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168. Abtreibung ist Mord – und Deutschland wird noch teuer dafür bezahlen.

Mittwoch, 15. Dezember 2010 | Autor:

Embryo

Studenten raten zur Abtreibung

Ein Professor der Medizin hat das Thema Abtreibung in der Vorlesung. Er stellt seinen Studenten einen „Fall“ vor: Die Mutter hat Tuberkulose, der Vater hat Syphilis, das erste Kind ist blind, das zweite ist gestorben, das dritte ist taubstumm, das vierte hat TBC wie seine Mutter.

Die Mutter ist schwanger. Was würden Sie den Eltern raten in der Schwangererberatung? Alle Studenten: Abtreibung! Der Professor: Meine Herren, Sie haben soeben entschieden, Ludwig van Beethoven abzutreiben bzw. zu töten!

Lieber Blog Besucher,

das Thema Abtreibung beschäftigt mich schon sehr lange, und ich beobachte seit Jahren Parteien und Kirchen, was sie zu diesen Thema sagen. Das Ergebnis ist erschreckend. Das was wir säen werden wir ernten, steht im Wort Gottes. Wer Mord sät, wird Mord ernten. Leider erinnern wir uns nur dann daran, wenn wieder einmal ein jugendlicher Amokläufer ein Blutbad anrichtet. Dann kommen immer wieder die gleichen Fragen: Wie kann das sein? Warum ist das geschehen? usw. Da werden Symptome diskutiert, die Ursachen will man aber nicht ergründen. Feine Gesellschaft.

Der Irrsinn nimmt kein Ende.

Da argumentiert ein führender „christlicher“ Politiker bei der PID wie folgt:

Wörtlicher Kommentar von Peter Hintze

Uns Christen eint die gemeinsame Überzeugung, dass wir dem menschlichen Leben mit großer Sensibilität zu begegnen haben. Die abendländische Zivilisation betrachtet das menschliche Leben, so wie es uns von Gott geschenkt wird, als den moralisch und rechtlich obersten Wert. Zugleich fordert uns das christliche Gebot der Nächstenliebe dazu auf, unseren Mitmenschen mit Achtung und Würde zu begegnen. Dort, wo Menschen innere und äußere Not erleiden, sind wir aufgerufen, ihnen zur Seite zu stehen und unsere Hilfe zukommen zu lassen.

Die christliche Verantwortung, gegebene Fähigkeiten zu nutzen

Viele Eltern mit einer genetischen Vorbelastung haben den großen Wunsch, ihrem Lebensbund mit einem eigenen Kind Ausdruck zu verleihen und neues Leben zu schenken. Sie wissen um das Risiko einer Schwangerschaft und um mögliche Lebensrisiken für ein Kind, dem eine schwere genetische Belastung mitgegeben wird. Für sie ist diese Unsicherheit mit großen inneren Nöten verbunden. Dies gilt insbesondere für solche Vorbelastungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Totgeburt führen. Vor allem für die Mutter ist dies eine schwere seelische und körperliche Belastung. In dieser schwierigen Situation brauchen Eltern, die sich für ein Kind und für das Leben entscheiden, unsere Zuwendung.

Als Christen stehen wir in der Verantwortung, die uns gegebene Fähigkeit zu nutzen, mit Hilfe der Medizin anderen Menschen zu dienen, und die Not von leidenden Menschen zu lindern. Für mich ist dies Ausdruck christlicher Nächstenliebe und ein Ausdruck unserer Solidarität mit denjenigen unter uns, die Hilfe bedürfen. Daher sehe ich es als unsere Aufgabe an, die Möglichkeiten der modernen Medizin auf verantwortliche Weise in den Dienst dieser Menschen zu stellen und deren Not zu lindern.

Der Bundesgerichtshof hat im Juli dieses Jahres entschieden, dass die PID in engen Grenzen mit unserer Rechtsordnung vereinbar ist. Er hat festgestellt, dass die PID zur Untersuchung schwerer genetischer Belastungen erlaubt ist. Als Christ und unserer Verfassungsordnung gegenüber verpflichteter Politiker bin ich der festen Überzeugung, dass wir es bei dieser vom Bundesgerichtshof festgestellten Rechtslage belassen sollten. Denn ich fürchte, dass wir im Fall eines Verbots in schwere rechtliche und auch moralische Wertungswidersprüche gerieten.

Ein solcher Widerspruch würde dadurch entstehen, dass unsere Rechtsordnung dann einerseits eine schon jetzt rechtlich mögliche Diagnose des Embryos im Mutterleib und im Fall einer entsprechenden Indikation sogar einen Schwangerschaftsabbruch erlaubt, andererseits jedoch Untersuchungen von extrakorporal befruchteten Eizellen außerhalb des Mutterleibs verbietet. So hielte ich es für ethisch und rechtlich unverantwortlich, die PID als den geringeren Eingriff zu verbieten und die Frau bei Vorliegen einer schweren genetischen Belastung gewissermaßen in die Konfliktsituation zu treiben und zugleich den schwereren und die Frau außerordentlich belastenden Eingriff des Schwangerschaftsabbruchs zu gestatten. Der Schwangerschaftsabbruch ist für jede Frau mit schweren seelischen Nöten und großen körperlichen Belastungen verbunden.

Man muss sich dies einmal nur kurz vor Augen malen. Da redet Herr Hinze ständig davon, dass er Christ ist, und argumentiert bei PID damit, dass man dies alles zulassen muss, weil die Abtreibung ja auch zugelassen wird. Also man nimmt den Zustand eines totalen Unrechts als Argumentationshilfe für ein weiteres Unrecht. Welch eine Regierung haben wir?

Wer sich immer noch wundert, dass Gott unsere Sozialsysteme in den Keller fahren läßt der ist nicht nur blind, sondern, sehr, sehr krank im Kopf.

Müll_web_R_B_by_Gabi Schoenemann_pixelio.de.

Die müllsortierende Gesellschaft:

Ihre Sprache lassen sie verkommen.
Ihre Jugend lassen sie verkommen.
Ihre Kultur lassen sie verkommen.
Ihre Sitten lassen sie verkommen.
Ihr Land lassen sie verkommen.
Ihr Volk lassen sie verkommen.

Ihre ungeborenen Kinder schmeißen sie in den Abfall.


Nur ihren Müll sortieren sie fein säuberlich.


Wer die Wahrheit nicht kennt, ist ein Dummkopf.
Wer aber die Wahrheit kennt und sie eine Lüge nennt,
der ist ein Verbrecher!
Bert Brecht

Die Wahrheit hat nichts zu tun mit
der Zahl der Leute, die von ihr überzeugt sind.
Paul Claudel (1868-1955)


Alltag in Deutschland

Von Friedrich Graf von Westphalen

Seit zehn Jahren gilt eine skandalöse Abtreibungsregelung. Die Folgen sind ebenso dramatisch wie offensichtlich. Doch die große Mehrheit der Politiker interessiert das nicht. Selbst der gesetzlich sanktionierte Irrsinn der Spätabtreibungen lässt sie unberührt.

 

Foto Lebensgeschichten.de foetus_11wochen2-k

Abtreibung – Mord an einen unschuldigen Menschen

 

Es gilt Bilanz zu ziehen. Am 28. Mai 2003 jährte sich zum zehnten Mal der Tag, an dem der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil zum Schwangerschaftsabbruch sprach. Am 16. Juni 1993 trat die in diesem Urteil getroffene Anordnung in Kraft. Doch praktisch nichts von dem, was da s höchste deutsche Gericht damals verbindlich als Recht setzte, ist verwirklicht worden; der Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens ist nicht verbessert, und er ist nicht gewährleistet. Nach wie vor gilt da s Verdikt des Bonner Staatsrechtlers, Josef Isensee, „der Staat tötet“ Und das geschieht, nimmt man die mehr oder weniger verlässliche Statistik zum Maßstab, etwa 130000 mal in jedem Jahr, in der Summe also: 1 ,3 Millionen getötete Kinder seit dem 28. Mai 1993.

Ausnahmefälle sind die simple Regel geworden
Wie Hohn liest sich da der erste Leitsatz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts: „Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen.“ Und die bisherige Tötungsbilanz – einige reden mit Recht vom „Babycaust“ – wird nicht besser, sondern nur noch alarmierender, wenn man hinzunimmt, dass das Gericht im gleichen Atemzug „schon dem ungeborenen menschlichen Leben“ das Attribut der „Menschenwürde“ zuspricht. Denn wenn das Töten ungeborenen Lebens vom Rechtsstaat in diesem Maß toleriert wird, dann ist ja – und dies ist ganz offensichtlich – niemand da, der diesem ungeborenen Leben effektiven Schutz verleiht.

 

Das Verfassungsgericht stellte ja klar, dass eben dieser Schutz – als „rechtlicher Schutz“ wohlverstanden – „dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter“ gebührt. Aber wenn Rechtssätze Anspruch auf Logik haben, dann bedeutet dies: Das Lebensrecht, der erforderliche „rechtliche“ Schutz d es Ungeborenen muss auch gegenüber der Mutter gewährleistet und durch gesetzt werden. Doch an dieser Stelle schränkte das Gericht selbst ein Und das hat dramatische Folgen. Es sind nämlich die Attribute der Würde und vor allem des Persönlichkeitsrechts der Mutter, die im faktischen Ergebnis diesen Schutz beschneiden, weil gegen den Willen der Mutter die Austragung der Schwangerschaft nicht erzwungen werden kann. Doch diese Kollision zweier gleichrangiger Grundrechte – das des Ungeborenen auf Leben und das der Würde der Schwangeren – soll nur – so das Gericht ausdrücklich – in „Ausnahmefällen“ entsprechend dem Kriterium der „Unzumutbarkeit“ eine Tötung in Form eines Abbruchs der Schwangerschaft gestatten.

 Foto Lebensgeschichte.de foetus_24wochen-k.

Indes, diese „Ausnahmefälle“ sind die simple Regel geworden. Die Tötung ungeborenen menschlichen Lebens ist die Realität de s Alltags. In beträchtlichem Maß hat sich allerdings das Gericht wohl selbst diese Entwicklung zuzuschreiben. Denn es ist fatal, dass die Abtreibung – gleichgültig, in welcher Weise sie nach Beratung der Schwangeren geschieht – immer „Unrecht“ bleiben soll, welches aber nicht den Strafanspruch des Staates auslöst. Sicherlich, das Gericht ging davon aus, dass diese Konstruktion für das Rechtsbewusstsein des Bürgers noch zuträglicher sein würde als die, welche früher vorherrschte. Damals galt nämlich das so genannte „Indikationenmodell“, wonach eine Abtreibung – bei Vorliegen der betreffenden Indikationen – sogar rechtmäßig war, so dass also mit dem „Segen“ der Rechtsordnung getötet werden durfte – natürlich auch straffrei.

Doch es ist und bleibt zutreffend: Der Bürger ist nicht in der Lage, feinsinnigen juristischen Differenzierungen – zwischen rechtmäßig und straffrei oder zwischen rechtswidrig und straffrei – zu folgen. Für ihn gilt, was man gewiss beklagen, aber schwerlich ändern kann, dass eben das, was nicht vom Staat bestraft wird, auch gestattet ist. Also auch die Tötung der eigenen Gattung unterliegt dieser Gesetzmäßigkeit. Das ist jedoch unhaltbar und unerträglich. Die damit bezeichnete Sollbruchstelle für das Rechtsbewusstsein des Bürgers hat jüngst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs markiert Ein mutiger Bürger hatte einem Abtreibungsarzt „rechtswidriges“ Handeln vorgeworfen, öffentlich und auf Handzetteln nachzulesen. Dabei konnte er sich auf das Urteil des Verfassungsgerichts mit Fug und Recht berufen, weil dieses ja genau so judiziert hatte.

Doch die Richter am Bundesgerichtshof meinten, die Verwendung des Wortes „rechtswidrig“ im Zusammenhang mit einer ja straffreien und auch weithin geübten Abtreibungspraxis sei keine zutreffende Tatsachenbehauptung. Vielmehr habe – und hier beginnt dann die logische Volte – das Verfassungsgericht das Wort „rechtswidrig“ in einem besonderen Kontext verwendet, was nur so zu verstehen ist, als würde – allgemeinem Gebrauch entsprechend – die Tötung ungeborenen Lebens eben als durchaus „rechtmäßig“ angesehen werden, weil nicht von der Rechtsordnung mit Strafe geahndet. Deshalb – so der Bundesgerichtshof – habe der in seinem „rechtswidrigen“ Handel n angeprangerte Abtreibungsarzt einen Anspruch auf Schutz vor unwahren Behauptungen: Nicht das Wort „rechtswidrig“ dürfe ihm entgegengeschleudert werden, sondern eben nur jene „Rechtswidrigkeit“, wie sie im kontextuellen Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 1993 verwendet worden ist – offenbar als eine „Rechtswidrigkeit“, die zugunsten des Lebensschutzes des Ungeborenen nur auf dem Papier steht, nicht aber mit dem Bewusstsein des Bürgers, mit der Realität des Alltags korreliert.

 

Der schlimmste Skandal des Verfassungsgerichts

Das verstehe, wer will. Doch im Grund genommen liegt diese Entwicklung durchaus in der Logik der Rechtsprechung, die Abtreibung zur faktisch-rechtlichen Realität, zu einer auch anzuerkennenden und zu billigenden Realität zu erheben. Denn schon 1998 hat der erste Senat d es Bundesverfassungsgerichts eine grundlegende Wertung in der Entscheidung vom 28. Mai 1993 aufgehoben. Damals sagte das Gericht noch klar und unmissverständlich in einem Leitsatz: „Eine rechtliche Qualifikation des Daseins eines Kindes als Schadensquelle kommt von Verfassungsweg en nicht in Betracht.“ Doch diese Kernaussage wurde bereits fünf Jahre später von dem ersten Senat als simples, nicht bindendes „obiter dictum“ bezeichnet, als eben eine so obenhin geäußerte Erwägung, die keine tragende Bedeutung für die Auslegung der Verfassung im Blick auf den Schutz des menschlichen Lebens hat.

Einen schlimmeren Skandal hat es in der Geschichte des Verfassungsgerichts nie gegeben. Doch wo Werte – auch die Grundwerte – nicht mehr als dem Recht vorgegeben zählen, da regiert eben das, was man gemeinhin die „unbegrenzte Auslegung“ nennt (Rüthers), eine entfesselte, nur ihren eigenen Gesetzen noch verbal gehorchende Jurisprudenz. Indes, alle Gerichte folgen inzwischen blindlings diesem Votum, und die zivilrechtlichen Kommentatoren klatschen Beifall. Das Merkantile siegt; für die damit verbundene dauerhafte Brandmarkung des Kindes als „ungewollt“, als eigentlich zu tötendes Geschöpf Gottes hat kaum noch einer einen tröstenden Gedanken. Er wäre ja auch auf Barmherzigkeit gerichtet, als Schwester der Tugend der Gerechtigkeit – invers gegen den Tötungswunsch der Eltern und ihre grausame Skrupellosigkeit, die den Ersatz des Unterhaltsschadens reklamiert.

Seitdem mehren sich also die Urteile, in denen wegen misslungener Abtreibung das Kind als „Schaden“ qualifiziert wird. Der Arzt, der nicht legeartis(nach den Regeln) abtreibt oder wunschgemäß sterilisiert, ist für den Unterhalts schaden verantwortlich, den die leiblichen Eltern wegen der Aufzucht des – rechtswidrig – geborenen Kindes erleiden. Denn seine Tötung war Gegenstand des Arzt- und des Behandlungsvertrages mit dem Krankenhaus. Und wer nicht vertragsgemäß – sozialadäquat – tötet, der haftet. Die Gemeinschaft der Versicherten übernimmt bereitwillig die Kosten im Rahmen des Transfers von Prämie und Versicherungsleistung.

Wie eine Mahnung aus tiefer Vergangenheit klingt da die gewiss wohlmeinenden Sätze aus dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 23. Mai 1993. „Der Schutzauftrag (zugunsten des ungeborenen menschlichen Lebens) verpflichtet d en Staat, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen menschlichen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben Nichts davon ist indessen zu spüren, seitdem vielmehr das Gegenteil feststeht: Der Schutz des menschlichen Lebens ist nicht mehr eine Aufgabe, der sich der Staat – und damit auch die ihn repräsentierenden Politiker – verschrieben hat. Denn es ist nur noch der Wille der Eltern, ob sie – nach Beratung – ihrem ungeborenen Kind das Lebenslicht auslöschen. Das s auch und gerade diese Tötung bitteres Unrecht, vollzogen in Heimtücke am gänzlich wehr- und arglosen Opfer ist – das kommt nicht mehr in den Sinn, ist nicht mehr unverbrüchlicher Bestandteil des Rechtsbewusstseins, zu dessen Pflege der Staat als Gemeinschaft des Rechts unverbrüchlich verpflichtet ist.

Die Verlogenheit der Politik: Wegsehen und Schweigen
Wenn aber die menschliche Würde, auch das Lebensrecht des Ungeborenen, nur noch der Privatdisposition seiner Eltern oder auch nur der allein handelnden Mutter unterliegt, dann hat ein solcher Staat seine Auszeichnung, ein Rechtsstaat zu sein, eingebüßt. Das ist auch die unvermeidliche Schlussfolgerung, weil das Parlament – trotz einiger kurzer Anläufe – es bislang abgelehnt hat, dem ausdrücklichen Nachbesserungsauftrag zugunsten des Lebensschutzes zu entsprechen, wie da s Verfassungsgericht vor zehn Jahren gefordert hatte, wenn sich heraus stellen sollte, dass die gesetzliche Regelung keinen effektiven Schutz des ungeborenen Lebens gewährleistet. Nichts davon ist zu sehen.

Nicht einmal die geringe Kraft und wenige Einsicht haben die Parlamentarier in den letzten Jahren aufgebracht, den gesetzlich sanktionierten Irrsinn zu beenden, dass aus angeblich „medizinischen“ Gründen ein Kind bis unmittelbar vor seiner Geburt – straffrei – getötet werden darf. Selbst dieser Skandal der Spätabtreibungen lässt die große Mehrheit der Politiker ungerührt; sie gehen ihren Tagesgeschäften nach und üben sich im Wegsehen; sie sind blind geworden gegenüber den verheerenden Folgen des mörderischen „Baybcaust“.

Mit Recht befiehlt der Gesetzgeber, den Holocaust nicht leugnen zu dürfen; das ist unter Strafe gestellt. Doch dieses schreckliche Ereignis ist traurige Geschichte; der „Babycaust“ ist bittere Gegenwart. Wegsehen, Geschehenlassen, Nichtstun – das ist in der Sache nichts anderes als Leugnen einer geschichtlichen Tatsache. Dem Holocaust und seinem Gedenken wird gerade in Berlin ein Mahnmal errichtet. Gegen den „Babycaust“ mahnen nur noch einige wenige. Das historische Ereignis soll – das ist der Sinn des Mahnmals – nicht aus dem Gedächtnis des Bürgers geraten, Erinnerung ist angesagt, di e Schuldfrage immer wieder mit Recht gestellt.

Für den „Babycaust“ gibt es jedoch fast nur noch die Parole des Wegsehens, des Verschweige ns, des klaglos weiter sich vollziehenden Tötens. Aber die Instrumente der Tötung von Menschen sind immer brutal, ob Gaskammer oder Saugglocke und Curette; es herrscht dann nur das frivole Recht des Stärkeren. Und zu viele der gewählten Parlamentarier sind seine Schleppenträger.

Abtreibung: Die größte Menschheitskatastrophe

In diesem Stadium darf ein Embryo noch abgetrieben werden.

Es sind Schätzungen nach etwa 300.000 Kinder, die in Deutschland pro Jahr abgetrieben werden. Es sollte eine Gedenkveranstaltung für diese Mordopfer sein und wurde zum Trauermarsch, als etwa 1000 christliche Lebensschützer am 14. September in Berlin demonstrierten. Sie waren ganz in schwarz gekleidet und trugen weiße Holzkreuze.

Erschütternd: Der Mülleimer in einer Abtreibungsklinik

Die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Claudia Kaminski (Köln), sagte bei einer Veranstaltung auf dem Alexanderplatz: „Wir wenden uns gegen das Unrecht, dass an jedem Werktag in Deutschland 1000 unschuldige Kinder ihr Leben lassen müssen.“ Die Lebensrechtler wollten noch vor der Bundestagswahl darauf aufmerksam machen, dass die Parteien als Gesamtheit zu wenig bzw. gar nichts gegen Abtreibung unternehmen.

1995 wurde der Abtreibungsparagraph, §218, geändert. Seitdem haben schätzungsweise 1,8 Millionen Kinder ihr Leben vor der Geburt verloren.

 

Hartmut Steeb

Politiker handeln unverantwortlich
Hartmut Steeb, Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz in Stuttgart nannte den Umgang der Politiker mit der Abtreibung unverantwortlich. Politiker stellten einerseits selbstverständlich und völlig zu Recht viel Geld für die Flutopfer und Kommissionen gegen die Arbeitslosigkeit zur Verfügung, andererseits sei es unverantwortlich, dass es gegen „die größte Menschheitskatastrophe“, Abtreibungen, „weder Geld noch Kommissionen gibt“.

Die Tötung von Kindern im Mutterleib sei „ein Verbrechen gegenüber Gott, der von Anfang an zu allen Menschen Ja sagt“, so Steeb. Der evangelischen Nachrichtenagentur, idea sagte er, dass er es bedauere, wenn „ausgerechnet“ Pfarrerin Susanne Kahl-Passoth, neue Berlin-brandenburgische Diakoniechefin in Berlin, für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch eintritt. „Wenn Gott ein Leben geschenkt hat, gibt es für Kirche und Diakonie keine andere Möglichkeit, als sich vor dieses Leben zu stellen – alles andere ist verirrend und verwirrend“, sagte Steeb wörtlich. Hartmut Steeb ist auch Vorsitzender des „Treffens Christlicher Lebensrechtsgruppen“.

Die Füße eines drei Wochenalten Fötus – Abgetrieben

Kaiser-Nachfahre: Abtreibung ist „Massenmord“
Der Ururenkel des letzten deutschen Kaisers, Philip Prinz von Preußen, nannte die Demonstration der Lebensschützer „die wahre Love-Parade“. Sie setze sich ein für echte Liebe für die Schwächsten. Das Technospektakel im Berliner Tiergarten diene dem einzigen Zweck, sich „mit Alkohol, Drogen und lauter Musik die Birne zuzudröhnen“. Abtreibung zu propagieren, bedeute „verantwortungslos, moralisch verwerflich und ignorant“ zu handeln. Jeder Mensch mit einem Gewissen, das „einigermaßen normal“ funktioniere, müsste Abtreibung als Massenmord bewerten, so der Hohenzollernprinz: „300.000 getötete Kinder jedes Jahr sind Massenmord, Abtreibungsärzte sind Mörder, und sie gehören nach dem Strafrecht bestraft.“

Der katholische Priester Bernhard Lichtenberg

Auch Lichtenberg hätte mit demonstriert

An das Schicksal des katholischen Priesters Bernhard Lichtenberg erinnerte der katholische Dompropst Otto Riedel. Lichtenberg ist in der Hedwigs-Kathedrale, wo die Abschlussveranstaltung stattfand, begraben.

Die Nationalsozialisten verhafteten den Priester, weil er öffentlich gegen Judenverfolgung und Euthanasie betete. Lichtenberg starb auf dem Weg in ein KZ. Riedel sagte; „Auch Bernhard Lichtenberg wäre gegen die Abtreibung und würde heute hier demonstrieren“.

Martin Mandt

Demokratie oder Diktatur ?

Erklärung:
H. Johannes Lerle befand sich vom 17.01.2002 bis 2.08.2002 im Gefängnis von Bayreuth. Er bekam u.a. Bücher und div. Schriften zugesandt (so auch ein Heilbronner Gerichtsurteil, in dem es um Abtreibung geht). Dieses Urteil sowie das Buch wurde Herrn Johannes Lerle nicht ausgehändigt. Dies sei erst bei der Entlassung möglich, hieß es.
In dem folgenden Brief an den Vollzugsinspektor Bauer in der JVA Bayreuth bat Johannes Lerle um Überlassung dieser Dokumente.

BRIEF-ABSCHRIFT:
Johannes Lerle JVA Bayreuth
Haus E Paterre 18.03.2002

Herrn
Vollzugsinspektor Bauer

Betreff: Nichtaushändigung eines Gerichtsurteils

Guten Tag!

Hiermit bitte ich um die Aushändigung des Gerichtsurteils, das mir Herr Günter Annen zusandte. Unabhängig davon, ob es sich um ein zivilrechtliches Unterlassungsurteil oder um ein Strafurteil handelt, fußt es auf der Behauptung, dass die Beschreibung solcher Menschentötungen, die vom Bundestag zur gesellschaftlichen Aufgabe aufgewertet worden waren, dann strafbar seien, wenn der Name des Tötungsspezialisten oder der Hinrichtungsstätte genannt wird.

Da ich deshalb im Gefängnis bin, weil ich den Dr. Freudemann aus Nürnberg als „Berufskiller“ bezeichnet hatte, deshalb entspricht es meinen Strafurteilen.
dass ich wegen der Namensnennung Dr. Freudemanns im Gefängnis bin, sollte befremden, da z.B. die Namensnennung irgendwelcher ( noch lebender ) KZ-Schergen, die Namensnennung von Armin Schreiner, von Dieter Zurwehme oder die Osama Bin Laden im Zusammenhang mit Mord nicht strafbar wird.
Entgegen § 267 StPO wurde in den „Begründungen“ meiner Verurteilungen nicht gesagt, welches der Paragraph ist, auf Grund dessen es für den Straftatbestand der Beleidigung relevant ist, ob die kritisierten Menschentötungen als „gesetzestreue Tätigkeit“ ( Formulierung des Amtsgerichts Erlangen) einzustufen sind oder nicht. Wenn in dem Urteil, das Herr Annen mir zusandte, der § 267 StPO beachtet worden sein sollte, dann muss darin dieser mir bisher unbekannte Paragraph des StGB genannt sein. Und ich habe ein berechtigtes Interesse herauszufinden, ob meine wahrheitsgemäßen Beschreibungen der „gesetzestreuen“ Menschentötungen Dr. Freudemanns, wegen derer ich zurzeit im Gefängnis bin, wirklich strafbar sind, oder ob die Strafbarkeit lediglich von Rechtsbeugern behauptet wird.
Nach § 70(1) StVollzG darf der Gefangene „im angemessenem Umfange Bücher und andere Gegenstände zur Fortbildung oder zur Freizeitbeschäftigung besitzen“. Zu diesen Büchern und andere(n) Gegenstände(n)“ gehören auch solche Bücher, die nicht mehr im Buchhandel erhältlich sind. Bücher, die im Selbstverlag erschienen, Gerichtsurteile, Manuskripte und Notizen, an denen ich in der Absicht einer Veröffentlichung arbeite, sowie ein Ordner mit meinen Gerichtsurteilen und meinen schriftlichen Prozessvorbereitungen, den jemand zusammenstellte und mir geschickt hat oder schicken wird, damit ich die inhaltliche Zuordnung auf ihre Richtigkeit hin überprüfe.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Lerle, Erlangen

verantwortliche für diesen Beitrag aus 4/2002:
Johannes Lerle, ehemalig Justizvollzugsanstalt Bayreuth

Anmerkung: Johannes Lerle verbüßte vom 17.01.2002 bis 2.08.2002 eine Ersatzfreiheitsstrafe,
weil er den Nürnberger Tötungsspezialisten Dr. Freudemann als „Berufskiller“ und dessen „gesetzestreue“ Menschentötungen als „Verbrechen“ bezeichnet hatte und weil er den Bundestagsabgeordneten Dr. Waigl wegen dessen kindermordfördernden Abstimmungsverhaltens im Bundestag mit Hitler verglichen hatte.

Toleranz

Das Wort Toleranz wird heute gerne gehört. Toleranz gegenüber anderen Nationen, Toleranz gegenüber anderen Religionen, Toleranz gegenüber anderen Wertvorstellungen… . Ja, mit dem Wort Toleranz lässt sich heute Wahlkampf betreiben.

Umso schmerzlicher trifft es uns Lebensrechtler, wenn wir heute oft mit der Beschuldigung, wir seien intolerant, abgetan werden. In der heutigen tolerant aufgeschlossenen Welt, trägt sich diese Beschuldigung, die uns aufgedrückt wird, wie ein Stempel, ähnlich wie ein Sträflingsanzug. Nein, intolerant möchte heute niemand sein.

Mir erscheint es sinnvoll, dass Wort Toleranz einmal genauer zu betrachten. Toleranz kommt von dem lateinischen Wort tolerare und heißt so viel wie dulden.

Wenn ich die Beschuldigung, wir seien intolerant, unter diesem Licht betrachte, möchte ich euch in gewisser Weise dazu ermutigen, weiterhin intolerant zu sein. In gewisser Weise möchte ich den Ball aber auch zurückspielen und die Tötungsbefürworter im Gegensatz zu uns, der übelsten und niederträchtigsten Art von Intoleranz, bezichtigen.

Zur Intoleranz ermutigen möchte ich euch insofern, dass ihr weiterhin das Verbrechen der Abtreibungstötung bekämpft. Wo es um Leben und Tod eines unschuldigen Kindes geht, hört jede Toleranz, jedes dulden anderer Meinungen, die sich gegen das Lebensrecht des Kindes aussprechen, auf. Ich möchte euch dazu ermutigen, den Stempel der Intoleranz vor diesem Hintergrund, in Würde zu tragen. Hätten die Menschen, die uns diesen Stempel aufdrücken, verstanden, dass die Wahrheit intolerant ist, würden sie bestimmt nicht so selbstsicher und vorlaut unsere Intoleranz proklamieren. Ja, die Wahrheit ist intolerant. Ein Mathematiker wird dies verstehen: 2+2 ist 4. Jede andere Lösung ist falsch. Liebe Lebensrechtler, auch die heutige, vorherrschende Meinung, man könne über das Lebensrecht eines Kindes bestimmen, ist falsch. Habt also weiterhin den Mut zur Intoleranz gegenüber einer solchen Meinung.

Nicht dieser Art von Intoleranz, sondern einer üblen und niederträchtigen Art von Intoleranz möchte ich die Tötungsbefürworter bezichtigen. Diese Menschen, die uns als intolerant bezeichnen, sind gegenüber den hilflosesten Menschen unserer Gesellschaft, in übelster Weise intolerant. Die ungeborenen Kinder werden heute nicht mehr geduldet. Unsere Politiker schmücken sich beim Wahlkampf mit dem Orden der Toleranz, unterschreiben aber gleichzeitig Gesetze, die Hunderttausenden, unschuldigen Kindern den Tod bringen.

Liebe Lebensrechtler: Seien wir weiterhin gegenüber einer derartigen Intoleranz, intolerant!
verantwortliche für diesen Beitrag:
Michael R. aus A.
(Anschrift der Redaktion bekannt)

Die große Kulturschande unserer Geschichte

Leserbrief von: Siegmund Knippel, Braunschweig ( Vors. Richter a.D. )

Die Massentötung im Mutterleib, legalisiert in der Änderung des Paragraphen 218, ist die größte Kulturschande unserer Geschichte.

Ist das nicht der Holocaust?

Doch war ein einmaliges Verbrechen, dessen sich die Nazis schämten, indem sie es vor dem Volke zu verheimlichen suchten und es fern in Polen begingen.

Die Tötung der Ungeborenen aber wurde in einer beispiellosen Perversion unseres Rechtsstaats von unseren höchsten demokratischen Organen als zwar rechtswidrig, aber erlaubt abgesegnet. Vom Bundespräsidenten über fast alle Parteien bis auf etwa hundert Unionsdissidenten, den Bundesrat bei Stimmenthaltung Bayerns und die damalige Bundesregierung.
Nach einer Beratungsfarce, bei der die Mutter nicht einmal ihre Gründe nennen muss, darf sie seitdem ihr Kind töten lassen.
Einer unserer klügsten Juristen, der frühere Oberlandesgerichtspräsident Wassermann, schrieb, wenn ein Mensch einem anderen Menschen physische Gewalt antun darf, ist der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt.
Die Folgen für unser „gültiges“ Rechtsgefühl sind damit schlimmer als die des Holocaust.

Wenn die Unionsparteien sich von dem Gesetz von 1995 nicht zu lösen vermögen, führen sie das „C“ in ihrem Namen zu Unrecht.

Über Rechtswidriges schweigen wir lieber

Tabu: Die „rechtswidrige“ Abtreibung / Von Norbert Hoerster

In seinem Abtreibungsurteil vom 28. Mai 1993 hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich die Position vertreten, dass der menschliche Embryo eine Menschenwürde und ein Lebensrecht hat und dass deshalb jede nach der Beratungsregelung erfolgte Abtreibung zwar straffrei bleiben kann, aber gleichwohl als „rechtlich verboten“ und „rechtswidrig“ bezeichnet werden muss. Denn der „verfassungsrechtliche Rang des Rechtsguts des ungeborenen menschlichen Lebens“ müsse „dem allgemeinen Rechtsbewußtsein weiterhin gegenwärtig bleiben“.

Wer mit dieser Rechtsauffassung unseres höchsten Gerichts vertraut ist, kann über ein Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 18. Dezember 2001 (veröffentlicht in „Zeitschrift für Lebensrecht“, 1/2002) nur verständnislos den Kopf schütteln. Worum ging es in diesem Urteil?

Ein Bürger, der sich mit der Position des Bundesverfassungsgerichts identifizierte, hatte Handzettel verfasst und in Heilbronn verteilt, auf denen stand, dass in der Praxis eines dortigen Gynäkologen „rechtswidrige Abtreibungen“ durchgeführt würden. Und tatsächlich führte der betreffende Arzt Abtreibungen nach der Beratungsregelung – also straffreie, aber rechtswidrige Abtreibungen – durch. Gleichwohl gelang es ihm, gegen den Verfasser der Handzettel bei Gericht eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die es diesem untersagte, die genannte Behauptung wegen Unwahrheit „wörtlich oder sinngemäß“ weiterhin „aufzustellen und/oder zu verbreiten“.

Den Widerspruch des Betroffenen gegen diese einstweilige Verfügung aber wies das Landgericht Heilbronn mit der Begründung zurück, es sei durchaus eine unwahre Behauptung, dass der Arzt „rechtswidrige Abtreibungen“ durchführe. Denn diese Abtreibungen im Einklang mit der geltenden Beratungsregelung seien zwar „aus juristischer Sicht“ rechtswidrig, keineswegs aber „nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums“, auf das es in der Praxis ankomme. Zudem sei diese Unwahrheit der betreffenden Behauptung so gravierend, dass ihre Aufstellung auch durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nicht gedeckt sei.

So steht es also um die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, das nach wie vor geltende rechtliche Verbot der Abtreibung müsse „dem allgemeinen Rechtsbewußtsein weiterhin gegenwärtig bleiben“, in der alltäglichen Rechtswirklichkeit unserer Gesellschaft. Jeder sei gewarnt, den Ausdruck „rechtswidrige Abtreibung“ – es sei denn, im unmittelbaren Diskurs mit einem Bundesverfassungsrichter – weiterhin in den Mund zu nehmen. Anzunehmen, unsere Meinungsfreiheit gehe so weit, dass man nach Belieben aus Urteilen unseres höchsten Gerichts zitieren darf, ist naiv. Auch in der Bibel stehen bekanntlich Sätze, die man besser für sich behält.

Andererseits möchte ich aus eigener Erfahrung niemandem raten, nun etwa auf die Idee zu kommen, die Position des Bundesverfassungsgerichts zum Lebensrecht des Embryos offen und ausdrücklich zu kritisieren. Ein „unvoreingenommenes und verständiges Publikum“ hat nämlich durchaus Verständnis dafür, dass wir diese Position in der rechtspolitischen Debatte um den Schutz des Embryos in vitro zur Zeit noch gut gebrauchen können.

Verlogenheit und Heuchelei im Umgang mit den höchsten Werten unserer Rechtsordnung haben einen neuen Höhepunkt erreicht.

Der Verfasser, pensionierter Professor für Rechts- und Sozialphilosophie der Universität Mainz, veröffentlichte zuletzt im Reclam Verlag einen Essay zur „Ethik des Embryonenschutzes“ (F.A.Z. vom 19. März).

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.06.2002, Nr. 137 / Seite 43

Schlußbemerkung:

Das was wir hier in Deutschland treiben, lässt sich auch mit normalen Menschenverstand nicht mehr nachvollziehen. Wir fragen in den letzten Jahren vielleicht ab und zu einmal, warum alle unsere Sozialsysteme und Finanzen zusammenbrechen. Darauf habe ich nur eine Antwort: GOTT lässt sich nicht spotten! Sein Gebot lautet: Du sollst nicht töten.

M.T.

Gemälde Michael Willfort

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Thema: Deutschland wach auf!

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19 Kommentare

  1. Wisst ihr, ich bin kein Gegner der Religion und bemühe mich immer sehr, möglichst tolerant zu sein. Aber ihr scheint bedauerlicherweise nicht die Gabe zu haben über den Tellerrand zu schauen und soetwas tut mir schrecklich leid. Ja, ich habe Mitleid, mit euch.

    in Schwangerschaftsabbruch ist keine leichte Entscheidung und viele Frauen leiden danach, weil Menschen wie ihr sie dazu treiben. Ich bin auch kein vollkommener Befürworter einer Abtreibung, allerdings der Meinung, dass man abwägen sollte und ich bin darüber Hinaus der Meinung, dass es in manchen Fällen sogar besser ist.

    Und, übrigens, ist eine Abtreibung kein Mord. Ein Fötus ist noch nicht lebendig in diesem Stadium und Menschen mit nur einem Hauch medizinischem Wissen wissen das auch.

    Ich finde, ihr soltet euren Artikel nochmal überdenken, wobei ich jetzt schon weiß, dass euch meine Meinung vollkommen egal sein wird.

    Anyway.. trotzdem alles liebe.
    Shattered Soul

  2. 2
    intern 

    Sehr geehrter Kommentator,
    zuerst einmal danke ich Ihnen für Ihren Beitrag.
    Zu Ihrer Bemerkung Religion. Vielleicht wissen Sie es nicht, deshalb will ich es Ihnen sagen. Das Christentum ist keine Religion. Jesus hatte die allermeisten Probleme mit den religiösen Leuten. Davon haben wir in Europa sehr sehr viele. Sie nennen sich Christen, praktizieren eine christliche Religion, aber kein Christentum.
    Als Christ tue ich das was mein Erlöser Jesus Christus mir gesagt hat: Du sollst nicht töten.
    Wenn für Sie ein Fötus kein Mensch ist, dann ist das Ihre Religion, die zimmert sich bei uns jeder so zurecht, dass sie für ihn passt. Sie und alle die den Mord befürworten, und Gott spielen, werden eines Tages vor den allmächtigen Gott stehen, der Himmel und Erde gemacht hat, dann werden Ihre Sprüche verstummen, und Sie werden kein Wort mehr sagen können.
    Den Toleranten geht die Toleranz meist nur so weit, wie es in ihre Vorstellung und ihre Religion passt.
    Ja, ich habe Mitleid mit Ihnen, denn, wenn Sie sich in Ihrem Denken nicht ändern, werden Sie nach Ihrem Tod eine unumkehrbare Überraschung erleben, nämlich ewigen Tod. Sie tun mir wirklich leid. Jesus ist bereit Ihnen all die Sünde zu vergeben, wenn Sie ihn dies bekennen. Er wartet auf Sie und alle die Religiösen.

  3. 3
    Rob 

    Gott ist gut! Was liest man in der Bibel?
    Voraussetzung für das Menschsein ist im AT nach der berühmten Stelle in Genesis die Atmung bzw. das Vorhandensein von Geist oder Seele: „Gott der Herr machte den Menschen aus einem Erdenkloß, und blies ihm ein den lebendigen Odem in seine Nase. Und also ward der Mensch eine lebendige Seele“ (Gen. 2:7). „Da kam Odem in sie und sie wurden lebendig“ (Ez. 37:10). Zuerst wurde also das Fleisch, das Irdische geschaffen und dann erst die Seele! Und erst die Seele macht lebendig!
    Jesus lehrte, dass das bloße Fleisch niemals mit Gott verbunden ist, sondern nur die fühlenden und denkende Seele, die in der Liebe und im Geist Gott erfährt, z.B.  „Was vom Fleisch geboren ist, das ist Fleisch; und was vom Geist geboren ist, das ist Geist.“ (Joh 3,6)“Wer nicht liebt, der kennt Gott nicht; denn Gott ist die Liebe.“ (1 Joh. 8)   „Der Geist ist es, der lebendig macht“ (Joh. 6:63). Kann eine befruchtete Eizelle, Fleisch verbunden mit Fleisch, schon lieben? Kann ein Foetus unter 10. Wochen schon lieben? Ist er nicht nur bloßes Fleisch? Liebe und Geist, die nicht von dieser Welt sind, sondern von Gott sind, sind doch noch nicht in ihm?!
    Paulus sah das auch so: „Und was du säst, ist ja nicht der Leib, der werden soll, sondern ein bloßes Korn, […]. Es wird gesät ein natürlicher Leib, und wird auferstehen ein geistlicher Leib. Ist ein natürlicher Leib, so ist auch ein geistlicher Leib. […] Aber der geistliche Leib ist nicht der erste, sondern der natürliche; darnach der geistliche“ (1. Kor. 15:37, 44, 46). Das „Korn“ ist noch kein geistbegabter, beseelter Mensch. Das bloße Fleisch kann  noch nicht lieben und denken!
    Ungeborenes Leben hat im AT generell nicht denselben Stellenwert wie ein Mensch, z.B. bei einer fahrlässig provozierten Fehlgeburt: „Wenn zwei Männer raufen und sie verletzen dabei ein schwangeres Weib, so dass eine Fehlgeburt eintritt, aber kein weiterer Schaden entsteht, so soll es mit Geld gebüsst werden; was der Ehemann dem Täter auferlegt, das soll dieser geben für die Fehlgeburt. Entsteht aber ein weiterer Schaden, so sollst du geben Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn“ (2. Mos. 21:22-25). Es wird deutlich: Der Verlust des Fötus wird dem Ehemann bloss als materieller Schaden vergütet. Der Tod der schwangeren Frau hingegen wird mit der Todesstrafe geahndet.
    Schließlich befiehlt Gott im AT sogar den Schwangerschaftsabbruch bei Verdacht auf Ehebruch (4. Mose 5): Durch das fluchbringende Wasser wird die Schwangerschaft der Ehebrecherin bgebrochen; ja sogar die Frau dauerhaft unfruchtbar!

  4. 4
    intern 

    Danke für Ihre ausführliche Meinung. Ich kann Ihnen da leider überhaupt nicht zustimmen, denn Sie werfen da sehr viel durcheinander. Ich will hier auch keine Diskussion beginnen, weil dies zu nichts führt. Will ihre Meinung aber gerne hier veröffentlichen.

  1. […] Wenn der nächste Mord im Mutterleib in Deutschland vollzogen wird, dann sollten Mütter, Väter und Ärzte einmal Gott fragen, was er dazu meint. Es ist eine Lüge des Teufels, der uns weiß machen will, dass der Slogan: „Mein Bauch gehört mir“ richtig ist. Bedenken Sie bitte, dass da auch noch ein Vater und ein Kind beteiligt ist. […]

  2. […] sagte jemand, lasst doch unsere Töchter abtreiben, wenn sie wollen. Sie brauchen es ja den Eltern nicht mitzuteilen! Und wir ließen sie gewähren und […]

  3. […] Millionen von unschuldigen Kindern, die niemanden etwas getan haben, und die ein Recht auf Leben hab…Niemand ergreift für diese Menschen – die von Gott erdacht und geliebt hat – Stellung. Selbst von den Christen in unseren Land ist da kaum mehr etwas zu hören. […]

  4. […] Wie weit sind wird den gesunken? […]

  5. […] das-wird-deutschland-noch-teuer-bezahlen […]

  6. […] glaube steht im Wort Gottes der Bibel. Die meisten unserer Zeitgenossen haben dafür leider nur ein Lächeln übrig, aber das stört mich nicht im geringsten.Warum? Darum: Philipper 3, 19 und Maleachi […]

  7. […] unsere Stimme zu erheben und Flagge zu zeigen, weil unschuldiges Leben ermordet wird, und unser Staat und die Europäische Union dies noch finanziell und straffrei […]

  8. […] nur schmunzeln wird. Ein Kontinent wie Europa der in seiner Verfassung, Gott ausgeklammert hat, der Millionen von Menschen schon im Mutterleib töten lässt – aber Arbeitskräftemangel beklagt -, der die christlichen Fundamente mit […]

  9. […] und vieles andere mehr. Aber wer geht auf die Straße und bäumt sich gegen die Massentötung ungeborener, völlig unschuldiger Kinder […]

  10. […] dass es auch eine gute Autorität geben kann; sexuelle «Befreiung»; 68er-Bewegung; Feminismus; «Mein Bauch gehört mir»; die Überzeugung, dass das Glück in der Befriedigung seiner Bedürfnisse zu finden ist; […]

  11. […] man aber nach dem Balken im Auge Deutschlands, begegnet man Millionen ermordeter ungeborener Babys seit Ende des Zweiten Weltkriegs (denen in diesem Zeitraum etwa die gleiche Anzahl eingewanderter Muslime gegenübersteht). Wir […]

  12. […] Warum kümmert sich die EKD nicht um das Tausendfache Morden im Mutterleib? […]

  13. […] kümmern wir uns nicht um die 56 Mio. Abtreibungen pro Jahr? […]

  14. […] die eindeutig gegen Gottes Gebote verstoßen und dann muss man sich nicht wundern, dass es Chaos im Land […]

  15. […] konkrete Sünden aufgezählt, die zwischen uns und Gott stehen und über die wir Buße tun müssen. Eine davon ist die Abtreibung. Ich freue mich, dass ich mit diesem Artikel meinem Bruder, der gläubiger Christ und Mediziner ist, […]

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