind töten lassen.
Einer unserer klügsten Juristen, der frühere Oberlandesgerichtspräsident Wassermann, schrieb, wenn ein Mensch einem anderen Menschen physische Gewalt antun darf, ist der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt.
Die Folgen für unser „gültiges“ Rechtsgefühl sind damit schlimmer als die des Holocaust.

Wenn die Unionsparteien sich von dem Gesetz von 1995 nicht zu lösen vermögen, führen sie das „C“ in ihrem Namen zu Unrecht.

Über Rechtswidriges schweigen wir lieber

Tabu: Die „rechtswidrige“ Abtreibung / Von Norbert Hoerster

In seinem Abtreibungsurteil vom 28. Mai 1993 hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich die Position vertreten, dass der menschliche Embryo eine Menschenwürde und ein Lebensrecht hat und dass deshalb jede nach der Beratungsregelung erfolgte Abtreibung zwar straffrei bleiben kann, aber gleichwohl als „rechtlich verboten“ und „rechtswidrig“ bezeichnet werden muss. Denn der „verfassungsrechtliche Rang des Rechtsguts des ungeborenen menschlichen Lebens“ müsse „dem allgemeinen Rechtsbewußtsein weiterhin gegenwärtig bleiben“.

Wer mit dieser Rechtsauffassung unseres höchsten Gerichts vertraut ist, kann über ein Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 18. Dezember 2001 (veröffentlicht in „Zeitschrift für Lebensrecht“, 1/2002) nur verständnislos den Kopf schütteln. Worum ging es in diesem Urteil?

Ein Bürger, der sich mit der Position des Bundesverfassungsgerichts identifizierte, hatte Handzettel verfasst und in Heilbronn verteilt, auf denen stand, dass in der Praxis eines dortigen Gynäkologen „rechtswidrige Abtreibungen“ durchgeführt würden. Und tatsächlich führte der betreffende Arzt Abtreibungen nach der Beratungsregelung – also straffreie, aber rechtswidrige Abtreibungen – durch. Gleichwohl gelang es ihm, gegen den Verfasser der Handzettel bei Gericht eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die es diesem untersagte, die genannte Behauptung wegen Unwahrheit „wörtlich oder sinngemäß“ weiterhin „aufzustellen und/oder zu verbreiten“.

Den Widerspruch des Betroffenen gegen diese einstweilige Verfügung aber wies das Landgericht Heilbronn mit der Begründung zurück, es sei durchaus eine unwahre Behauptung, dass der Arzt „rechtswidrige Abtreibungen“ durchführe. Denn diese Abtreibungen im Einklang mit der geltenden Beratungsregelung seien zwar „aus juristischer Sicht“ rechtswidrig, keineswegs aber „nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums“, auf das es in der Praxis ankomme. Zudem sei diese Unwahrheit der betreffenden Behauptung so gravierend, dass ihre Aufstellung auch durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nicht gedeckt sei.

So steht es also um die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, das nach wie vor geltende rechtliche Verbot der Abtreibung müsse „dem allgemeinen Rechtsbewußtsein weiterhin gegenwärtig bleiben“, in der alltäglichen Rechtswirklichkeit unserer Gesellschaft. Jeder sei gewarnt, den Ausdruck „rechtswidrige Abtreibung“ – es sei denn, im unmittelbaren Diskurs mit einem Bundesverfassungsrichter – weiterhin in den Mund zu nehmen. Anzunehmen, unsere Meinungsfreiheit gehe so weit, dass man nach Belieben aus Urteilen unseres höchsten Gerichts zitieren darf, ist naiv. Auch in der Bibel stehen bekanntlich Sätze, die man besser für sich behält.

Andererseits möchte ich aus eigener Erfahrung niemandem raten, nun etwa auf die Idee zu kommen, die Position des Bundesverfassungsgerichts zum Lebensrecht des Embryos offen und ausdrücklich zu kritisieren. Ein „unvoreingenommenes und verständiges Publikum“ hat nämlich durchaus Verständnis dafür, dass wir diese Position in der rechtspolitischen Debatte um den Schutz des Embryos in vitro zur Zeit noch gut gebrauchen können.

Verlogenheit und Heuchelei im Umgang mit den höchsten Werten unserer Rechtsordnung haben einen neuen Höhepunkt erreicht.

Der Verfasser, pensionierter Professor für Rechts- und Sozialphilosophie der Universität Mainz, veröffentlichte zuletzt im Reclam Verlag einen Essay zur „Ethik des Embryonenschutzes“ (F.A.Z. vom 19. März).

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.06.2002, Nr. 137 / Seite 43

Schlußbemerkung:

Das was wir hier in Deutschland treiben, lässt sich auch mit normalen Menschenverstand nicht mehr nachvollziehen. Wir fragen in den letzten Jahren vielleicht ab und zu einmal, warum alle unsere Sozialsysteme und Finanzen zusammenbrechen. Darauf habe ich nur eine Antwort: GOTT lässt sich nicht spotten! Sein Gebot lautet: Du sollst nicht töten.

M.T.

Gemälde Michael Willfort

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167. Wie die 68er die EKD übernommen haben

Montag, 13. Dezember 2010 | Autor:

Gedankengebäude von Michael Willfort

von Andreas Späth
(MEDRUM) Innerhalb der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) ist ein Austausch der geistigen Fundamente im Gange. Vorläufiger Höhepunkt waren die jüngsten Entwicklungen in der EKD im Allgemeinen 1) und in der bayerischen Landeskirche im Besonderen 2) zur weitgehenden Zulassung homosexueller Partnerschaften im Pfarrhaus. Während die Reformatoren allen Forderungen nach anderen Offenbarungsquellen trotzig ihr „sola scriptura“ (allein die Schrift!) entgegenschleuderten, scheint bei deren emanzipierten Urenkeln geradezu ein Wettlauf ausgebrochen zu sein, wer für die kirchliche Lebenspraxis und Verkündigung wohl die abseitigste, schlammigste oder giftigste Quelle anzapft.
Das Programm von 1969: »Wir werden die Kirchenleitungen belügen!«
Seit längerem findet in der evangelischen Kirche eine Abkehr vom Glauben statt, die in erschreckender Parallelität zur Emanzipation der 68er steht und deren Prophezeiungen erfüllt. Schon im März 1969 stellte eine Gruppe von 200 linken Theologen auf einer Tagung in Bochum fest:
„Wir bekämpfen nicht die Kirche; die bekämpft sich selbst und sie tut das gut. Wir kämpfen nur darum, mit Hilfe des kirchlichen Machtapparates mitwirken zu können an allen emanzipatorischen Bestrebungen, die letztlich nur in der Zerschlagung des Kapitalismus ihr Ziel finden können … Wir werden jeder für sich versuchen, in die Kirche einzusickern. Wir werden daher die Kirchenleitungen belügen … In Zukunft wird man nie wissen, ob nicht im schwarzen Rock ein Roter steckt, ein Wolf im Schafspelz … Wir sind linke Theologen, die sich zusammenschließen, um in der Kirche Raum zu schaffen für ihre revolutionäre politische Tätigkeit!“
Freilich, der Rauch des Klassenkampfes hat sich weitgehend verzogen und die einstigen Kämpfer vertilgen ergraut ihre Beute, vulgo Pensionen. Wohl auch der Letzte hat eingesehen, dass lieber nur die Phrasen kapitalismuskritisch sein sollten, wenn die üppige Alimentierung weitergehen soll. Geblieben ist ein giftiger Smog, der sich aus dem schwelenden Rauch linken Leichenbrandes und den Nebeln der manipulativen Verdrehung der Bibel gebildet hat. Er versperrt den Blick auf die Fahrt der Institution Kirche gegen den Felsen der Häresie, an dem sie zerschellen könnte. Die seit Jahrzehnten drastisch sinkenden Mitgliederzahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Eine Kirche, die auf die Fragen nach Zeit und Ewigkeit entscheidende Antworten schuldig bleibt, darf sich über diesen Zerfall nicht wundern.

Wenn aus einer Heilsanstalt eine Bedürfnisanstalt wird, in der versucht wird, das Verlangen nach Anerkennung, Wichtigkeit und Ehre zu befriedigen, statt um des Evangeliums willen auch manches zu leiden, so ist Bedeutungslosigkeit noch das harmloseste Schicksal, das der Kirche widerfahren kann. Was aber wird aus denen, zu denen die Kirche gesandt war, und die nun statt des Wortes Gottes in Gesetz und Evangelium vielfach Worte hören, die in Hinblick auf Heil und Errettung eben bestenfalls bedeutungslos sind, tatsächlich aber in die Irre führen?
Denn die Erben der 68er sind ja nicht plötzlich zu Evangelisten geworden, sondern sie leben in und von einer sich zunehmend selbst säkularisierenden Institution. Warum nur musste die neueste EKD-Synode nach allen katastrophalen Erfahrungen mit der Politisierung der Kirche – von der NS-Zeit über das Experiment der „Kirche im Sozialismus“ bis hin zu bundesdeutschen Verirrungen im Kampf gegen Nachrüstung und Volkszählung – nun gegen Castor-Transporte und Kernkraft Stellung nehmen? Warum nur die Sünde der ausgeübten Homosexualität quasi der Familie gleichstellen, warum Homosexuellen, noch dazu in Verpartnerung, die Pfarrhäuser öffnen?
Auch wenn es nicht mehr die „Deutschen Christen“ oder der „Klassenkampf“ sind, scheint es bei der zeitgeistgeölten Schlüpfrigkeit zu bleiben, die sich im Grunde schon seit der Aufklärung immer wieder neue Offenbarungsquellen sucht, und gegen die es in der Barmer Theologischen Erklärung 1934 so treffend hieß: „Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und müsse die Kirche als Quelle ihrer Verkündigung außer und neben diesem einen Worte Gottes auch noch andere Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung anerkennen.“
Ein »Vater« der evangelischen Jugendarbeit förderte frühen Sex und Pädophilie.

Warum aber passen sich die Köpfe einer Institution einer völlig den Zielen ihrer Institution zuwiderlaufenden Strömung an, lassen sich mitreißen, treiben? Eine alte Redensart sagt: Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom. Werden unsere Kirchenleitungen vom geistlichen Tod be¬herrscht? Wo sind die Widerstandskräfte des Kirchenvolkes geblieben? Sie wurden systematisch geschwächt und aberzogen.
Ein Beispiel aus Bayern. Dort trieb seit Ende der 60er Jahre der berühmt-berüchtigte Helmut Kentler sein „revolutionäres“ Unwesen. Dieser Sozialpädagogikprofessor war einer der Haupttrommler für den Wechsel von der bibelorientierten zur sogenannten emanzipatorischen Jugendarbeit. Er postulierte die frühe Selbständigkeit junger Menschen, ja er lehrte, die Kirche müsse diesen gesellschaftsverändernden neuen Menschentypus mitschaffen. Ebenso „klärte er auf“, dass der junge Mensch angeblich eher selbständig würde, wenn er möglichst früh seine Sexualität entdecke. Je mehr die Jugendlichen aber in den Gottesdienst gingen, desto weniger revolutionäres Potenzial würden sie bilden, „warnte“ Kentler. Je kirchenkritischer und revolutionärer, desto besser, schien das neue, verhüllte Erziehungsziel zu sein. Zahlreiche haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter gingen im Laufe der Jahre durch Kentlers Fortbildungen und wurden dort weggelockt von den Maßstäben der Bibel, hin zu anderen Ufern.

Das Ufer war ganz anders und der Fall war tief. Der bekennende Homosexuelle Kentler brüstete sich damit, wie er erziehungsauffällige Jugendliche in Berlin mit behördlicher Zustimmung bei „Pflegevätern“ unterbrachte – bei vorbestraften Päderasten. Er gab offen zu, dass er wusste, dass diese Kriminellen mit den Jugendlichen sexuellen Verkehr hatten, sah dies aber positiv.3)
Diesem, einem 2008 verstorbenen, Vater der neuen Evangelischen Jugendarbeit widmen verschiedene Werke in EKD und bayerischer Kirche noch immer einen ehrenden Nachruf auf ihren Internetseiten.4) Bei dieser Grundtönung der Jugendfunktionäre über Jahrzehnte hinweg darf sich niemand wundern, wenn im Erwachsenenalter herauskommt, was herausgekommen ist.

Müssen wir bereits um die Kirche trauern? Nein! Die Kirche Jesu Christi hat die Verheißung, dass die Pforten der Hölle sie nicht überwinden werden. Aber man muss um all diejenigen trauern, denen eine weltangepasste Kirche den schuldigen Trost aus dem Evangelium vorenthält. Wir trauern um diejenigen, die wegen einer solchen Kirche keine Weisung mehr bekommen, was Recht ist vor Gott und was seinen Geschöpfen frommt. Wir trauern um die geistlichen Opfer des neuen Glaubens, der das klassische Christentum verlässt und damit in der Gefahr steht, auch Christus zu verlassen. Dass wahre und falsche Kirche ineinander verschlungen sind, war schon den Reformatoren klar. Schließlich lehrt selbst die Heilige Schrift, dass es Spaltungen geben muss, damit die Rechtschaffenen sichtbar werden und „An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen!“.
__________________________________
Copyright Andreas Späth, 8. Dezember 2010
1) → 126 Synodale beschließen einstimmig „epochales“ Pfarrdienstgesetz
2) → „Landeskirchenrat setzt biblische Norm für das Leben in Pfarrhäusern außer Kraft“
3) → Die missbrauchte Republik – Aufklärung über die Aufklärer
4) → Bayerische Landessynode soll sich vom Verführer Helmut Kentler distanzieren

Ich bin Gott dankbar, dass er mich aus dieser Kirche schon vor 20 Jahren heraus geführt hat. Es sind Zustände wie in der Bibel beschrieben, bei Sodom und Gomorra. Und man muss kein Prophet sein um zu erkennen, dass es noch dicker kommt.

M.T.

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166. Islam und Bündnis90 – Die Grünen

Montag, 13. Dezember 2010 | Autor:

Lieber Blog Besucher,

vielleicht haben Sie es auch schon bemerkt, wie sehr sich die Parteienlandschaft in Deutschland in den letzten 2 Jahren zu Gunsten der Grünen verändert hat. Mir ist es nicht verständlich, wie so viele Menschen auf diese Ideologie der Grünen herein fallen können. Nimmt der angeblich so gebildete Mensch des 21.Jahrhunderts alles ungeprüft für bare Münze, was von der Grünen Seite kommt. Es ist ja auch alles so wunderbar verpackt. Die großen Spezialisten für unsere Umwelt! Warum schaut man aber nicht einmal gründlich hinter die Kulissen dieser Ideologen. Dieser Beitrag soll Ihnen ein Stück helfen, was die angeblich so wunderbare „grüne“ Politik für uns in Deutschland zukünftig bedeutet.

Montage Agentur PJI UG – Sterbendes-Europa Z1

 

Brief an einen Grünen Politiker

Sehr geehrter Herr Schettler,
als orientalischer Theologe und Islamwissenschaftler, sehe ich mich verantwortlich Ihnen zu erklären, was Sie vielleicht nicht wissen. Zunächst dachte ich, hier schreibt ein völlig unbedarfter Deutscher seine Meinung, doch dann war ich schockiert, als ich realisierte, dass Sie eine Politiker sind!
In Ihrem Brief haben Sie behauptet, die Christlich-abendländische Kultur als solche existiere nicht. Diese Behauptung ist für mich und für die anderen intellektuellen Leser ein deutlicher Hinweis, dass Sie – leider – überhaupt keine Ahnung haben, weder von Ihrer eigenen Deutschen Geschichte noch von unserem Grundgesetz. Wenn wir über Christlich-abendländische Kultur sprechen wollen, müssen wir wissen, wo wir herkommen. Wo ist die Quelle des Grundgesetzes und seiner Menschenrechte – Meinungsfreiheit – Religionsfreiheit – Pressefreiheit – Rechtsstaat – Freiheit der Kunst…etc..

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1-Bibel und Menschenrechte:
Die allererste universelle Erklärung der Menschenrechte finden wir im Alten Testament in 1. Mose 1,26-27: „Gott schuf den Menschen nach seinem Bilde, nach dem Bilde Gottes schuf er ihn, als Mann und Frau schuf er sie.” Gott erklärt also, dass jeder Mensch, Mann oder Frau, nach seinem Bild geschaffen ist, und zwar ohne jegliche Einschränkung, weder der Rasse noch des Geschlechts noch der Intelligenz noch des Glaubens. Dieser Bibeltext ist als die größte revolutionäre Aussage bezeichnet worden. Keine Frage: Dieser Satz hat die Welt grundlegend verändert. Gott spricht dem Menschen die größte denkbare Würde zu: Gottesebenbildlichkeit. Jeder Mensch hat daher ein Recht darauf, dass diese Würde respektiert wird. Und jeder Staat hat die Pflicht, diese Würde durch Gesetze zu schützen und unter Umständen mit rechtsstaatlichen Mitteln durchzusetzen. Diese universelle Erklärung der Würde des Menschen beinhaltet zugleich seine individuelle Freiheit.
Am Leben Jesu kann man sehen, dass er keine Rassenvorurteile kannte. Er unterhielt sich sogar mit einer samaritischen Frau (Johannes 4,9), was für das damalige Judentum undenkbar war. Am Kreuz trägt Jesus die Sünde der Welt (Johannes 1,29). Indem Gott für den Sünder stirbt, erklärt er endgültig, dass die Menschenwürde niemandem, auch keinem Verbrecher, aberkannt werden darf. D.h. Weihnachten, indem GOTT selber Mensch wird, und Jesu Tod am Kreuz sind also Gottes neutestamentliche allgemeine Erklärung der Menschenwürde und damit der Menschenrechte.
Daraus ergibt sich, was Paulus im Galaterbrief 3,28 schreibt: „Da ist nicht Jude noch Grieche, da ist nicht Sklave noch Freier, da ist nicht Mann und Weib; denn ihr alle seid einer in Christus Jesus.”
Jesus erklärt jedoch: „Ich aber sage euch, liebet eure Feinde.“ Das Schwert, ganz im Gegensatz zu Mohammed, wird ausdrücklich abgelehnt. „Mein Reich ist nicht von dieser Welt. Wär mein Reich von dieser Welt, meine Diener würden darum kämpfen,..; nun aber ist mein Reich nicht von dieser Welt“ (Johannes 18, 36).
Als Petrus mit ebenso einem Schwert Jesus befreien will, lautet seine Antwort: „Stecke dein Schwert an seinen Ort! „Wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen“ (Matthäus 26,52).
Seit dem Kommen Christi befinden wir uns durch sein Opfer im Zeitalter der Gnade. Damit ist durch den von Jesus Christus eingeleiteten Abschnitt der Heilsgeschichte jede Gewaltanwendung zur Verbreitung des Glaubens untersagt. Niemand kann sich dabei auf das Neue Testament berufen. Dass ein irregeleitetes und verpolitisiertes Christentum viel Blut vergossen hat, braucht nicht sonderlich betont zu werden. Doch ausdrücklich sei hervorgehoben, dass Jesus wiederum genau diese Entwicklung vorausgesagt hat und ebenso deutlich erklärte, dass sich solche Menschen zwar als Christen bezeichnen mögen, es in Wirklichkeit aber gerade nicht sind. „Es kommt aber die Zeit, daß, wer euch tötet, meinen wird, er tue Gott einen Dienst damit. Und dies werden sie tun, weil sie weder den Vater noch mich erkannt haben“ (Johannes 16,2-3).

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2- Grund- und Menschenrechte in der Deutschen Verfassung:
Das Grundgesetz in Deutschland garantiert grundlegende Freiheits-, Gleichheits- und Unverletzlichkeitsrechte, die dem Einzelnen in Deutschland gegenüber dem Staat, aber auch allgemein in der Gesellschaft zustehen (Art.1-17, 33, 101-104 GG). Die meisten dieser Grundrechte sind zugleich Menschenrechte. Das bedeutet, nicht nur deutsche Staatsbürger können sich auf sie berufen, sondern alle Menschen, die in Deutschland leben.

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3-Menschenrechte im Islam:
Im Islam gibt es ganz klar abgestufte Menschenwürde und –rechte als islamisches Dogma. Islamwissenschaftler und Gelehrte schreiben dazu: „Vor dem Gesetz des Islam sind nicht alle Menschen gleich. In einem islamischen Staat, wo die Scharia konsequent angewandt wird, bleiben grundsätzliche Unterschiede zwischen Muslimen und Nichtmuslimen, zwischen Männern und Frauen sowie zwischen freien und versklavten Menschen.”
3.1. Wer ist ein Muslim?
Um dieses Dogma zu behandeln, müssen wir erst definieren, wer ein Muslim ist. Um Muslim zu sein, muss man:
1. an den Koran als Allahs endgültige Offenbarung und
2. an den Hadith, das heißt „Erzählung – Überlieferung“ von Mohammed glauben.
Die sprachliche und rechtliche Bedeutung des Wortes „Islam“ ist der Anhaltspunkt, der uns zur Definition des Wortes Muslim führt. Wenn wir von einem Muslim reden, reden wir nicht vom Charakter, sondern von angeeigneten Eigenschaften, und zwar von islamischen Eigenschaften. Islam heißt wörtlich „unterwerfen“. Denn der ist ein Muslim, der sich niederwirft und dem Willen Allahs und seines Gesandten Mohammed gehorsam ist. Nach dem islamischen Dogma hat sich die vollkommene islamische Persönlichkeit in Mohammed verkörpert, er ist das Vorbild. In seinem „Hadith“ und seiner Lebensgeschichte steht alles, was er während seines Lebens gesagt und getan hatte. Also ist niemand ein echter Muslim ohne Koran, ohne Hadith und ohne an Mohammed als Vorbild zu glauben. Das führt uns dazu, die Inhalte des Korans und des Hadiths, sowie die Lebensgeschichte Mohammeds genau zu studieren. Von 66 Feldzügen führte Mohammed 27 selbst an, die er alle in seiner Moschee vorbereitet hatte. So wurde in der Moschee von Anfang an Politik gemacht und zum bewaffneten Kampf gegen die „Al-Kufar“ (Lebensunwürdige) aufgerufen.
Oft wird auch behauptet (besonders von Grünen Politikern wie Claudia Roth), der Islam habe nichts mit Zwangsehen zu tun. Doch schon Mohammed heiratete als über 50-jähriger alter Mann eine 6-jährige Mädchen Aischa, So sagte Aischa:
„Der Gesandte Allahs, nahm seine Eheschließung mit mir vor, als ich sechs Jahre alt war, und mit mir ehelichen Beziehungen erst unterhielt, als ich neun Jahre alt war.“ (Hadith von Sahih Al-Bukhari, Band 5, Buch 58, Nummer 234)
3.2. Koran: Gegen Menschenrechte?
Im Koran gibt es 206 Stellen, die zur Gewalt gegen die Ungläubigen aufrufen und zur gewaltsamen Verbreitung des Islam auffordern. Ungläubige heißt in Arabisch „Kuffar“, und bedeutet genau übersetzt „Lebensunwürdige“ Die entsprechenden Gewalthandlungen gegen die Kuffar werden eindeutig beschrieben. (Sure 98:1+6; Sure 9:73;Sure 5:33+72), zum Tode verurteilen (Sure 2:191; 8:12-13+17+39; Sure 9:14+29+30; Sure 47,35), als Tiere (Sure 8:22), Schweine und Affen bezeichnet. (Sure 5,59-60).
3.3. Keine freie Religionswahl im Islam:
Während das Grundgesetz in Deutschland die Grundrechte eines Menschen in Artikel 4, Absatz 1 definiert und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 1 die Freiheit des Glaubens, des Gewissens, der religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse als unverletzlich erklärt, fordert der Koran genau das Gegenteil. Was Nichtmuslime erwartet, ist sehr drastisch beschrieben wie z.B. im folgenden Koranvers (Sure 9,29) : „ (Wa Katilu) Tötet diejenigen, die nicht an Allah glauben und nicht an den letzten Tag und nicht verbieten, was Allah und sein Gesandter verboten haben, und nicht die Religion der Wahrheit befolgen –diejenigen, denen die Schrift gegeben wurde.“
(Also: Kufar – Lebensunwürdige, denen die Schrift gegeben wurde. Die Leute der Schrift sind die Juden und Christen.)
„Tötet sie, bis es keine Versuchung zum Abfall vom Islam mehr gibt, und die gesamte Religion auf der Erde nur für Allah ist.“ (Sure 2,193; 8,39)
(Sure 9,111) „Allah hat von den Gläubigen (Muslimen) ihre Seelen und ihren Besitz abgekauft dafür, dass ihnen das Paradies gehört (bzw. gehören soll). Darum müssen sie für Allah mit Waffen kämpfen.
„Und wenn sie sich abkehren (von der Religion Allahs), dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie findet.“ (Sure 4:89)

„Tötet die (Muschrikeen) die Götzendiener, die Trinitarier: (die an die Dreieinigkeit glauben) wo immer ihr sie findet, und ergreift sie und belagert sie und lauert ihnen in jedem Hinterhalt auf.“ (Sure 9:5) فَإِذَا انْسَلَخَ الْأَشْهُرُ الْحُرُمُ فَاقْتُلُوا الْمُشْرِكِينَ حَيْثُ وَجَدْتُمُوهُمْ وَخُذُوهُمْ وَاحْصُرُوهُمْ وَاقْعُدُوا لَهُمْ كُلَّ مَرْصَدٍ

Die verfolgten Christen in islamischen Ländern sind die Beweise dafür, dass der Islam gegen Menschenrechte, gegen die freie Religionswahl und gegen die Menschenwürde ist.
3.4.Keine Gleichheit für die Menschen im Islam:
Die Gleichheit (frz. égalité) ist in Deutschland und anderen westlichen Staaten ein verfassungsmäßiges Recht. Das Deutsche Grundgesetz Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) bestimmt:
„(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Jetzt Untersuchen wir was der Islam lehrt:
Der Islam lehrt, dass Muslime anderen Menschen überlegen seien. So heißt es in (Sure 3:110) „Ihr seid die beste Gemeinschaft, die für die Menschen hervorgebracht wurde.“
Das begründet, dass die Muslime überzeugt sind, zur einzig wahren Religion zu gehören, die allen anderen Glaubensformen überlegen ist, und dass Angehörige anderer Religionen verloren sind: „Und wer etwas anderes als den Islam als Religion erstrebt, so wird er sicher nicht von ihm (Allah) angenommen, und er ist im letzte Tag einer von den Verlierern.“ (Sure 3:85) Hier weitere Beispiele aus dem Koran: … „Tötet sie, Allah wird sie strafen durch eure Hände, und macht sie zuschanden und hilft euch gegen sie.“(Sure 9:14)
Das ist eine klarer Verstoß gegen StGB § 130 Volksverhetzung “Aufruf zur Gewalt”, den Kuffar = Lebensunwürdige zu töten.
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird bestraft.
Verstoß gegen Artikel 4 GG, Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (1) und (2) Artikel 2 GG, Persönliche Freiheitsrechte.
3.5.Keine Toleranz im Islam:
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) Artikel 1 garantiert, dass alle Menschen frei sind und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Im Islam wird genau das Gegenteil gesagt. Den Moslems wird befohlen, keine Freundschaft mit Juden oder Christen zu pflegen wie z.B. in Sure 5:51:“O ihr, die ihr glaubt, nehmt nicht die Juden und Christen zu Freunden…“
Die Muslime dürfen nicht Juden und Christen zum Frieden einladen, Falls sie die Macht haben, so sagt Allah im Koran im Kapitel 47:35 unter dem Titel „Sure Mohammed“: „..und ladet die Juden und Christen nicht ein zum Frieden, während ihr die Oberhand habt. “
Meine Bitte an Sie: Leiten sie diesen Brief Herrn Cem Özdemir mit meinen Grüße zu. Über eine Antwort von ihm würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Islamwissenschaftler
Pastor Fouad Adel M.A.

So sind die Tatsachen, und davor verschließen wir in Deutschland die Augen bzw. lassen Ideologen über unsere Zukunft bestimmen, imdem wir Ihnen unsere Stimmen geben. Deutsche wacht auf!

M.T.

Thema: Deutschland wach auf! | Ein Kommentar

165. Danke Gott – für Deine Heilungen!

Samstag, 11. Dezember 2010 | Autor:

Bild von Michael Willfort

Lieber Blog Besucher,

viele werden ungläubig sein, über das was Sie hier hören und sehen.

Ich selbst habe es in meinen Leben schon erlebt, dass Gott heilt, und kann die Zeugnisse sehr gut nachvollziehen.

Wunder heute

Für mich ist Gottes Wort die absolute Wahrheit. Wenn wir diesen Wort im Glauben sprechen, dann wird etwas geschehen. Das hat Gott verheißen. Gott kann nicht lügen.

Heilen wie Jesus

Versuchen Sie es, und proklamieren Sie Gottes Wort, ohne zu zweifeln.

Gemälde Anbetung – Hannes Stets

Heilungsworte

Wie lange können wir gesund leben?

Psalm 90,10
Unser Leben wäret siebzig Jahre, und wenn’s hoch kommt, so sind’s achtzig Jahre…

Wie lange können wir gesund leben?

Psalm 90,10
Unser Leben wäret siebzig Jahre, und wenn’s hoch kommt, so sind’s achtzig Jahre…

Psalm 91,16
Ich will ihn sättigen mit langem Leben und will ihm zeigen mein Heil.

Unser Heilungsbund

Jesaja 53,4-5
Fürwahr, er trug unsre Krankheit und lud auf sich unsre Schmerzen. Wir aber hielten ihn für den, der geplagt und von Gott geschlagen und gemartert wäre. Aber er ist um unsrer Missetaten willen verwundet und um unsrer Sünde willen zerschlagen. Die Strafe liegt auf ihm, auf dass wir Frieden hätten, und durch seine Wunden sind wir geheilt.

Jesus der Ursprung unserer Heilung

Matthäus 8,17
damit erfüllt würde, was gesagt ist durch den Propheten Jesaja, der da spricht (Jesaja 53,4): Er hat unsre Schwachheit auf sich genommen, und unsre Krankheit hat er getragen

1. Petrus 2,24
(Christus), der unsre Sünde selbst hinaufgetragen hat an seinem Leibe auf das Holz, damit wir, der Sünde abgestorben, der Gerechtigkeit leben. Durch seine Wunden seid ihr heil geworden.

Unsere Autorität – Seine Kraft

Lukas 10,19
Siehe, ich gebe euch (Autorität), auf Schlangen und Skorpione zu treten, und über die ganze Kraft des Feindes, und nichts soll euch irgendwie schaden.

Römer 8,11
Wenn nun der Geist dessen, der Jesus von den Toten auferweckt hat, in euch wohnt, so wird er, der Christus von den Toten auferweckt hat, auch eure sterblichen Leiber lebendig machen durch seinen Geist, der in euch wohnt.

Markus 16,17-18
Die Zeichen aber, die folgen werden denen, die da glauben, sind diese: in meinem Namen werde sie böse Geister austreiben, in neuen Sprachen reden, Schlangen mit den Händen hochheben, und wenn sie etwas Tödliches trinken, wird’s ihnen nicht schaden; auf Kranke werden sie die Hände legen, so wird’s besser mit ihnen werden.

Heilt Jesus heute noch

Hebräer 13,8
Jesus Christus gestern und heute und derselbe auch in Ewigkeit.

Johannes 20,21
Da sprach Jesus abermals zu ihnen: Friede sei mit euch! Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch.

Unser Glaube für Heilung

Hebräer 11,6
Aber ohne Glauben ist’s unmöglich, Gott zu gefallen; denn wer zu Gott kommen will, der muss glauben, dass er ist und dass er denen die ihn suchen, ihren Lohn gibt.

Hebräer 11,1
Es ist aber der Glaube eine feste Zuversicht (Verwirklichung oder Garantie) auf das, was man hofft, und ein Nichtzweifeln (Überführtsein) an dem, was man nicht sieht.

Jakobus 5,15
Und das Gebet des Glaubens wird dem Kranken helfen, und der Herr wird ihn aufrichten; und wenn er Sünden getan hat, wird ihm vergeben werden.

Unsere Heilungszuversicht

Markus 11,24
Darum sage ich euch: Alles, was ihr bittet in eurem Gebet, glaubt nur, dass ihr’s empfangen habt, so wird’s euch zuteil werden.

Johannes 14,13-14
Und was ihr bitten werdet in meinem Namen, das will ich tun, damit der Vater verherrlicht werde im Sohn. Was ihr mich bitten werdet in meinem Namen, das will ich tun.

Gott will dich als ganzen Menschen bewahren

1. Thessalonicher 5,23
Er aber, der Gott des Friedens bewahre Euren Geist samt Seele und Leib unversehrt, untadelig für die Wiederkunft unseres Herrn Jesus Christus.

Der Krebs hat keine Chance

Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen, dass Sie diese Erfahrungen machen werden.

M.T.

Gemälde von Michael Willfort

Thema: Heilung und Wunder | Ein Kommentar

164. Kinderkrippen machen krank

Mittwoch, 8. Dezember 2010 | Autor:

Lieber Blog Besucher,

es gibt in unserer Zeit meiner Meinung nach kein Thema das wichtiger ist für unsere Zukunft, als das Thema FAMILIE. Wir, hier in Deutschland gehen seit Jahren dermaßen schändlich und schädlich damit um, dass wir uns nicht wundern müssen, wenn wir in einigen Jahren das totale Chaos erleben werden. Ab und zu werden wir wachgerüttelt, wenn irgendwo einmal wieder ein Amoklauf stattfindet, dann tut man einen Tag betroffen, und geht aber ganz schnell wieder zur Tagesordnung über.

Gott der Herr über Himmel und Erde sagt in seinem Wort der Bibel: Was der Mensch sät das wird er ernten. Dieses Prinzip kann niemand umstoßen oder umgehen. Jeder wird die Früchte ernten die er gesät hat.

Dr. Paul Popenoe, Begründer und Präsident von „Emeritus“ des Amerikanischen Instituts für Beziehungen in der Familie sagte einmal:

Keine Gesellschaft hat je überlebt, nachdem ihr Familienleben zerfallen ist.

Vater-u.Sohn-sabrina-gonstalla_pixelio.de_

 

Der Drang nach Wachstum und Produktivität fordert in verschiedenen Gesellschaftsbereichen einen hohen Preis. Medikamente haben Beipackzettel, politische Lösungsversuche meist nicht. So werden der betroffenen Bevölkerung fatale Nebenwirkungen oft vorenthalten. Auch bei der probagierten Kinder-Krippenbetreuung. Was der Karriere einer Frau heute nützt, macht morgen eine ganze Gesellschaft krank. Wollen wir das?

DVD Wahrheit über Kinderkrippen_Z für Zukunft.

 

Die Krippe für Kinder in ihren ersten drei Lebensjahren ist ein von der Politik aus wirtschaftlichen und feministischen Ansprüchen erdachtes unnatürliches Kunstprodukt. Das Wohl des Kindes bleibt dabei außen vor.

Fremdbetreuung von Säuglingen und Kleinkindern in einem Kollektiv, wie es das Krippenmodell darstellt, beschädigt die Entfaltung dieses kleinen Menschen. Schwerwiegende Risikofaktoren für die seelische und körperliche Gesundheit im Erwachsenenalter werden damit vorprogrammiert. Viele Studien aus der psychoanalytischen Psychotherapie und der neuen Hirn- und Hormonforschung belegen das.

Foto Montage Agentur PJI UG – Kinderkrippen_Z1

Warum im Alter von 0-3 Jahren so schwere Beeinträchtigungen hervorgerufen werden können, liegt daran, dass sich in dieser Phase die Basis des Gehirns ausbildet.

Die Beeinträchtigungen werden um so eher chronisch, je länger, je früher und je kontinuierlicher Kinder in den ersten drei Lebensjahren kollektiviert wurden. Langzeitstudien belegen das (z.B. u.a. die NICHD–Studie). Ein Grobraster der Resilienzforschung hat gezeigt, dass lediglich 45% der ehemaligen Krippenkinder im Erwachsenenalter ein eigenständiges, gesundheitlich nicht gemindertes Leben führen konnten!
Daher ist es unumgänglich, die Biologie des Kleinkindes zu berücksichtigen und angemessene Umgangsweisen mit dem Kind zu beachten:

1) Beziehung zu einer liebevollen, einfühlsamen Mutter. Sie wird für diese so zentral wichtige Aufgabe während der Schwangerschaft hormonell zugerüstet.

2) Stillen des Neugeborenen nach Bedarf, mindestens während der ersten sechs Monate. Jede Mutter kann stillen. Die Milchmenge richtet sich automatisch nach dem Bedarf des Säuglings. Die Stillhäufigkeit muss deshalb vom Kind ausgehen. Das bedeutet:

3) Vermeidung von Schreiphasen des Säuglings. Ordnungsprinzipien sollten erst jenseits der Säuglingszeit angestrebt werden.

4) eine pflegliche, am besten familiäre Lebensform mit Gleichmaß ohne allzu viele Umtriebe. Stress erzeugt Angstpotentiale z.B. durch die tägliche Auslieferung des Kindes an wechselnde Fremdbetreuer in einer Krippe. Ein zu starkes Maß an Angst des Kindes, entstanden durch die Trennung von der Mutter, hat sich bei einer Vielzahl von Krippenkindern durch Speicheltests feststellen lassen.

5) Eine Umfriedung des Säuglings in Leibnähe der Mutter, aber auch im Schutz des Vaters und evtl. weiterer anwesender liebevoller Familienmitglieder ist nachweislich das beste Klima zur Erlangung eines ausgeglichenen, belastbaren Charakters, sowie von Lern- und Liebesfähigkeit.

Da die Bedeutung dieser Voraussetzungen weitgehend unbekannt zu sein scheinen, bestimmen immer häufiger unzureichende künstliche Umgangsweisen das Leben des Kleinkindes.

Dadurch ist in unserer Gesellschaft bereits eine epidemische Zunahme von Verhaltensstörungen bei Kindern im Vorschulalter eingetreten. Die häufigen Trennungen der Kinder von den Müttern (wie bei den Tageskrippen), rufen vor allem eine unzureichende Bindungsfähigkeit hervor. Erste Anzeichen für eine spätere, oft bereits im Grundschulalter sichtbare Unausgeglichenheit sind:

– motorische Unruhe, manchmal im Schlaf als Schaukelbewegung
– die geminderte Fähigkeit, sich auf den Schulstoff zu konzentrieren,
– aggressive, antisoziale Verhaltensweisen, gelegentlich auch als Lügen und Stehlen,
– Unersättlichkeit, oft in Gestalt von Naschsucht und/oder Fresssucht,
– Aktivitätsmangel (meist als Faulheit eingestuft, oft in Form der fehlenden Erledigung der Schulaufgaben),
– Selbstbeschädigungen wie Haare-reißen, Wangenbeißen, Nägelkauen etc.
– Einnässen und/oder Einkoten noch im Schulalter.

In der Jugend oder auch erst im Erwachsenenalter wird die Störung offensichtlicher:

– als Depression (mit Versagensängste und Selbsttötungswünschen),
– in Form von Süchten verschiedenster Art (Habgier, Kaufsucht, Abhängigkeit von Alkohol, Nikotin, Cannabis, Heroin, Kokain, Fresssucht, Bulimie, Magersucht, Schneidesucht, Spielsucht, Stehlsucht, Raubkriminalität…),
– aber auch chronische körperliche Erkrankungen können in unangemessenen Umgangsweisen mit dem Säugling ihre Ursache haben. Erwiesen sind: Bluthochdruck, Diabetes und Adipositas (Fettsucht).

Aber selbst Kinder mit robusten Genen, denen es trotz eines erschwerten Lebensstartes möglich war, Schule und Ausbildung zu bewältigen und die es geschafft haben, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten, verfügen oft nicht ausreichend über seelische Stabilität und Beziehungsfähigkeit. Viele scheitern nun an ihren eigenen Riesenansprüchen, an unzureichender Gefühlskontrolle, (Wutausbrüchen etc.) an einer verringerten Belastbarkeit. Eine Vielzahl weiterer Merkmale eines unersättlichen, in sich unzufriedenen Charakters, dessen unbewusste diffuse Sehnsüchte sich oft sogar unter besten Bedingungen nicht befriedigen lassen, begleiten sie.

Resümee:
Krippenschicksale mindern in einer unverantwortlichen Weise die Bedingungen für einen gesunden Lebensaufbau.
Tierexperimente an Säugern, z. B. Ratten und Affen, bestätigen: Wenn sie als Babys für nur eine Stunde pro Tag von ihren Müttern getrennt wurden, hatten sie als erwachsene Tiere krankhafte Gehirne! Für eine Gesundung unserer kranken Gesellschaft brauchen wir keine Krippen, sondern einen ganz natürlichen Umgang der Mütter mit ihren Babys und Kleinkindern. Nur so kann die Ausgestaltung eines ausgeglichenen lern- und liebesfähigen Gehirns gedeihen. Das kann gelingen, wenn man den Müttern für diese Aufgabe die Möglichkeit zu einem Volleinsatz bei ihren kleinen Kindern einräumt.

Eine Gesellschaft, die die Zukunft und die Leistungsfähigkeit ihrer Bevölkerung will, muss auf dem Boden dieser Forschungsergebnisse Schwerpunkte setzen, die aber auch die Ansprüche nach Selbstständigkeit der jungen modernen Frauen im Blick behält:

– indem die Bevölkerung über Forschungsergebnisse und die Risiken falschen Umgangs mit dem Kleinkindern nachhaltig informiert wird.

– indem Mutterschaft als der wertvollste aller Berufe anerkannt wird.

– indem Mütter ohne zureichende Lebensunterhalt finanziell unterstütz werden.

– indem gestandenes Mütter bei einem späteren Wiedereinstieg oder Neuerwerb einer Berufsausbildung favorisiert werden.

– indem die verantwortungsbewusste Liebe der Eltern für ihre Kinder als höchstes aller Werte anerkannt wird.

– indem die Förderung der Familie bei den Bemühungen von Staat und Gesellschaft als ein Notprogramm in später Stunde Vorrang erhält.

Christa Meves, Jugendpsychotherapeutin und Autorin vieler Bücher. Weiterführende Informationen www.vfa-ev.de

Lieber Leser,

wenn Sie das alles aufmerksam gelesen und bedacht haben, müssen Sie doch feststellen, dass wir vieles, was hier an Auffälligkeiten bei Kindern beschrieben ist, hautnah jeden Tag erleben. Wachen wir auf, eh es ganz zu spät ist.

M.T.

www.ZfürZunkunft.de

Thema: Deutschland wach auf! | 4 Kommentare

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