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116. Fünf vor Zwölf – Wie krank ist unsere Gesellschaft?

Mittwoch, 16. Juni 2010 | Autor:

Aufwachen_web_R_by_Günter Havlena_pixelio.de

 

Wenn in einem Kindergarten „Karottenkönig“ wird, wer am schnellsten Kondome über eine Karotte ziehen kann, wenn in einer Grundschule „pro familia“ mit den Kindern aus Knete Geschlechtsteile formt, wenn 12-jährige Mädchen in BRAVO getröstet werden, weil sie noch Jungfrau sind und „beraten“ werden, wie sie das ändern können, dann läuft etwas grundsätzlich schief.

Wem das übertrieben erscheint, kann sich eingehender informieren, indem er z.B. mal „Kindergartenbox“ im Internet eingibt und auf die Website der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung kommt. Nimmt man sich die Zeit, die einzelnen Kapitel und den Inhalt der Box anzuschauen, staunt man nicht schlecht, was da unter dem Motto: ‚Nase, Bauch und Po’ alles empfohlen wird. Und was den Kindern in Bildern gezeigt wird, soll dann in der Kuschelecke „geübt“ werden!

Ich hätte es nicht geglaubt, wenn mir nicht eine engagierte Mutter erzählt hätte, dass in ihrem örtlichen kleinstädtischen Kindergarten die Kinder mit Tapetenkleister bespritzt wurden mit der Begründung, dass das dem Sperma am ähnlichsten sei. Sind wir noch zu retten?

Was will man denn?
Da wird ein Runder Tisch in Berlin installiert, wo 60 „Experten“ sich darüber unterhalten, welche Wege man gehen soll, um Missbrauch aufzuklären und zu vermeiden. Die Leitung der Runde hat neben anderen die Bundesjustizministerin. Es erscheint mir wie Heuchelei, wenn Frau Leutheusser-Schnarrenberger lauthals den Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen anprangert, aber als Beirätin der „Humanistischen Union“ mit dafür verantwortlich ist, dass dort im Juni 2000 einstimmig „die geradezu kreuzzugartige Kampagne gegen Pädophilie“ kritisiert und eine neue Bewertung dieser „abweichenden Sexualpraxis“ gefordert wurde. Was will sie also? Kinder vor Übergriffen schützen oder nur die Kirchen attackieren? Kann man ehrlicherweise so zweigleisig fahren?

Oder ging es im Kern immer nur darum, die Christen zu diffamieren?

Ehrlichkeit tut not
Es ist wichtig und nötig, dass alle Fälle von Missbrauch vorbehaltlos aufgeklärt werden. Die zügig eingesetzten Aufklärer und Ombudspersonen sind hoffentlich das richtige Signal an die Betroffenen. Aber wir sollten darüber nicht vergessen, dass die meisten Missbrauchsdelikte nicht durch Priester und Lehrer geschehen, sondern im familiären Bereich durch enge Verwandte und Bekannte, sowie überall in unserer Gesellschaft durch Täter und Täterinnen, die zur eigenen Befriedigung vor der Verletzung kindlicher Seelen und Körper nicht zurückschrecken.

Es hat alles System
Sigmund Freud kam zu dem Ergebnis: „Kinder, die sexuell stimuliert werden, sind nicht mehr erziehungsfähig; die Zerstörung der Scham bewirkt eine Enthemmung auf allen anderen Gebieten“. Sein Schüler Wilhelm Reich beschrieb 1945 in „Die sexuelle Revolution“, wie man eine traditionelle Gesellschaft verändert, indem man 1. die Familien zerstört und 2. die Jugend eheunfähig macht.

Dazu werden Kinder früh sexualisiert und von klein auf in kollektiven Einrichtungen untergebracht. Er würde jubeln, wenn er sehen könnte, wie genau wir seinen Anweisungen folgen! Wenn schon in den Grund-schulen den Kindern Verhütung beigebracht wird, dann muss wohl die Kinderarmut in Deutschland als „Unterrichtserfolg“ eingestuft werden?

Das wäre jedenfalls logisch, denn bevor wir diese Art des Unterrichts hatten, gab es mehr Kinder.

 

Aufklärung als Vorwand für Animation?
Sicher ist es gut und nötig, dass junge Menschen in einer freizügigen Gesellschaft wie der unseren den Umgang mit Sexualität auch in der Schule ansprechen können.Nicht unabsichtlich wurde bei diesem sehr persönlichen Thema allerdings vorgeschrieben, dass die Eltern vorher darüber informiert werden, welche Materialien verwendet werden. Daran halten sich nur längst nicht alle Schulen. Ich wurde bei keinem unserer fünf Kinder jemals zu einem solchen Infoabend eingeladen, obwohl ich sogar Elternbeirätin war. Auf Nachfrage bekam ich immer nur die Antwort, dass alles nach Lehrplan laufe.

Gleichbehandlung
7% – 10% muslimischer Eltern melden ihre Töchter aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht und von Klassenfahrten ab. Aber die wenigen Eltern, die aus christlicher Überzeugung ihre Kinder nicht in den Sexualkundeunterricht schicken wollen, werden mit Erzwingungshaft bestraft, wenn sie die auferlegten Bußgelder nicht zahlen, wie es erst im März und April 2010 wieder in Paderborn geschah. Da fragt man sich, ob es wirklich um das Wohl der Kinder geht, oder nur ideologische Ziele auf Kosten der Kinder umgesetzt werden. Ist wirklich das strittige Theaterstück „Mein Bauch gehört mir“ für Grundschülerinnen wichtiger als der Sportunterricht? Widerspricht das nicht auch unserem Grundgesetz Art. 3,3, nach dem niemand aufgrund seines Glaubens oder seiner religiösen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf?

Politik vor Lebensschutz?
Anlässlich des 85. Geburtstages der Psychotherapeutin Christa Meves hat der Journalist Michael Ragg mit ihr ein aufschlussreiches Interview zu gesellschaftlichen Themen geführt. Der Text ist im Mai als Buch „Es ist noch nicht zu spät!“ erschienen und eine äußerst empfehlenswerte Lektüre.
Darin wird neben dem Umgang mit Sexualität ein weiteres Thema angesprochen, das immer noch zu den Tabus in unserer Gesellschaft gehört:

Dass wir systematisch und von den Krankenkassen bezahlt jährlich Tausende von Kindern umbringen, oft nur, weil sie uns unbequem sind. Weil wir die Verantwortung für ein junges Leben scheuen, denn sie beeinträchtigen unsere „Lebenskonzepte“.

Erst recht tabuisiert sind die psychischen Belastungen, Traumata und Krankheiten, die häufig nach einer Abtreibung auftreten. Man kuriert an Symptomen wie Depression und Schlaflosigkeit, Angstzuständen und körperlichen Beschwerden, ohne den Zusammenhang mit einer vorangegangenen Abtreibung herzustellen.

Das „Postabortion-Syndrom“ wird totgeschwiegen. Die ehrliche Diskussion über oft langjährige Folgen einer Abtreibung könnte ja Frauen an einer Abtreibung hindern!

Selbstgemachte Probleme
Die Presse meldet in dicken Schlagzeilen den Rückgang der Abtreibungs-zahlen – aber sind nicht auch 110 694 „offiziell“ gemeldete Abtreibungen in Deutschland im Jahr 2009 (bei zwei- bis dreifacher Dunkelziffer) viel zu viele!? Ca. 300 000 Kinder pro Jahr werden abgetrieben – und ca. 300 000 Fachkräfte müssen pro Jahr nach Deutschland angeworben werden, weil sie fehlen. Zufall – oder einfach die Konsequenz der Tatsache, dass wir nicht mehr wissen, dass Kinder – bei allem nötigen Verzicht – nicht arm, sondern reich machen?

Zweierlei Maß
Seit vielen Monaten werden die zivilen Opfer beim Kampf um die von Taliban entführten Tanklaster im September 2009 thematisiert. Auch nach dem Rücktritt des damaligen Verteidigungsministers und der Einstellung des Verfahrens gegen den Befehl gebenden Oberst will die politische Opposition weiter untersuchen, wer wann was gewusst und gesagt hat, man fordert Entschädigung der Verletzten und Angehörigen der dortigen Zivilopfer. Gilt deren Leben mehr als das eines ungeborenen Kindes? Sind das nicht sehr durchsichtige politische Manöver? Ich hörte auch nichts von ähnlichen Forderungen bezüglich der Familien unserer verletzten und getöteten Soldaten.

Es ist einfach, im bequemen Sessel im Sitzungssaal Menschen „vorführen“ zu wollen, aber etwas anderes, in einer lebensbedrohlichen Kampfsituation ohne abgesicherte Informationen immer die richtigen Entscheidungen zu treffen. Hätte wirklich der Lebensschutz erste Priorität, müssten dieselben Politiker sich mit der gleichen Hartnäckigkeit auch gegen die Abtreibung engagieren.

Baby_R_by_Christian-v.R._pixelio.de

Zielorientierung ist nötig
Ich könnte viele weitere Beispiele für Ungleichbehandlung in Deutschland bringen. Es erstaunt, wenn christliche Veranstaltungen Polizeischutz brauchen, weil z.B. ein angebotenes Seminarthema von Lesben- und Schwulenverbänden beanstandet wird (Christival in Bremen 2008, Kongress für Psychotherapie und Seelsorge in Marburg 2009), aber beim Ökumenischen Kirchentag im München 2010 ein umfang-reiches Programm bis hin zu einer „schwul-lesbischen Stadt-führung“ selbstverständlich angeboten werden kann. Wenn gerade die, die immer „die Vielfalt der Lebensentwürfe“ propagieren, andere Meinungen als „homophob“ bezeichnen.

Wenn man über Jesus die wildesten Witze machen darf, aber die religiösen Gefühle Andersgläubiger selbstverständlich Respekt verdienen.

Die Kontroversen werden wachsen.
Da derzeit weltweit die größten Christenverfolgungen der Geschichte stattfinden, warum sollte Deutschland auf Dauer verschont bleiben? Die Bibel zeigt uns an vielen Stellen, dass nicht nur die Naturkatastrophen stärker und häufiger werden, sondern auch die Verfolgung der Christen zunehmen wird. Noch haben wir die Möglichkeit, Fehlentwicklungen unserer Gesellschaft aufzudecken – nutzen wir sie!

Und gleichzeitig sollten wir uns gut auf schwierigere Zeiten vorbereiten, im Bewusstsein, dass schon Jesus seine Jünger aufforderte, die Zeichen der Zeit zu erkennen.

Das bedeutet: Wer wirklich Veränderung will, muss vorbehaltlos gesamt-gesellschaftlich recherchieren. Dann muss auch über den Schaden gesprochen werden, den Gender Mainstreaming anrichtet. Nur ein verändertes Denken und Verhalten der gesamten Gesellschaft wird die viel zu hohe Zahl von Missbrauchsopfern bei Kindern und Erwachsenen langfristig senken können, die Abtreibungszahlen verringern und wieder „gesunde“ Lebensbedingungen schaffen. Es gilt die Zusage Gottes in 2. Chronik 7, 14: „Wenn mein Volk, das nach meinem Namen genannt ist (also auch das „christliche“ Europa) sich demütigt, und sie beten und suchen mein Angesicht und kehren um von ihren bösen Wegen, dann werde ich vom Himmel her hören und ihre Sünden vergeben und ihr Land heilen.“

Das gilt nicht nur für Deutschland!

Autorin:
Barbara von Schnurbein, geb. 1949, verheiratet, 5 Kinder, 6 Enkel, studierte Slawistik und Anglistik, engagiert sich als Referentin und Autorin für ganzheitliche Bildung und Erziehung nach biblischen Maßstäben, u.a. auch in Albanien (www.nehemia-al.org). Sie leitet die VOICE-Redaktion.

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115. MUEZZIN-RUF und ISLAMISCHES „GEBET“

Dienstag, 15. Juni 2010 | Autor:

 

1. Der Muezzin-Ruf


In arabischer Sprache ruft der Muezzin (=Rufer) fünfmal alle Menschen (!) zum Islam (=Unterwerfung unter Allah) und zum „Gebet“, d.h. zur Rezitation bestimmter Suren.

Der Wortlaut: MUEZZIN-RUF und MUSLIMISCHES „GEBET“

– Es gibt keinen Gott außer Allah! (einmal)
– Allah ist der Größte! (viermal)
– Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah! (zweimal)
– Ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Allahs ist! (zweimal)
– Kommt her zum Gebet! (zweimal)
– Kommt her zum Erfolg! (zweimal)
– Allah ist der Größte! (zweimal
– Es gibt keinen Gott außer Allah! (einmal)

Der Ruf des Muezzin ist im Prinzip ein Aufruf an die „Ungläubigen“ an den Ort der „Niederwerfung“ vor Allah (=Moschee) zu kommen. Die Muslime kennen ja die fünf Gebetszeiten, so dass sich ein Ruf erübrigen würde. Von den acht Sätzen des Adhan (= Gebetsruf), teilweise mehrfach wiederholt, fordert übrigens nur der vierte zum „Gebet“ (=Rezitation von Suren) auf.
Der Ruf des Muezzin ist somit ein Bekenntnis, dass Allah die größte und einzige Gottheit sei. Er wird damit zum Aufruf des Kampfes gegen alle „Ungläubigen“ und lehnt auch vom Wortlaut her gemäß dem Koran jede Toleranz gegenüber Juden und Christen ab.
Dort, wo der Gebetsruf der Muslime öffentlich proklamiert wird, herrscht nach muslimischer Lehre Allah. Der „Adhan“ kann somit auch nicht etwa mit dem Läuten von Kirchenglocken verglichen werden, da das Glockengeläut keine aggressive Verkündigung oder gar die Niedermachung eines anderen Bekenntnisses darstellt.

2. Das „Gebet“


Im Laufe der fünf Gebetszeiten mit ihren 17 Gebetsgängen wirft sich ein Muslim täglich – wenn er alle rituellen Vorschriften einhält – 34mal vor Allah in der Anbetung zu Boden. Dabei sagt er:
– Gepriesen sei mein Herr, der Höchste (102mal)
– Allah ist größer … (68mal)
– Gepriesen sei mein gewaltiger Herr (51mal)
– Allah hört den, der ihn lobt (17mal)
– die „Al-Fatiha“, die einleitende Sure oder eine andere kurze Sure (17mal)
– das Glaubensbekenntnis des Islam (5mal – siehe oben)
– den Friedensgruß an alle Muslime! (5mal)
Nur das rituell einwandfrei ausgeführte Gebet hat vor dem unendlich fernen Allah volle Gültigkeit und lässt auf einen späteren Eingang ins Paradies hoffen. Es ist damit verdienstvolles Ritual!
Das muslimische “Gebet“ unterscheidet sich deshalb grundsätzlich vom Gebet eines „Gotteskindes“ im jüdischen und christlichen Sinne, das vor seinen „Vater im Himmel“ kommt und mit IHM redet oder auch nur hörend schweigt. Frauen können im Islam niemals das mögliche Soll an Gebeten erfüllen, weil sie vom „Freitagsgebet“ der Männer „Schulter an Schulter“ ausgeschlossen sind und während ihrer „Tage der Unreinheit“ weder den Koran berühren noch „beten“ dürfen. An den übrigen Tagen sind sie ebenfalls von den Männern getrennt und „beten“ in einem besonderen Nebenraum, der oft nur durch einen Nebeneingang der Moschee zu erreichen ist. (Diese Diskriminierung der Frauen und alle anderen werden allerdings von unseren Dialügfreunden und Gutmenschen stets unterschlagen.)

3. Multireligiöse Gebete


In einigen Kirchengemeinden haben Pfarrer die merkwürdige Idee, gemeinsame Gebetsveranstaltungen mit Muslimen zu veranstalten
– nach dem Vorbild von Assisi, wo Papst Johannes Paul II. zu multireligiösen Gebeten eingeladen hatte.

Für die meisten Muslime sind solche gemeinsamen Gebetsveranstaltungen jedoch ein Gräuel, weil sie den Lehren des Koran widersprechen. Und für Christen ist das 1. Gebot der Maßstab: Ich bin der HERR, dein Gott, der ich dich aus Ägyptenland, aus der Knechtschaft, geführt habe. Du sollst keine anderen Götter neben mir haben.
Das wichtigste Buch der Muslime beschreibt grundsätzliche Unterschiede zwischen christlichem und islamischem Glauben. So verflucht Allah die Christenn, weil sie glauben, dass Gott einen Sohn habe. Dass sich manche Muslime dennoch an gemeinsamen Gebetsveranstaltungen beteiligen, ist auf deren taktische Überlegungen zurückzuführen. Der Koran erlaubt es Muslimen zu heucheln, wenn es der Ausbreitung des Islam dient. Deshalb brauchen sie keine Skrupel zu haben, wenn sie sich an den ausschließlich von bestimmten kirchlichen Gruppen angeregten Veranstaltungen beteiligen. Sie sehen in der von liberalen „Theologen“ vertretenen Absicht, durch die Verbrüderung von Christentum und Islam zum Weltfrieden beizutragen, einen begrüßenswerten Schritt zur absoluten Weltherrschaft des Islam.

Um sich unmissverständlich von dem biblischen Gott abzugrenzen, benutzen Muslime das arabische Wort „Allah“, selbst wenn sie deutsch oder englisch sprechen. Umgekehrt fügen arabische Christen dem Begriff „Allah“ stets die Erklärung „Vater Jesu Christi“ zu, wenn sie von Gott sprechen. Während Christen vertrauensvoll und freiwillig mit ihrem himmlischen Vater reden, betrachtet der Islam das Gebet als religiöse Pflicht (siehe oben), die man korrekt nur auf Arabisch erfüllen kann. Das entspricht ja auch dem Muezzinruf in arabischer Sprache. Das Verstehen ist dabei nicht gefragt, denn zwei Drittel der rund 1,2 Milliarden Muslime kann weder Arabisch sprechen noch verstehen.

4. Die „Gebete“ im Islam haben an verschiedenen Orten verschiedene Werte:

– in Mekka: 2000fach
– in Medina (Grabstätte des „Propheten“): 1000fach
– in Jerusalem 500fach (obwohl im Koran nicht erwähnt)
– eine Nachtwache im „Heiligen Krieg“ hat den Wert von 100 Jahren (!)

Gebet! (nach dem Hadith von al-Bukhari und Ibn Madja)
Das Gebet eines Muslim ist ungültig, wenn der „Schatten eines Hundes, eines Esels oder einer Frau auf den Betenden fällt“ (nach dem Hadith).

5. Wie kam es zu den fünf täglichen Gebetsrunden?

Als Muhammad auf seiner „himmlischen Reise“ (621) von Mekka über Jerusalem (!) in den siebten Himmel dort von Allah 50 tägliche Gebetszeiten auferlegt bekommen hatte, gab ihm bei der Rückkehr sein „Bruder“ Moses den Rat, noch einmal mit Allah wegen der hohe Zahl der Gebete zu verhandeln. Das war erfolgreich, denn Allah erließ 45 Gebete, aber die verbliebenen fünf Gebetsrunden sollten getreu eingehalten werden und dann den Wert von 50 „Gebeten“ haben! (aus dem Hadith nach al-Bukhari). Gemäß dieser Quelle bestätigte übrigens Muhammads jugendliche Frau A´ischa (damals 11 Jahre alt), dass ihr Herr in jener Nacht nur im Traume Jerusalem besucht und das gemeinsame Bett nicht verlassen habe. (Muhammad ist mit Sicherheit auch danach niemals dort gewesen. Jerusalem, heilige Stadt der Juden, ist deshalb auch im Koran nicht erwähnt.)

6. Der Wortlaut der „Fatiha“ (Sure 1 die „Öffnende):

Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen!
Lob sei Allah, dem Weltenherrn,
Dem Erbarmer, dem Barmherzigen,
Dem König am Tage des Gerichts!
Dir dienen wir und zu dir rufen um Hilfe wir;
Leite uns den rechten Pfad,
Den Pfad derer, denen du gnädig bist (=Muslime),
Nicht derer, denen du zürnst (=Juden)
Und nicht den Irrenden (=Christen).

Diese Fatiha wurde schon des Öfteren von Vorbetern in Kirchen (!) mit „volltönender Stimme“ vorgetragen – ohne jedoch von den „beeindruckten“ Hörern verstanden worden zu sein. So berichtete auch eine Zeitung über einen „Gottesdienst“ in einer Bad Segeberger Kirche. Dort ist übrigens die nächste „größere“ Moschee geplant.
H. Nowitzky 1/2010
Literatur: Abd-al-Masih: Wer ist Allah im Islam?, A 9503 Villach, o.J.
Mossa Afschar: Der Heilige Krieg – Die Belagerung Europas von innen, Stuttgart 2004

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108. Wir züchten uns Monster

Dienstag, 8. Juni 2010 | Autor:

Du stehst an der S-Bahn. Noch 20 Minuten bis sie kommt. Keiner da außer dir und diesen drei Jugendlichen. Einer hat eine dicke weiße Daunenjacke an und redet, als ob er lauthals sein Revier verteidigen müsste. Du schaust aus Interesse kurz hin. Das Alpha-Tier der Jugendlichen schaut zufällig auch gerade zu dir rüber. Eure Augen treffen sich. Seine sind provokant. Du schaust weg, aber da ist es schon passiert. . Er kommt auf dich zu und will seinen beiden Kumpels seine Überlegenheit demonstrieren: „Hey, hast du mir mal ne Zigarette…?“

In solchen Situationen heißt „Hey, hast du mir mal ne Zigarette…?“ nicht „Hey, hast du mir mal ne Zigarette…?“ sondern: „Egal, was du mir jetzt antwortest, ich schlag dir jedenfalls eine rein.“

 

Traurige Tatsache:


Die Kriminalität und Gewaltbereitschaft steigt unter vielen Jugendlichen. Die Zeiten, in denen man das Schlagen eingestellt hat, wenn einer auf dem Boden lag oder geweint hat, sind vorbei. Bestätigt wird diese neue Kaltblütigkeit von den zahlreichen Berichten in letzter Zeit. In Hamburg wurde ein Mann totgeschlagen. Am Müncher Odeonsplatz starb jemand in einer vermeintlich harmlosen Rangelei zwischen Betrunkenen. In Frankreich waren ganze Vorstädte im Aufruhr, Autos brannten. Schüler misshandeln Schüler. Und man muss nicht einmal nur aus der Zeitung davon erfahren, es reicht, sich einfach vor innerstädtische McDonalds-Filialen zu postieren. Dort kann man Jugendliche beobachten, deren Augen dem geübten Betrachter viel verraten. Sie zeigen einerseits tiefste seelische Verletzungen. Allerdings nur unter einer dicken Schutzschicht aus Unnahbarkeit und Gewaltbereitschaft. Bei genauem Hinsehen entblößt sich die vorgetäuschte Stärke aber als unbändiger Schrei nach Liebe und Anerkennung. Erschreckend ist auch, aus welchen Gründen sich diese Kinder schlagen und stechen: Wegen Nichtigkeiten und Banalitäten. Weil der andere ihn zu lang angeschaut hat. Oder zu kurz. Tatsächlich schlägt man sich um Anerkennung. Sie tanken ihr Selbstwertgefühl bei einem Schwächeren auf. Ihren tatsächlichen Wert haben sie nie kennengelernt.

Interessanterweise gesellt sich zu den empörenden Artikeln über Gewaltausschreitungen im Moment auch die sogenannte Unterschichtdebatte. Beide Themen stehen in engem Zusammenhang. Denn jetzt ist endlich ausgesprochen, was man bei immer perverseren Gewalttaten schon lange vorausahnen konnte: Millionen Menschen in Deutschland sind sozial und wirtschaftlich vom Rest Deutschlands abgehängt und verlieren weiter den Anschluss. Sie leben in Vorstädten und von Hartz IV. Menschen, die in ihrer Kindheit sich selbst überlassen worden sind, sollen jetzt ihrerseits Kinder großziehen. Die Gewalt an der Berliner Rütli-Schule war Anlass zu dem mutigen Ausspruch mancher Lehrer: „Man muss sich nichts vormachen, diese Kinder haben keine Zukunft.“ Welche Hoffnungslosigkeit. Solche Umfelder sind Brutkästen für Gewalt.

Allerdings macht man es sich zu einfach, wenn man die schlimmen Zustände nur auf eine Unterschicht beschränkt oder die heutigen moralischen Verwerflichkeiten nur auf die moralischen Verwerflichkeiten der Elterngeneration zurückführt. Die schockierenden Titelseiten von verwahrlosten Unterschicht-Schlägern sind nur die Spitze des Eisbergs. Auch wohlerzogene Leute feiern die Gewalt, wenn auch meist nur in Kinosälen. Aber man hat trotzdem irgendwie seine Freude daran. Der Mittelschichtler schlägt nicht selber, sondern schaut im Internet vergnügt anderen dabei zu. Dort sind Videoseiten im Aufschwung, auf denen Jugendliche per Handy gefilmt haben, wie sie wahllos Obdachlose zusammenschlagen.
Es muss nicht gleich ganz so hart sein: Sehr beliebt sind Videoseiten, auf denen die schmerzhaften Missgeschicke von Menschen tausendfach gezeigt werden. Eine Oma rutscht aus, ein Junge wird in den Bach geworfen, ein Fußballer bekommt den Ball ins Gesicht oder eine Turnerin stürzt vom Reck. Aber die Videos sind beliebt. Wir freuen uns an den Schmerzen anderer und merken nicht mal mehr, dass das schlecht ist.

Wenn man einen Schritt tiefer nach den Ursachen der heutigen Gewalt und des Gewaltkonsums sucht, stößt man darauf, dass wir und unsere Vorgängergenerationen die heutigen Zustände herbeigeführt haben. Beispielsweise durch fehlgeschlagene Integration, teils schlechte Ausbildungen und Ausbeutung der staatlichen Sozialsysteme. Dabei kann sich jeder an die eigene Nase fassen. Wir sind selbst dafür verantwortlich.

Wir konnten das wiederum nur zulassen, weil wir zuvor unsere Werte- und Moralvorstellungen aufgegeben oder aufgeweicht haben.

Warum ist das geschehen? Wo liegt die Wurzel allen Übels? Warum haben wir unsere Werte aufgegeben, die uns vor dem sicheren Verfall unserer Gesellschaft bewahrt hätten? Der Grund ist, dass der Mensch nur dann moralisch korrekt und standfest handeln kann, wenn er über sich den moralisch einwandfreien Gott weiß. Glaubt man als Gesellschaft nicht mehr an Gott, wird die Kultur automatisch unmoralisch, dekadent und dann pervers. Ihr Untergang ist vorprogrammiert.

Man kann diesen Zusammenhang permanent in der Geschichte verfolgen und Gott warnt uns seit Tausenden von Jahren davor. Im Römerbrief der Bibel findet sich eine treffende Beschreibung von uns Menschen, die sich immer und immer wieder über die Jahrhunderte bestätigt:

Weil sie Gott kannten, ihn aber weder als Gott verherrlichten noch ihm Dank darbrachten, sondern in ihren Überlegungen in Torheit verfielen und ihr unverständiges Herz verfinstert wurde. Indem sie sich für Weise ausgaben, sind sie zu Narren geworden und haben die Herrlichkeit des unvergänglichen Gottes verwandelt in das Gleichnis eines Bildes vom vergänglichen Menschen und von Vögeln und von vierfüßigen und kriechenden Tieren. Darum hat Gott sie dahingegeben in den Begierden ihrer Herzen in die Unreinheit, ihre Leiber untereinander zu schänden, sie, welche die Wahrheit Gottes in die Lüge verwandelt und dem Geschöpf Verehrung und Dienst dargebracht haben statt dem Schöpfer, der gepriesen ist in Ewigkeit. Amen. Deswegen hat Gott sie dahingegeben in schändliche Leidenschaften. Denn ihre Frauen haben den natürlichen Verkehr in den unnatürlichen verwandelt, und ebenso haben auch die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau verlassen, sind in ihrer Begierde zueinander entbrannt, indem die Männer mit Männern Schande trieben, und empfingen den gebührenden Lohn ihrer Verirrung an sich selbst. Und wie sie es nicht für gut fanden, Gott in der Erkenntnis festzuhalten, hat Gott sie dahingegeben in einen verworfenen Sinn, zu tun, was sich nicht ziemt: erfüllt mit aller Ungerechtigkeit, Bosheit, Habsucht, Schlechtigkeit, voll von Neid, Mord, Streit, List, Tücke; Verbreiter übler Nachrede, Verleumder, Gotteshasser, Gewalttäter, Hochmütige, Prahler, Erfinder böser Dinge, den Eltern Ungehorsame, Unverständige, Treulose, ohne natürliche Liebe, Unbarmherzige. Obwohl sie Gottes Rechtsforderung erkennen, dass die, die so etwas tun, des Todes würdig sind, üben sie es nicht allein aus, sondern haben auch Wohlgefallen an denen, die es tun.
Deshalb bist du nicht zu entschuldigen, Mensch. (Römer 1,21 – 2,1)
Dieser Bibeltext ist sehr verschachtelt und kompliziert geschrieben. Aber bei mehrmaligem Lesen erkennt man folgenden Zusammenhang:

-> Wir Menschen haben Gott ignoriert und dachten, wir sind schlauer.

-> Deshalb hat Gott uns „hingegeben“, das heißt er hat uns uns selbst überlassen.

-> Menschen, die ohne Gott leben, werden langsam aber sicher zu Monstern, das heißt wir machen uns gegenseitig kaputt.

Genau das passiert in Deutschland. Wenn wir das Ruder noch rumreißen wollen, müssen wir das Problem bei der Wurzel angehen. Das bedeutet, wir müssen umkehren zu Gott. Wir müssen vor ihm zugeben, dass wir selbst Schuld sind an der Krise in unserem Land und an der Krise in unserem eigenen Leben. Wir müssen unsere Schuld von Jesus vergeben lassen und ihm nachfolgen.

Das beginnt bei jedem einzelnen. Jeder kann das für sich persönlich tun.

Les in der Bibel, lern Gott kennen und lebe für ihn statt für eine gefallene Welt.

Autor: Daniel

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102. Ein schwarzer Tag für Deutschland!

Montag, 7. Juni 2010 | Autor:

29.Juni 1995

Am 29.Juni 1995 hat eine „Große Koalition gegen das Leben“ aus CDU/CSU(„Christlich“), SPD und FDP mit der Neufassung des §218 StGB das 5.Gebot Gottes: „Du sollst nicht töten!“ außer Kraft gesetzt und nach § 218a. Abs.2, die straffreie Tötung von Kindern im Mutterleib nicht nur bis 12.Schwangerschaftswoche, sondern im Fall „einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren“, bis unmittelbar vor der Geburt erlaubt. So hat die Mehrheit des Deutschen Bundestages an diesen Tag das Lebensrecht der Kinder im Mutterleib zu Grabe getragen. Nun steht fest: Im Bundestag gibt es keine einzige Partei, die vorbehaltlos für das Lebensrecht der schwächsten Glieder unseres Volkes eintritt.

Täglich werden in Deutschland 1000 Kinder im Mutterleib ermordet.


Mit Zustimmung des Gesetzgebers wird jährlich die Bevölkerung einer Großstadt vernichtet. Seit Kriegende ist in Deutschland das Leben von 10 Millionen Kindern heimtückisch im Mutterleib von Tötungsspezialisten ausradiert worden.

Das Blut dieser Kinder schreit zum Weltenrichter!


Auch wenn die Mehrheit der Parlamentarier am 29.Juni 1995 diese verbrechen an den Kindern und deren Mütter per Gesetz legalisiert hat, bleibt es ein himmelschreiendes Unrecht.

Die Folgen dieser Greuel überrollen unser Land:

Zusammenbruch des Generationenvertrages der Rentenversicherung, Massenarbeitslosigkeit, Rekordkriminalität, Zerstörung von Ehe und Familie, Amokläufer unter Jugendlichen, und eine beispiellose Verrohung unserer Gesellschaft. Steigende Gesundheitskosten könnten bald auch bei uns den Vorwand liefern, sich der Alten, Kranken und Behinderten mittels ärztlichen Beistands zu entledigen. Unser niederländischer Nachbar ist unseren Politikern mit seinem neugeschaffenen Sterbehilfegesetz, einen „Freifahrschein zur Tötung alter und kranker Menschen“, ein schlechtes Vorbild.

„Irret euch nicht! Gott lässt sich nicht spotten.
Was der Mensch sät, das wir er ernten.“
(Galater 6,7)

Schon einmal hat Deutschland bewusst die Gebote Gottes missachtet. Das Ergebnis dieser Saat: Millionen von Kriegsopfern, Heimatvertriebenen, Witwen und Waisen, zerstörte Städte, Ströme von Blut und Tränen.

Darum unser Appell an die Politiker und Richter:
Machen Sie Schluss mit einer Politik der Menschenvernichtung und Zerstörung unseres Volkes! Sagen Sie JA zum uneingeschränkten Schutz des menschlichen Lebens!

Wir appellieren an die Ärzte und Beratungsstellen:
Stelle sie keine Tötungsscheine aus! Verzichten Sie auf die Einnahmen aus dem blutigen Geschäft! Auf diesem Geld liegt ein Fluch!

Das zweite Opfer
Bei jeder Kindestötung im Mutterleib gibt es ein zweites Opfer, die Mutter des Kindes. Praktisch jede Frau wird nach der Tötung ihres Kindes körperlich und seelisch verletzt, nachhaltig geschädigt und in ihrem Frausein zutiefst entwürdigt.
Die Wissenschaft spricht von „Post-Abortion-Syndrom“, an dem die Frauen ein Leben lang zu tragen haben. Betroffene Frauen bekennen ganz offen nach ihrem Gang in die Kindertötungsklinik:

„Wer weiß schon die Wahrheit? Das wird vorher alles geheim gehalten.“
„Seit dem Abbruch ist es, als wäre ich in Ketten gelegt. Ich habe schreckliche Angstzustände.“
„Fast wäre ich verblutet. Meine Seele blutet noch heute.“
„Schreckliche Alpträume quälen mich seither jede Nacht. Überall tote Kinder, wohin ich sehe!“
„Wenn die Frauen das vorher wüssten, würden manche Ärzte arbeitslos!“

Wer zum Mord der Kinder im Mutterleib schweigt, macht sich mitschuldig!

Gott sagt:
„Rettet die unschuldig zum Tode Verurteilten; befreie den, der zur Hinrichtung geschleppt wird… Du kannst sicher sein: Gott weiß Bescheid! Er sieht dir ins Herz! Jedem gibt er das, was er verdient!“(Sprüche 24, 11-12, Hoffnung für Alle).

Bemerkung:

Diese in 1995 gemachten Aussagen treffen uns jetzt in unseren Tagen mehr und mehr. Wenn kein Umdenken geschieht, werden wir noch gewaltige „Stürme“ in unseren Sozial – und Wirtschaftssystemen erleben.

Baby_R_by_Christian v.R._pixelio.de.

 

Es gilt noch immer: Gott lässt sich nicht spotten!!!

 

Das waren noch Zeiten:

Sozialisten gegen Abtreibung

Otto Döppner

Die alte deutsche Sozialdemokratie betrachtete den Schutz der ungeborenen Kinder als ein Postulat gerade auch des Sozialismus und steht damit in deutlichem Gegensatz zur heutigen SPD und den liberalistischen Tendenzen.
August Bebel (Die Frau und der Sozialismus, letzte Fassung, 50. Auflage, Stuttgart 1910) sah in der Zunahme von Abtreibung und Kindesmord eine der unerfreulichsten Begleiterscheinungen der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung. Die Verhältnisse im Deutschen Reich hielt er dank der strengeren Strafandrohung, die in besonders schweren Fällen Zuchthaus vorsah, für besser als die in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in Frankreich.

Der SPD-Reichstagsabgeordnete Alfred Grotjahn, Sozialhygieniker und Begründer dieses Fachs als wissenschaftliche Disziplin (Alfred Grotjahn, Die Abtreibung der Leibesfrucht vom Standpunkt der sozialen Hygiene – in: Alfred Grotjahn / Gustav Radbruch, Die Abtreibung der Leibesfrucht, Berlin 1921,5.2-22 (6) geißelte den Vorschlag seines SPD-Fraktionskollegen Gustav Radbruch, die Abtreibung während der ersten drei Monate der Schwangerschaft straflos zu lassen (SPD-Gesetzesinitiative vom 31. Juli 1920, Rl-Drucksache 1/318 mit den Worten:

„Das Bestimmungsrecht über den eigenen Körper auch ohne weiteres auf die Vernichtung des keimenden Lebens auszudehnen, heißt doch wohl den Individualismus übertreiben. Eine solche Forderung können verstiegene Liberale aufstellen, uns Sozialisten sollte jedoch der Standpunkt näher liegen, dass von dem Augenblick an, in dem sich männliche Samenfäden und weibliche Eizelle zum aufkeimenden Leben eines neuen Individuums verbunden haben, die in den Leib der Mutter tief eingebettete Frucht keineswegs mehr eine rein individuelle Angelegenheit der Schwangeren ist.“

Der SPD-Reichstagsabgeordnete Gustav Radbruch distanziertes ich 12 Jahres päter, 1 932, vonder SPD – Gesetzesinitiative des Jahres 1920, die er eingebracht hatte.
In einer Anmerkung zu dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 12.Aug.1947 (Süddeutsche Juristen-Zeitung (SJZ), Spalte 62I)bezeichnete er die von der nationalsozialistischen Regierung gesetzlich zugelassene, „medizinische Indikation“ beim Schwangerschaftsabbruch als eine  „lebensvernichtende Maßnahme“ (SJZ 1947, Spalte 634).

Der inzwischen verstorbene sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete Adolf Arndt, Kronjurist der SPD – Bundestagsfraktion, wandte sich als einer der profiliertesten Rechtspolitiker der ersten Nachkriegsjahre mit Nachdruck gegen jede Preisgabe des strafrechtlichen Schutzes für ungeborene Kinder und lehnte vor allem die sog. soziale Indikation mit Nachdruck ab. Im Hamburger Abendblatt vom 20. Okt. 1962 schrieb er auf Seite 21 unter der Überschrift, “Die Grenze des weltlichen Staates“:

„Ein Staat wie der unsere, der rechtlich Sozialstaat sein will, würde sich selbst verleugnen, wenn er bei, „sozialer Indikation“ den Schutz des keimenden Lebens verweigerte und ihm als „soziale Hilfe“ nur einfiele, einfach die Tötung schuldlosen Lebens untätig geschehen zu lassen.“ (Hamburger Abendblatt,2 0.10.1962)

1956 veröffentlichte der spätere SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Claus Arndt in der Mai – Ausgabe der „neuen generation“, dem heute nicht mehr existierenden offiziellen Organ eines großen sozialistischen Verbandes, nachfolgende Stellungnahme zum Paragraphen 218 SIGB:

Man fordert die Abschaffung des Paragraphen 218 StGB – oder zumindest seine entscheidende Lockerung. Weiß man auch, dass man damit eine Forderung erhebt, die zutiefst unmenschlich und damit auch unsozialistisch ist? Durchleuchtet man nämlich diese Forderung kritisch, so wird man erkennen müssen, dass man deshalb die Tötung eines menschlichen Lebewesens gutheißt, weil die Gesellschaft sich angeblich nicht in der Lage sieht, jenes kleine Geschöpf zu erhalten… Welcher Unterschied besteht zwischen einem Staat, der die Geisteskranken und Krüppel vergast, weil sie ihm eine Last sind, und jenem, der sich seiner Verpflichtung, auch dem schwächsten Glied seiner Gemeinschaft, auch dem ärmsten Proletariersäugling, ein menschenwürdiges Dasein zu garantieren, dadurch entzieht, dass er den Mord an jenem unschuldigen Leben gesetzlich gestattet?

Aufgabe der Sozialisten ist es daher gerade, sich schützend vor das keimende Leben zu stellen und die Gemeinschaft zu zwingen, ihrer Pflicht nachzukommen und jedem Menschen ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, nicht aber zu gestatten, … dass sich eben diese Gemeinschaft durch die Abschaffung des Paragraphen 2I B SIGB, das heißt durch staatliche Sanktion einer Tötung, ihrer Verpflichtung entziehen kann. …


(,,neue generation“, Wien, 05/1956, zitiert nach KNA/KK vom 24.7.1979, Nr.30;KNA/IDNr. 29/30 vom 20.7 .1978). (Nachdruck aus Concepte 5-9/90 mit Erlaubnis der Zentralstelle für Sozialethik)

erstellt von PBC 1995

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101. Jesus oder Muhammad?

Montag, 7. Juni 2010 | Autor:

 

Islam oder Christentum?

Der Terroranschlag vom11.September 2001 auf das World Trade Center, die ,,Kathedrale des Kapitalismus“, in New York und das Verteidigungsministerium in Washington hat die christliche Welt aus ihren Träumen gerissen. Der Terrorist und arabische Milliardär, Osama Bin Laden, erklärte über das Fernsehen: ,,Der Heilige Krieg gegen die luden und die Christen hat begonnen!“ Seitdem bemühen sich Politiker und Krchenführer, die Bevölkerung zu beschwichtigen und beteuern permanent die Friedensliebe des Islam. Doch die Hektik, mit der die Regierung aus Furcht vor islamischen Terroristen neue Gesetze verabschiedet und die Freiheiten aller Bürger begrenzt, verrät die Unsicherheit unserer politischen Führung.

„Was will der Islam? Was ist sein Ziel?“

Islam heißt Auslieferung, Hingabe und meint eine bedingungslose Unterwerfung unter den Willen Allahs und seines Propheten Muhammad. Allah wurde einst unter rund 360 Wüstengeistern von den Bewohnern in Mekka als Mondgott verehrt. Symbolisch ziert heute noch ein Halbmond jede Moschee und viele Nationalflaggen islamischer Staaten. Für jeden Muslim, ob gemäßigt oder radikal, gilt der Koran als das ,,unerschaffene“ authentische Wort Allahs, das angeblich dem Propheten Muhammad Wort für Wort von einem ,,Engel“ namens Gabriel in arabisch offenbart wurde. Sein Wahrheitsgehalt darf bei Todesstrafe(!) weder untersucht noch kritisiert werden. Deshalb hat sich jeder Muslim dem Wort Allahs absolut zu unterwerfen und sich unabdingbar daran zu halten. Zunächst stellen wir fest, dass in allen islamischen Ländern die Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Aussagen im Koran, die angeblich zur Toleranz, Gleichberechtigung und Religionsfreiheit aufrufen, gelten nur solange, wie die Muslime in der Minderheit sind. In den Ländern des Nahen Ostens, in Nordafrika und Kleinasien, dem Gebiet der heutigen Türkei, gab es blühende christliche Gemeinden. Doch dann kamen Allahs Krieger, richteten ein schreckliches Blutbad unter den Christen an, zerstörten die Kirchen oder verwandelten sie in Moscheen und führten das Islamische Recht, die Sharia, ein.

Im Jahre 638, sechs Jahre nach Muhammads Tod, eroberten die Muslime Jerusalem und erbauten in den Jahren 69I-692 auf dem Tempelplatz den Felsendom. Zwanzig Jahre später, im fahr 711, wurde die zuvor von dem oströmischen Kaiser Justinian( 527-565n .Chr.) ebenfalls auf dem Tempelplatz in Jerusalem, dem heiligsten jüdischen Ort, errichtete byzantinische Basilika St. Maria, von dem damaligen muslimischen Herrscher über Jerusalem, Abd el Wahd, entweiht und zur El-Aksa-Moschee umgewandelt. Die Eroberer hatten keine Hemmungen, diese Kirche, die von Nachfolgern des jüdischen Messias zur Ehre des lebendigen Gottes Jahweh gebaut wurde, 79 Jahre nach Muhammads Tod ihrem Allah zu unterwerfen und zum drittgrößten Heiligtum des Islam, nach Mekka und Medina, zu erklären!

Unsere Gesellschaftsordnung ist aus der Sicht des Islam dekadent und verwerflich! Darum fühlen sich die Anhänger Allahs geradezu herausgefordert, ihr islamisches Reich auch in Deutschland aufzurichten, wie z.B. der ,,Kalif der westanatolischen Republik Deutschland“, Metin Kaplan aus Köln, dessen Vater schon 1991 verlauten ließ: ,,Die Demokratie ist ein antiislamisches System, das wir hassen. Deshalb bekämpfen wir die Demokratie!“ Inzwischen beläuft sich laut Verfassungsschutz (Stand 2001) die Zahl der gewaltbereiten Muslime in Deutschland auf 31.000. Wie der Einfluss des Islam die Entwicklung eines Staates behindern kann, hat schon der Gründer des modernen türkischen Staates, Mustafa Kemal Pascha, Atatürk „Vater der Türken“ (1881-1939)erkannt. Er selbst wuchs als Muslim auf, doch der Islam war für ihn, die absurde Theologie eines unmoralischen Beduinen“.

Der Islam kennt keine Toleranz

Muhammad selbst hat allen Träumern von einer Annäherung der Religionen eine klare Absage erteilt. Statt mit Juden und Christen einen Dialog zur gegenseitigen Anerkennung zu führen, befahl er seinen Nachfolgern den Kampf gegen die, die seine Lehre nicht akzeptieren wollen. ,,Kämpfet wider jene von denen, welchen die Schrift gegeben ward, die nicht glauben an Allah und den Jüngsten Tag“ ( Sure9 ,29).Da die Juden in Arabien der Verführung Muhammads widerstanden, behauptete er, Allah hätte sie verflucht und einige von ihnen zu Affen und Schweinen verwandelt (Sure 5,61). Auch der frühere Mullah und Führer der Schiiten im lran, Ayatollah Khomeini, brachte seine Verachtung für luden und Christen zum Ausdruck: ,, Juden und Christen sind dem Schweißgestank von Kamelen und Dreckfressern gleichzusetzen und gehören zum Unreinsten der Welt. Alle nichtmuslimischen Regierungen sind Schöpfungen Satans, die vernichtet werden müssen.“

Christen die an Gott Vater, den Sohn und den Heiligen Geist glauben, sind laut Muhammad Götzendiener, für die die Hölle(Dschahannam) bereitet ist(Sure 48, 6).

Laut Sure 9,5 ruft er seine Anhänger auf: „…erschlaget die Götzendiner, wo ihr sie findet, und packet sie und belagert sie und lauert ihnen in jedem Hinterhalt auf“.

Der eindeutige Befehl, die Christen und Juden zu töten, finden wir mehrmals im Koran.(Sure 2,19; 4,91; u.a.)

Auch zur Art der Hinrichtung gibt Muhammad genaue Anweisungen: „So haut ein auf ihre Hälse und haut ihnen jeden Finger ab!“ (Sure 8, 12)

„Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt.“(Sure 47,4)

„Herunter mit dem Haupt“, ist die arabische Umschreibung für: „haut ihnen die Köpfe ab!“

Diese wenigen vorstehenden Zitate aus dem Koran – tatsächlich gibt es mehr als 200 solcher – zeigen deutlich den Unterschied zu den Aussagen der Bibel.

Jesus, das Vorbild

lm Gegensatz zu Muhammad befahl Jesus seinen Nachfolgern, die Ungläubigen zu lieben, statt sie zu töten. Jesus war selbst bereit, für Seine Feinde zu sterben, um damit für deren Sünde zu sühnen Sein Beispiel von Feindesliebe ermutigte viele Jünger Jesu zur Nachahmung. Im Laufe der 2000 Jahre Kirchengeschichte gab es und gibt es bis auf den heutigen Tag unzählige Nachfolger Jesu, die sich ohne Widerstand zu leisten, aus Liebe zu ihrem Herrn, von ihren Feinden auspeitschen und zu Tode foltern ließen. Es gibt allerdings auch zahlreiche Gegenbeispiele wo Menschen unter Missbrauch des Namens Jesu Christi und Missachtung Seines Wortes die abscheulichsten V erbrechen begangen haben. Erinnert sei an die Kreuzzüge, die Pogrome gegen die Juden und die Inquisition. Der entscheidende Unterschied jedoch ist: Die Menschen, die Gräueltaten im Namen Jesu begingen konnten sich nie auf Sein Wort berufen. Der Koran dagegen fordert zu solchen Verbrechen ausdrücklich auf!

Jesus im Koran

Der Islam, bzw. der Koran, akzeptiert zwar Jesus als Propheten und großen Wundertäter. Auch Maria, die Mutter Jesu, wird im Buch der Muslime erwähnt, aber Gott, der Vater, und damit auch die Sohnschaft Jesu Christi werden bestritten. In ihrer Unkenntnis wollen die Muslime die geistliche Vaterschaft Gottes nicht verstehen. Die Evangelien berichten, wie Jesus selbst vielmals von Gott, dem Vater, redet, der sich zu allen Zeiten als liebender Vater erwiesen hat und sich ohne Ansehen von Rasse, Klasse oder Hautfarbe der Menschenkinder erbarmt. So wie die Muslime kein Verständnis für die Dreieinigkeit Gottes haben, verstehen si auch die Liebe Gottes nicht. Da Allah nicht identisch ist mit dem lebendigen Gott, dem Vater unseres Herrn Jesus Christus, kann er auch die Gebete seiner Anhänger nicht erhören. Selbst wenn ein Muslim in der Regel täglich fünf verschiedenen Gebetszeiten sich insgesamt 34-mal vor Allah auf den Boden wirft, findet er keine Erhörung seiner Gebete. Muslime sind eigentlich zu bedauern. Sie sind wie Kinder ohne Eltern, denen die Liebe und die Zuneigung des Vaters fehlen.

Eine antichristliche Religion

Der Koran bestreitet die Kreuzigung Jesu, Seinen Tod und seine Auferstehung(Sure 4, 158ff.). Dazu schreibt Johannes, der Lieblingsjünger Jesu: „ Wer ist ein Lügner, wenn nicht der, der leugnet, dass Jesus der Christus ist? Das ist der Antichrist, der den Vater und den Sohn leugnet. Wer den Sohn leugnet, der hat auch den Vater nicht. Wer den Sohn bekannt, der hat auch den Vater“(1.Johannes 2,22-23). Nach diesen Worten der Bibel ist eindeutig bewiesen: Der Islam ist eine antichristliche Religion! Das muss christlichen Theologen bewusst sein, wenn sie den Dialog mit dem Islam suchen.

Gemeinsame „Gottesdienst“ von Muslimen und Christen sind nichts anderes als eine Beleidigung des wahren Gottes und tragen nur zur geistlichen Verführung der Christen bei.
Statt gemeinsam mit Muslimen zu beten, sollten Christen für Muslime beten, dass diese zur Erkenntnis der Wahrheit kommen und Jesus Christus als alleinigen Herrn und Erlöser erleben!

Entgegen den Behauptungen falscher Propheten können Menschen nicht im Namen Allahs oder Muhammads, sondern allein im Namen JESUS CHRISTUS errettet werden! Jesus sagt von sich: „Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich“(Johannes 14,6). Dass Jesus keine leeren Worte machte, hat ER mit Seinem Tod, Seiner Auferstehung und Seiner Himmelfahrt bewiesen. Muhammad ist tot, Jesus Lebt! Und weil Jesus lebt, kann jeder Mensch Ihn auch heute noch erleben und darf ein persönliches, freundschaftliches Verhältnis zu ihm aufbauen. Dies können Millionen Menschen in aller Welt bezeugen, die durch Jesus Befreiung von Sünden, Depressionen und Krankheiten erfahren haben.

Jesus starb auch für die Sünden der Muslime

Gott Vater liebt die Muslime, deshalb starb Jesus auch für deren Sünden! Doch wie sollen diese Menschen von der Liebe Gottes und von JESUS CHRISTUS erfahren, wenn ihnen niemand diese gute Nachricht mitteilt? Es ist Aufgabe der Christen, ganz besonders für Muslime in unserem Land zu beten und alle Gelegenheiten zu nutzen, um mit ihren muslimischen Mitbürgern ins Gespräch über Jesus zu kommen, z.B. am Arbeitsplatz oder beim Trinken einer Tasse Kaffee mit den islamischen Nachbarn. Im Allgemeinen sind Muslime sehr offen für die Liebe Gottes und freuen sich über jedes freundliche W ort von Christen. Bedauerlich, dass dies bislang so wenig praktiziert wurde! Zu dieser missionarischen Offensive sind alle Christen durch ihren Dienstherrn verpflichtet! Den Befehl dazu gab ER schon unmittelbar vor Seiner Himmelfahrt. Eine Kirche oder Gemeinde, die dieser Verpflichtung nicht nachkommt, darf sich die Frage stellen, ob sie noch zu Recht Kirche Jesu Christi nennen darf.

Die Antwort auf die Bedrohung durch den Islam kann nicht lauten…

… Anpassung der Religionen oder eine weitere Ab- und Ausgrenzung von Islamisten, sondern eine offensive Ausbreitung der Guten Nachricht von der Liebe Gottes unter den Muslimen. „Himmel und Erde werden vergehen, aber meine Worte nicht“, sagt Jesus (Matth. 24,35). Noch immer entfalten die Verkündigung von Gottes Wort und das ernsthafte Gebet der Jünger Jesu befreiende Kräfte. So wie die Festungen des Kommunismus durch die Gebete entschiedener Christen und deren Festhalten an den Aussagen der Bibel zum Einsturz gebracht wurden, wird schlussendlich der lebendige Gott auch die dämonische Macht des Islam brechen!
Heute stellt sich die Frage: ,,Werden die Christen und deren Führer an den aktuellen Ereignissen, wie am 11. September 2001 in den USA und das Geschehen in und um Israel, die Zeichen der Zeit erkennen und aus ihrem bisherigen Tiefschlaf erwachen? Erkennen die Kirchen in Deutschland und Europa ihren Auftrag, den sie von Gott empfangen haben, um auch den Millionen Muslimen, die zu uns eingewandert sind, das Evangelium zu verkünden?“ Wenn dies nicht geschieht, ist zu befürchten, dass ihnen bald radikale Anhänger des arabischen Wüstendämons, „Beine machen“ und Deutschland mit Blut und Terror überziehen! Dies werden dann auch keine Antiterrorgesetze verhindern!

Aufgaben der Politik

Verantwortliche Politiker müssen erkennen, dass es kein wirksames Bollwerk gegen die Ausbreitung des Islam in Deutschland mit allen aufgezeigten Folgen gibt als gelebter christlicher Glaube. Dort, wo Menschen Jesus, den auferstandenen Sohn Gottes, zum Mittelpunkt ihres Lebens machen und Vergebung von Schuld und Sünde erleben, verliert der Islam jede verführerische Kraft. Damit uns die von GOTT nach der verbrecherischen Diktatur des Dritten Reiches und dem Ende der Unterdrückung eines Teils unseres Volkes durch das kommunistische SED-Regime geschenkte Freiheit nicht zerstört wird, muss sich die Politik in unserem Land in vielen Punkten ändern.

Es muss damit Schluss gemacht werden dass in den öffentlich-rechtlichen Medien…

… Menschen, die entschieden ihren christlichen Glauben bezeugend, diffamiert und islamischen Fundamentalisten gleichgestellt werden.

… Werbung für christliche Wertmaßstäbe verboten, aber für spiritistische Inhalte erlaubt ist.

… Pornographie, Okkultismus und blasphemische Darstellungen der Heiligkeit Gottes verbreitet werden.

… Anhänger eines ungöttlichen, perversen Lebensstils Gelegenheit bekommen, sich ihrer Sünden zu rühmen.

Gerade dadurch werden viele Islamisten in unserem Land zu einer radikalen Ablehnung unserer freiheitlichen Demokratie motiviert.

Die Zulassung islamischen Religionsunterrichtes an deutschen Schulen ist nicht zu verantworten, zumal in einigen Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen) sogar christlicher Religionsunterricht nur mit erschwerenden Auflagen erteilt werden darf. Zur Aufgabe des Staates gehört die Überwachung der Lehrpläne unserer Schulen. Deshalb müssen auch alle Koranschulen in Deutschland kontrolliert werden. Es ist nicht vertretbar, dass in unserem Land Lehren des Korans verbreitet werden, mit denen zur Tötung von Christen und Juden aufgefordert und die Zerstörung unserer Demokratie angestrebt wird. Politiker und Führer der Kirchen müssen sich dafür einsetzen, dass die Verfolgung der Christen in islamischen Ländern beendet wird und den dortigen Christen dieselben Rechte und Freiheiten eingeräumt werden, wie sie Muslime in den westlichen Ländern genießen.

(Alle Koran-Zitate nach der Übersetzung von Max Henning aus dem Reclam Verlag)

Schlußbemerkung:

Wenn die Christen sich weiterhin in ihren Kirchenmauern verkriechen, und nicht gegen diesen antireligiösen Geist aufstehen, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn es eines Tages  zu spät ist. Warum lassen wir unseren Herrn, der sein Leben für uns gegeben hat, vor aller Welt verspotten und in den Dreck ziehen?

Versuchen sie  einmal im „christlichen Abendland“ mit Muhammed das zu machen was mit Jesus und unserem himmlischen Vater  in der Öffentlichkeit bei uns ständig gesieht. Es würde der totale Krieg ausbrechen.

Wir Christen aber schweigen.

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97. Muezzin: Angriff auf die Religionsfreiheit

Mittwoch, 26. Mai 2010 | Autor:

 

Nach langer rechtlicher Auseinandersetzung hat sich das islamische Zentrum durchgesetzt: Seit Februar ist auch in Rendsburg (Schleswig-Holstein) der Muezzin zu hören, 5x am Tag, mit Lautsprecherverstärkung.

Welch ein Ungleichgewicht!

Während in Deutschland immer mehr muslimische Mitbürger leben und ihre Kultur pflegen können, sind viele Christen aus dem Orient geflohen, weil sie um ihre Sicherheit fürchten müssen. „Wenn es den Christen gut geht, dann geht es dem Irak gut.“ Mit diesen Worten eines irakischen Dichters begann am 11. Dezember 2009 in Bagdad eine Konferenz von Bischöfen verschiedener Kirchen und von islamischen Parlamentariern. Hier kam das Leid von Christen im Orient zur Sprache. Dieses Leid muss man auch in den Blick nehmen, wenn man bei uns in Deutschland über Minarette und Muezzin-Rufe diskutiert.

Bundeskanzlerin Angela Merkel war jüngst in der Türkei. Diese Gelegen-heit hat sie nicht genutzt. Ein klares Eintreten für die Menschen-rechte Andersgläubiger in der Türkei war leider nicht erkennbar. Auch die Not der irakischen Glaubensflüchtlinge spielte keine Rolle.

Die PBC setzt sich für Glaubensfreiheit auf beiden Seiten ein. Was in Deutsch-land den Muslimen und anderen Andersgläubigen (die fallen gar nicht so auf) durch das Grundgesetz zugestanden wird, das muss auch umgekehrt für Christen in anderen Staaten gelten.

Die Religionsfreiheit muss allerdings wie die Demokratie gegen Missbrauch verteidigt werden. Sie hat ihre Grenze dort, wo eine Glaubensgemeinschaft diese Freiheit ausnutzen will, um andere in ihren politischen und/oder wirtschaftlichen Rechten zu beschneiden.

Ein wichtiges und aktuelles Beispiel hierzu ist der Ruf des Muezzins:

Mit Verweis auf die in Deutschland üblichen Kirchenglocken fordern Muslime, gleichermaßen auch den Ruf des Muezzins zu erlauben. Mit dieser Forderung haben sie auch an manchen Orten schon Erfolg gehabt. Hierbei wird aber der wesentliche Unterschied zwischen dem Muezzin und den Kirchenglocken bewusst ignoriert. (In Rendsburg spielte das für die Entscheidung der Stadtverwaltung ausdrücklich keine Rolle!!). Eine Kirchenglocke ist nur eine Einladung zum Gottesdienst, mehr nicht. Anders der Ruf des Muezzins. Er beginnt mit den Worten:

Allahu akbar (Allah ist größer als alles.)

Aschhadu an la ilaha illa llah (Ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt außer Allah)

Aschhadu anna Muhammadan rasulu llah (Ich bezeuge, dass Mohammed Allahs Gesandter ist)

Mit dieser Zeugenaussage proklamiert der Muezzin die Herrschaft des Islams. Diesem Ruf kann man sich nicht entziehen. Jeder muss ihn hören. Zur Religionsfreiheit gehört aber auch das Recht, in Ruhe gelassen zu werden. Wer z.B. ein Schild an der Tür hat „keine Besuche von Zeugen Jehovas“ der wird von ihnen keinen Besuch bekommen.

In Rendsburg kommt die Werbung für den Islam jetzt aber 5x täglich, ungebeten, morgens früh um 6 Uhr und zuletzt abends um 10. Das verletzt unsere christliche Freiheit, zu dieser Religion nicht dazugehören zu wollen.

Der Muezzin gefährdet damit unsere christliche Religionsfreiheit. Wir Christen bedrängen unsere muslimischen Nachbarn auch nicht 5x am Tag, z.B. dadurch, dass wir bei ihnen an der Tür klingeln und das aposto-lische Glaubensbekenntnis aufsagen.

Als PBC fordern wir deshalb ein bundesweites Verbot des Muezzinrufs.

Quelle: Salz & Licht 1/2010

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96. Demographie aus der Vogel-Strauß-Perspektive

Mittwoch, 26. Mai 2010 | Autor:

 

Deutschland verändert sich. 1945 gab es in Deutschland 6000 Muslime. Heute sind es über 3,5 Millionen. Die Zahl der Moscheen hat 200 überschritten. Muslimische Gebets–und Versammlungshäuser gibt es mittlerweile über 2600. Natürlich wünschen wir uns als PBC, dass alle Menschen in Deutschland Jesus als ihren Herrn erkennen. Aber macht es einen Unterschied, ob die Nichtchristen in unserem Land Atheisten, Buddhisten oder Muslime sind?

Problemfall Islam

Wahrscheinlich ja. Der Islam ist eine Religion mit einem starken Sendungs-bewusstsein. Eine Trennung zwischen Staat und Religion ist im Islam nicht vorgesehen. Stattdessen heißt das arabische Schlagwort „din wa dawla“, also „Religion und Staat“. In vielen Ländern kann man beobachten, wie der politische Islam an Einfluss gewinnt. Das in Europa bekannteste Beispiel ist der Iran: nach dem Sturz des Schahs wurde eine „islamische Republik“ eingerichtet. Ein islamischer Wächterrat wacht über den islamischen Charakter des Irans. Er ist befugt, jedes Gesetz abzulehnen oder auch im Nachhinein für ungültig zu erklären, das seiner Meinung nach mit dem Islam nicht vereinbar ist. Auch kann er Kandidaten für die Parlamentswahlen oder für das Präsidentenamt ablehnen.

Christenverfolgung

In mehrheitlich islamischen Ländern ist die Religionsfreiheit für Christen stark eingeschränkt Das christliche Hilfswerk „Open Doors“ hat einen Index der Christenverfolgung erstellt. 23 islamische Länder stehen auf den vordersten 30 Plätzen (siehe Kasten). Das sieht nicht nach Zufall aus.

Verfolgungsrang islamisches Land
1 Nordkorea
2 Iran
3 Saudi-Arabien
4 Somalia
5 Malediven
6 Afghanistan
7 Jemen
8 Mauretanien
10 Usbekistan
11 Eritrea
14 Pakistan
15 Turkmenistan
16 Komoren
17 Irak
18 Katar
19 Tschetschenien
20 Ägypten
22 Libyen
24 Aserbaidschan
25 Algerien
27 Nigeria
28 Oman
29 Brunei
30 Sudan

Insbesondere ist es Muslimen nicht gestattet, zum Christentum überzutreten, und es ist Christen auch nicht gestattet, Muslime dazu aufzurufen. Dies widerspricht direkt dem Missionsauftrag, den Jesus uns Christen gegeben hat. (Mat 28,18-20)

Problemfall Islam

Vor diesem Hintergrund weckt das Wachstum des Islam in Deutschland Sorgen. Wie reagiert aber die Politik darauf? Die Politik und die heute übliche „political correctness“ reagiert wie der Vogel Strauß: Man steckt den Kopf in den Sand und tut so als ob ein Problem, das man nicht mehr sieht, auch nicht mehr da ist.

Zwei Beispiele: Geburtsurkunden

Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes zum 1.1.2009 kann als Religion der Eltern nur noch die Mitgliedschaft in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts eingetragen werden. Das heißt: evangelisch-lutherisch, katholisch, Zeuge Jehovas oder neuapostolisch kann (auf Wunsch der Eltern) eingetragen werden, evangelisch-freikirchlich ist aber nicht mehr eintragsfähig. Auch Muslime können bei der Geburt ihres Kindes die Religion der Eltern nicht mehr auf der Geburtsurkunde eintragen lassen, weil der Islam in Deutschland nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert ist. Der Zentralrat der Muslime hat diese Ungleichbehandlung scharf kritisiert. Zu recht. Auch Muslime möchten ihrem Kind gegenüber die Religion der Eltern auf der Geburtsurkunde dokumentieren. Welchen Sinn hat diese Änderung? Mir fällt nur eine ein: man will keine Statistik mehr darüber führen, wie viele Muslime in Deutschland geboren werden. Die Ergebnisse könnten unerfreulich sein. Nach Angaben des ACP (Arbeitskreis christlicher Publizisten) sind z.B. 57% der Neugeborenen in Brüssel Kinder von Muslimen.

Eine muslimische Bevölkerungsmehrheit in Brüssel ist damit nur noch eine Frage der Zeit. Dieser starke muslimische Bevölkerungsanteil wird für sich die Teilnahme an der demokratischen Willensbildung einfordern. Das Einfließen muslimischer Vorstellungen in die Gestaltung unseres Landes ist damit zwangsläufig. Wenn z.B. die Mehrheit der Eltern den Sportunterricht nach Mädchen und Jungen teilen will oder für die Schulkantine das Einhalten der muslimischen Speisevorschriften verlangt, dann wäre dies auf Dauer kaum zu verhindern.

Volkszählung

Demnächst steht eine EU-weite Volkszählung an. Die Religion sollte nach dem Willen des damaligen Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble dabei nicht abgefragt werden. Warum nicht? Offenbar interessiert er sich nicht dafür, wie viele Christen, Muslime, Buddhisten oder Atheisten es in Deutschland gibt. Erst auf Druck der Öffentlichkeit wurde diese Frage mit ins Gesetz aufgenommen, in letzter Minute.

Die Geburtenstatistik

Der Islam in Deutschland wächst, und dazu braucht es keine Zuwanderung. Muslime haben mehr Kinder als Nichtmuslime. Im Jahre 2004 hatten schon 10% der Neugeborenen eine muslimische Mutter. (Quelle: statistisches Bundesamt) Der Bevölkerungsanteil der Muslime in Deutschland ist aber unter 4%. Das heißt: Muslime haben mehr als 2,5 mal so viele Kinder wie es ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. Wie kommt das? Das kommt in erster Linie daher, dass die Nichtmuslime so wenige Kinder haben. Die durchschnittliche Kinderzahl in Deutschland betrug 2007 nur 1,37, (Statistisches Bundesamt) und da sind die Kinder der Muslime schon eingerechnet. Mit zwei Kindern hat man also schon 46% mehr Kinder als der Durchschnitt. Unter den Deutschen ist leider die Nullkind – bzw. Einkind-familie zum Standard geworden.

Den Segen verworfen

Kinder sind Geschenke Gottes (Psalm 127,3). Im Schöpfungsbericht heißt es über die Menschen: „Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret Euch.“ (1. Mose 1,28) Was passiert aber, wenn ein Volk diesen Segen Gottes ausschlägt? Was passiert, wenn ein ganzes Volk sich der Aufgabe verweigert, Kinder großzuziehen? Dann sind „demographische Probleme“ die unabwendbare Folge: es gibt zu wenig Kinder, um die Alten zu versorgen. Die Rente bekommt Risse. Was passiert, wenn ein Volk oder gar ein ganzer Kontinent (Europa) diese Probleme durch Zuwanderung lösen will? Dann wird die einheimische Bevölkerung im Verlauf weniger Generationen durch eine Bevölkerung ersetzt, die sich dieser Aufgabe stellt. Und das gilt unabhängig davon, welche Religion die Zuwanderer haben! Gottes Segen für das Aufziehen von Kindern ist nicht von der Religion der Eltern abhängig, denn „er lässt es regnen über Gerechte und Ungerechte“. (Mat 5,45)

Was kann man tun?

Das Wichtigste zuerst: Eines kann man nicht tun. Man kann die islamische Bevölkerung Deutschlands nicht verringern. Die Muslime sind hier und sie werden bleiben, sie haben das Recht dazu und sie sind willkommen. Die Christenheit hatte die Aufgabe „hinzugehen“ (Mat 28), sie hat es nicht ausreichend getan. Gott hat es gefallen, die Muslime nach Europa zu bringen und er schaut zu, ob wir Christen wenigstens jetzt den Missionsauftrag ernst nehmen. Lasst uns diese Herausforderung annehmen und den Muslimen die Botschaft von Jesus Christus bringen.

Was muss geschehen?

Wir brauchen in Deutschland Vorfahrt für Kinder. Nur dann wird sich an der demographischen Entwicklung etwas ändern. Wir brauchen auch deutlich mehr finanzielle Unterstützung für Familien. Das 2007 eingeführte Elterngeld reicht bei weitem nicht aus. Es reicht auch nicht aus, darauf zu warten, dass die Politik etwas ändert. Wir Christen können und müssen selbst aktiv werden. Was kann man ganz privat tun? Man kann Christen und anderen Nichtmuslimen Mut machen, mehr Kinder zu haben. Wir sollen daran erinnern, dass Gott uns und unsere Kinder versorgen wird. (Matt. 6,25ff) Man kann selbst Familien gründen und mehrere Kinder großziehen, oder anderen dabei helfen. Man kann Eltern von jungen Kindern Pausen verschaffen, in denen sie auftanken können, z.B. in der Gemeinde. Verläss-licher Kindergottesdienst ist aber in vielen Gemeinden Mangelware.

Noch ein Beispiel: als wir zwei kleine Kinder hatten, hat uns eine gute Freundin einmal angeboten, bei uns zu Hause zu übernachten. Meine Frau und ich haben an unserem Wohnort im Hotel übernachtet. Das war nach langer Zeit die erste Nacht, in der wir durchschlafen konnten. Wir haben uns darüber sehr gefreut. So etwas braucht keine Gesetzesänderungen. Das können wir Christen ganz allein.

Heiko Evermann
Generalsekretär der PBC

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17. Diktatur Europa ist greifbar

Sonntag, 18. Oktober 2009 | Autor:

Kommt die Diktatur Europa?

 

Kommt eine Verfolgung bibeltreuer Christen?

 

Von Dr.theol. Lothar Gassmann

Worum geht es?

Dieser Aufsatz entfaltet und begründet folgende These:

Die Europäische Union (EU) steht in großer Gefahr, sich zu einer Diktatur zu entwickeln.

Begründung:


1. Nur in den wenigsten Ländern wurde die Bevölkerung befragt, ob sie der EU beitreten will.
2. Alle wesentlichen Entscheidungen in der EU werden zentralisiert.

3. Die Bevölkerung in den einzelnen Ländern und die nationalen Parlamente haben kaum Möglichkeiten, auf die laufende europäische Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Gelegentliche Wahlen und das mit hohen Hürden versehene Petitionsrecht können daran nur wenig ändern.

4. Die EU hat sich in allen entscheidenden Bereichen von Politik, Wirtschaft und Justiz de facto eine Totalermächtigung eingeräumt.

5. Die Bundesrepublik Deutschland büßt ihre Souveränität immer mehr ein, ebenso die anderen der EU angeschlossenen Staaten.

6. Das Recht der einzelnen Staaten (z.B. das deutsche Grundgesetz) wird zunehmend vom „Europarecht“ verdrängt.

7. Das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht muss seine entscheidenden Kompetenzen an den Europäischen Gerichtshof abgeben.

8. Die EU erstrebt Aufrüstung und eine Europa-Armee.

9. Die EU-Politik kann – insbesondere durch ihre „Nichtdiskriminierungs“-Klausel – eine Einschränkung der Meinungs- und Predigtfreiheit zur Folge haben.

10. Die Präambel und die Grundwerte-Definition des EU-Verfassungsvertrags stehen in wesentlichen Punkten im Gegensatz zum christlichen Glauben und könnten – besonders im Blick auf die „Nichtdiskriminierungs“-Klausel – eine Christenverfolgung in Europa herbeiführen.

Im Folgenden werden diese Thesen durch Zitate belegt. Insbesondere werden zur Begründung herangezogen:
– Die konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Lissabonner Vertrag“, „Verfassungsvertrag“, „EU-Reformvertrag“), die jetzt in allen bereits zur EU gehörenden Ländern ratifiziert werden soll (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 115 vom 09.05.2008)
– Die wichtigste Klage gegen die EU-Verfassung von 2005 (erneuert 2008), nämlich die des CSU-Bundestagsabgeordneten und ehemaligen bayerischen Staatsministers Dr. Peter Gauweiler. Er beauftragte den Ordinarius für öffentliches Recht Prof. Dr. jur. Karl-Albrecht Schachtschneider (Erlangen/Nürnberg). Diese Klageschrift umfasst 297 Seiten.
– Das Gutachten „Der Vertrag von Lissabon und das Grundgesetz“ vom Mai 2008, verfasst von Prof. Dr. Dietrich Murswiek aus Freiburg, mit 134 Seiten.

Für Europa, gegen die EU

Der Kontinent Europa und die Europäische Union (EU) sind nicht dasselbe. Die jetzige EU ist ein Zusammenschluss verschiedener europäischer Staaten, dessen Ziel die Herstellung einer einheitlichen Regierung für Gesamteuropa ist.
Als Christen wünschen wir uns Frieden und eine gute Zusammenarbeit zwischen den europäischen Völkern und Staaten. Wir müssen uns aber gegen eine Europäische Union wenden, wie sie sich jetzt ganz offensichtlich entwickelt hat mit ihrer Zentralisierung, ihrer Entdemokratisierung, der Einschränkung von Freiheitsrechten einschließlich der Meinungsfreiheit und Predigtfreiheit für Christen. Ferner wenden wir uns gegen ein Europa ohne Gott, wie es in der EU-Verfassung (inzwischen: EU-Verfassungsvertrag) verankert ist.

Hier entsteht ein Superstaat, eine Mammutinstitution ohne wirkliche Freiheit der Einzelstaaten und der einzelnen Bürger. Bereits jetzt stammen die allermeisten Gesetze von der EU in Brüssel und nicht aus Berlin oder den Hauptstädten der anderen europäischen Länder. Das deutsche, ja allgemein das nationale Recht der Völker befindet sich auf dem Rückzug und soll immer mehr einem „Europa-Recht“ weichen, was im Weiteren noch belegt werden wird.

Stattdessen wäre als Alternative hierzu wünschenswert: ein Staatenbund gleichberechtigter Staaten mit Freiheit der Einzelstaaten und auch der Bürgerinnen und Bürger. Die Zusammenarbeit sollte sich nur auf das Notwendigste beschränken, um ein friedliches Zusammenleben in Europa und eine gute nachbarschaftliche Zusammenarbeit der europäischen Staaten zu gewährleisten. Statt Zentralismus wäre ein dezentrales Netz voneinander unabhängiger, aber freundschaftlich verbundener Staaten erstrebenswert.

Die Entmündigung der Bürger

Nur in wenigen Ländern durfte überhaupt über den EU-Beitritt und die Verfassung abgestimmt werden, über den Verfassungsvertrag nur in Irland als einzigem von 27 Ländern! In Irland wurde der Vertrag am 13. Juni 2008 von der Bevölkerung abgelehnt, weil einsatzbereite Bürger von Haustür zu Haustür gegangen sind und Aufklärung geleistet haben, was wirklich im Lissabonner Verfassungsvertrag steht, der ja von führenden Politikern hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wurde. Und das, obwohl die Bevölkerung Irlands regelrecht „erpresst“ wurde, dem Vertrag zuzustimmen:
„Der Vertragstext wurde überhaupt erst am 16. April 2008 veröffentlicht, um zu verhindern, dass die pikanten Details des Vertrages in die breite Öffentlichkeit getragen werden könnten … Die Iren wurden … darauf hingewiesen, dass sie in der Vergangenheit durch die EU mit Milliardenbeträgen gefördert wurden, die Zustimmung der Iren würde belohnt, die Ablehnung aber mit Entzug der Förderung bestraft werden. Ähnlich gehen Mafia, Camorra und N´Drangetha vor, wenn sie sich mit Geldangeboten oder eben Sanktionsdrohungen Abstimmungsergebnisse „kaufen“. (Pressemitteilung der Deutschen Zentrumspartei, Juni 2008).
Dennoch soll dieser Verfassungsvertrag in Wirksamkeit gesetzt werden. Bereits im Jahr 2005 hatten die Bürger Frankreichs und der Niederlande die EU-Verfassung mehrheitlich abgelehnt. Danach konstruierte man den nur unwesentlich davon abweichenden „Verfassungsvertrag“ – über den man nun die Bürger in Frankreich, den Niederlanden und anderen Ländern nicht mehr abstimmen lassen brauchte. Nur die Iren – und diese lehnten den Verfassungsvertrag ab.

Der Jurist Prof. Schachtschneider schreibt hierzu:
„Die Abstimmung der Iren war ein Akt der Freiheit, der für alle Völker der EU das Recht verteidigt hat. Jetzt entrüstet sich die politische Klasse über die Iren, die No, Nein zum Vertrag von Lissabon gesagt haben und beweist ihre Verachtung der Menschen und Völker. Schon der erneute Vertragsschluss nach dem Scheitern des Verfassungsvertrages im Jahre 2005 in Frankreich und den Niederlanden war demokratisch ein Skandal. Solange nicht alle Völker über die schicksalhafte Entwicklung der Union zum Großstaat abstimmen dürfen, leben wir in obrigkeitlichen Parteienstaaten, nicht in demokratischen Republiken, die Gemeinwesen der Freiheit und des Rechts sein wollen und sollen. Man wird die Iren erneut zwingen abzustimmen. Schon darum muss der Widerspruch gegen die Unterdrückung durch die Eurokraten aufrecht erhalten bleiben, durch Öffentlichkeitsarbeit, durch Wahlen, durch Prozesse.“ (Zeit-Fragen online, 2.8.2008).

In der Bundesrepublik Deutschland kennen wir das Institut des Volksentscheids auf Bundesebene bisher leider nicht. Auch das Grundgesetz wurde nur von der Verfassungsgebenden Versammlung verabschiedet. Die Forderung nach einer Volksabstimmung in einer derart wichtigen und grundlegenden Entscheidung ist allerdings unverzichtbar!

Eine historische Entscheidung steht bevor

Über die von ihm verfasste Klage gegen die EU-Verfassung und nun den Lissabonner „Verfassungsvertrag“ schreibt Prof. Schachtschneider:
„Das Bundesverfassungsgericht wird die von mir betriebene Verfassungsbeschwerde so schnell als möglich entscheiden, hoffentlich hinreichend dem Recht verpflichtet. Bis dahin wird der Bundespräsident das Zustimmungsgesetz nicht unterzeichnen und den Vertrag nicht ratifizieren. Auch in Großbritannien und Tschechien sind die obersten Gerichte mit dem Vertrag befasst. Für Österreich bereite ich eine Verfassungsklage vor.“ (ebd.).
Bereits am 15.06.2005 berichtete Spiegel online, dass Bundespräsident Horst Köhler mit der Unterschrift unter den EU-Vertrag bis zur Klärung der Verfassungsklage warten wollte. Der EU-Vertrag kam damals nicht zur weiteren Ratifizierung, da er ja in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt wurde. Jetzt wurde die Klage erneuert und Horst Köhler wartet auch jetzt mit seiner Unterschrift, bis das Verfassungsgericht darüber entschieden hat, denn es geht um weit mehr als nur um Kleinigkeiten:

Es geht um die Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz überhaupt – ob sie noch Bestand haben oder ob Europarecht das innerstaatliche Recht verdrängen wird. Das mitgliedstaatliche Recht gilt zwar weiter, wird aber nicht mehr angewandt, wenn ihm Gemeinschaftsrecht entgegensteht. Bei Sachverhalten, die nicht die EU berühren, bleibt es bei der Anwendung innerstaatlichen Rechts. Allerdings nur auf dem Papier! Denn die EU überträgt sich im Lissabonner Reformvertrag in wesentlichen Bereichen die ausschließliche Zuständigkeit, in anderen eine geteilte Zuständigkeit, aber mit EU-Vorrang (s.u.)!
Inzwischen hat auch die Linkspartei eine ähnliche Klage mit zum Teil sogar gleicher Begründung wie der CSU-Mann Gauweiler eingereicht – ein bemerkenswerter Vorgang! Von den so genannten „Kleinparteien“ stehen ohnehin die meisten kritisch zur derzeitigen EU. Man vergleiche hierzu in Deutschland z.B. EU-kritische Verlautbarungen auf den Homepages folgender „Kleinparteien“ (in alphabetischer Reihenfolge): AUF-Partei, Bürgerbewegung Solidarität, Christliche Mitte, Ökologisch-Demokratische Partei, Partei Bibeltreuer Christen, Zentrumspartei. Manche haben schon lange vor dem EU-Zentralismus gewarnt, andere sind offenbar jetzt aufgewacht – vielleicht in letzter Minute!

Das letzte Gefecht

„Auf zum letzten Gefecht – diesmal in Karlsruhe“ – so überschrieb die Süddeutsche Zeitung online einen Bericht am 25.5.2008. Darin heißt es:
„Der Bundestag hat dem EU-Reformvertrag von Lissabon schon vor einem Monat zugestimmt, der Bundesrat hat es soeben getan. Von deutscher Seite steht also dem gewaltigen Vertragswerk, das der Europäischen Union mehr Kraft und mehr Macht gibt, eigentlich nichts mehr im Wege. Eigentlich. Peter Gauweiler, CSU-Abgeordneter im Bundestag und einst der politische Ziehsohn von Franz-Josef Strauß, ist nämlich eigentlich ein Nichts neben dem Heer von EU-Beamten, die diesen Vertrag ausgearbeitet, neben der Phalanx von Regie-rungschefs, die diesen Vertrag besiegelt hat und neben den geballten Interessen, die hinter diesem Vertrag stehen. Aber dieser streitbare politische Außenseiter Peter Gauweiler ruft eine Instanz zu Hilfe, die ein letztes, ein allerletztes mal die Kompetenz hat, in die europäischen Dinge einzugreifen – das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Vertrag von Lissabon, der Vertrag also, gegen den Gauweiler klagt, nimmt nämlich dem Gericht diese Kompetenz. Die Klage, die seit Freitagmittag in Karlsruhe liegt, ist für dieses Gericht also die letzte Chance, seine eigene Entmachtung zu verhindern. Vorderhand wird das höchste Gericht darüber entscheiden müssen, ob sich die Bundesrepublik, ohne das Volk zu fragen, in einem europäischen Bundesstaat auflösen darf wie ein Stück Zucker im Kaffee.“
Laut Süddeutscher Zeitung steht „ein juristischer Großkampf“ an. Es geht „um den Fortbestand deutscher Souveränität“. Gauweiler bietet alle juristischen Instrumente auf: Organklage, Verfassungsbeschwerde, Antrag auf einstweilige Anordnung. Ferner soll dem Bundespräsidenten untersagt werden, das Vertragswerk zu unterzeichnen.

Warum so geheimnisvoll?

Kaum ein Bürger weiß darum, was zur Zeit hinter den politischen Kulissen läuft. Warum eigentlich? Warum diese Geheimniskrämerei? Radio Utopie online vom 1.7.2008 meint:

„Gauweiler und Schachtschneider: Sieg über Regierung, Parlament, Präsident … Die ganze Dimension dieser historischen Niederlage von Exekutive und Legislative gegen die Judikative des Bundesverfassungsgerichtes ist immer noch nicht in der Republik angekommen. Die Exekutive, nämlich Bundesregierung und Bundespräsident, sowie die Legislative Bundestag und Bundesrat, sie alle stehen bis auf die Knochen blamiert da. Denn ein einzelner Bundestagsabgeordneter, Dr. Peter Gauweiler (CSU), und sein Anwalt, Prof. Karl Albrecht Schachtschneider, sie stoppten nun mit einem Antrag in Karlsruhe auf einstweilige Anordnung gegen Präsident Horst Köhler dessen Unterschrift unter den EU-Vertrag … Bundespräsident, Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat – sie alle arbeiten zur Zeit an nichts anderem als an der Selbstenthebung, dem Sturz des Grundgesetzes und der Auflösung der Republik.“

Das muss uns bewusst machen, wie ernst die Lage ist!

Warum kritisieren wir eigentlich den EU-Verfassungsvertrag? Was darin ist falsch und gefährlich? Um dies zu verstehen, folgt nun zunächst ein kurzer Vergleich zwischen dem deutschen Grundgesetz und dem Lissabonner Vertrag der Europäischen Union. Die besonders zu beachtenden Schlüsselworte und Begriffe heben wir im Text hervor.

Gott und Glaubensfreiheit im Grundgesetz

Präambel des Grundgesetzes: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“

Art. 2 GG (Freiheitsrechte): „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte Anderer verletzt oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Art. 4 GG: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiö-sen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

Art. 5 GG (Meinungsfreiheit): „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quel-len ungehindert zu unterrichten.“

Art. 6 GG (Ehe und Familie): „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ (Gemeint ist bisher die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau.)

Art. 16,2: „Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden.“ (Siehe hierzu das unten zum Europäischen Haftbefehl Gesagte.)

Art. 20: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat, alle Staatsgewalt geht vom Volke aus … die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. … Gegen jeden, der es unternimmt, die-se Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

EU-Verfassung ohne Gott

Nun betrachten wir demgegenüber die Konsolidierte Fassung des Vertrages über die Europäische Union:
Präambel: „Schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas…“ – Hier fehlt – im Gegensatz zum deutschen Grundgesetz – Gott völlig. Der Gott der Bibel lässt sich zudem – streng genommen – nicht unter den Begriff „Religion“ fassen, da der christliche Glaube auf der Offenbarung („von oben nach unten“) des lebendigen Gottes und nicht auf selbstgemachter menschlicher „Religion“ („von unten nach oben“) beruht. Demgemäß fehlt der christliche Glaube im EU-Verfassungsvertrag völlig!

Unchristliche Werte

Art. 2 (Werte der Europäischen Union): „Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedsstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“
Wir finden hier die Philosophie der Aufklärung; eine absolute Wahrheit, eine Offenbarung Gottes gibt es nicht. Die absolute Wahrheit wird aufgelöst durch beliebige Vielfalt (Pluralismus) und einen falschen Toleranzbegriff (relativierende Sachtoleranz), mit freimaurerischer Handschrift geschrieben. Und auch der schöpfungsgemäße Unterschied der Geschlechter wird beseitigt: Die Rede ist von „Gleichheit“ (!) von Frauen und Männern, nicht nur von „Gleichberechtigung“ – dahinter verbirgt sich die antichristliche „Gender“-Ideologie mit ihrer Konsequenz der „Homo-Ehe“!
Genderismus (engl. Gender Mainstreaming) stellt das autonom bestimmte Geschlecht (lat. genus) gegen das von Gott vorgegebene biologische Geschlecht (lat. sexus). Genderismus ist der vom radikalen Feminismus und Neomarxismus angestoßene, selbstüberhebliche Versuch, das Geschlecht selber zu bestimmen – mit allen Folgen von der Veränderung der Kleidung bis hin zur operativen Geschlechtsumwandlung. Genderismus besitzt konsequenterweise besonders in der Homosexuellen- und Lesbenbewegung seine Verankerung. Aus biblischer Sicht ist Genderismus Sünde und zum Scheitern verurteilt.

Und dies soll einer der entscheidenden Grundwerte der EU sein, an dem alles andere gemessen wird!

Kampf gegen „Diskriminierungen“

Art. 3,3, 2. Absatz: Die Union „bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes.“ – Leider werden aber die Rechte des ungeborenen Kindes nicht geschützt! Natürlich ist Diskriminierung im Sinne von Verächtlichmachung abzulehnen. Wenn wir aber als Christen Sünde (z.B. homosexuelle Praktiken) Sünde nennen, dann zitieren wir Gottes Wort (Röm 1; 1. Kor 6 u.a.), um den Menschen zu helfen, um sie zur Liebe Jesu hinzuführen, der heilt, der vergibt und der zur Umkehr anleitet. Der Herr Jesus kann Menschen heilen, die in Sünde leben, und ihr Leben erneuern. Soll dies bekämpft und verboten werden?

Neue Weltordnung

Art. 21 (Ziele der Europäischen Union), Abschnitt H: Das Ziel ist es, „eine Weltordnung zu fördern, die auf einer verstärkten multilateralen Zusammenarbeit und einer verantwortungsvollen Weltordnungspolitik beruht.“ – Wir sehen hier Europa als Vorstufe der Welteinheit („One World“). Hauptverfasser dieser EU-Verfassung ist Valéry Giscard d’Estaing, ein Freimaurer in einem der höchsten Grade. Seine Handschrift ist deutlich erkennbar, „Gott“ darf in dieser Verfassung nicht vorkommen, nur „Religion“; alles muss in relativistischer Beliebigkeit bleiben.

Militärische Aufrüstung

Parallel zu dieser Pseudo-Toleranz erstrebt die EU – für manche überraschend – militärische Aufrüstung:
Art. 42, Absatz 3: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Die Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung … ermittelt den operativen Bedarf und fördert Maßnahmen zur Bedarfsdeckung, trägt zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors bei und führt diese Maßnahmen gegebenenfalls durch, beteiligt sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung und unterstützt den Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten.“

Art. 43, 1: „Die in Art. 42, Absatz 1 vorgesehenen Missionen, bei deren Durchführung die Union auf zivile und militärische Mittel zurückgreifen kann, umfassen gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen, humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens sowie Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten. Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden …“ – Während in Art. 42 von einer schrittweisen Verbesserung der militärischen Fähigkeiten die Rede war, wird in Art. 43 von „Abrüstung“ geredet – ein Widerspruch in sich und eine Verschleierung des wahren Sachverhaltes! Letztlich soll Europa in die „Terrorismusbekämpfung“ eingebunden werden (was auch immer das bedeutet) – und mit diesem Argument wird (ähnlich wie in den USA) faktisch aufgerüstet.

Außerordentlich viel Macht erhält der EU-Außenminister, der als einziger in der EU-Verfassung eine aus dem Rahmen fallende Bezeichnung trägt:

Art. 43, 2: „Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (d.i. der „Außenminister“ der EU, d. Verf.) sorgt unter Aufsicht des Rates und in engem und ständigem Benehmen mit dem politischen und sicherheitspolitischen Komitee für die Koordinierung der zivilen und militärischen Aspekte dieser Missionen.“

Hier entsteht natürlich ein klarer Konflikt zu Art 87a des deutschen Grundgesetzes, wo es heißt:

Artikel 87a(1): „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.
(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständi-gen Behörden zusammen.
(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraus-setzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.“

Das EU-Ermächtigungsgesetz

Die Europäische Union soll zu einem eigenen Staatsgebilde werden, ein Binnenstaat mit Außenminister. So wird in Art. 47 festgestellt: „Die Union besitzt Rechtspersönlichkeit.“ In unmittelbarem Zusammenhang damit steht das, was Prof. Schacht-schneider in seiner Klage als EU-„Ermächtigungsgesetz“ bezeichnet:
Art. 48, Absatz 2: „Die Regierung jedes Mitgliedsstaats, das Europäische Parlament oder die Kommission kann dem Rat Entwürfe zur Änderung der Verträge vorlegen. Diese Entwürfe können unter anderem eine Ausdehnung oder Verringerung der der Union in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten (d.i. eine Ermächtigung!, d. Verf.) zum Ziel haben. Diese Entwürfe werden vom Rat dem Europäischen Rat übermittelt und den nationalen Parlamenten zur Kenntnis gebracht.“ – Man lese genau: Die nationalen Parlamente nehmen das, was ihre Regierungen zusammen mit der EU-Spitze erstreben und beschließen, lediglich zur Kenntnis. Ähnliches ermög-licht die sogenannte „Flexibilitätsklausel“ Art. 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, auf die wir noch zu sprechen kommen.

Umfassende Zuständigkeiten der EU

Der Lissabonner Vertrag ist zweigeteilt in den eigentlichen „Vertrag über die Europäische Union“ und einen genauso verbindlichen „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“, wo es mehr um die formalen Dinge geht, so etwa um die verschiedenen Gremien der Union. Im „Vertrag über die Arbeitsweise der EU“, auf den wir uns jetzt konzentrieren, wird unterschieden zwischen verschiedenen Zuständigkeiten, nämlich einer ausschließlichen Zuständigkeit und einer teilweisen Zuständigkeit.
Art. 2, Absatz 1 (Arten und Bereiche der Zuständigkeit der Union): „Übertragen die Verträge der Union für einen bestimmten Bereich eine ausschließliche Zuständigkeit, so kann nur die Union gesetzgeberisch tätig werden und verbindliche Rechtsak-te erlassen; die Mitgliedstaaten dürfen in einem solchen Fall nur tätig werden, wenn sie von der Union hierzu ermächtigt werden, oder um Rechtsakte der Union durchzuführen.“
Absatz 2: „Übertragen die Verträge der Union für einen bestimmten Bereich eine mit den Mitgliedsstaaten geteilte Zuständigkeit, so können die Union und die Mitgliedstaaten in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig werden und verbindliche Rechtsakte erlassen. Die Mitgliedsstaaten nehmen ihre Zuständigkeit wahr, sofern und soweit die Union ihre Zuständigkeit nicht ausgeübt hat.“ – Also besitzt de facto auch bei der „geteilten Zuständigkeit“ die EU Vorrang – dies ist besonders zu beachten!
Art. 3, Absatz 1, a-e: „Die Union hat ausschließliche Zuständigkeit in folgenden Bereichen: Zollunion; Festlegung der für das Funktionieren des Binnenmarkts erforderlichen Wettbewerbsregeln; Währungspolitik für die Mitgliedsstaaten, deren Währung der Euro ist; Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik; gemeinsame Handelspolitik.“
Absatz 2: „Die Union hat ferner die ausschließliche Zuständigkeit für den Abschluss internationaler Übereinkünfte, wenn der Abschluss einer solchen Übereinkunft in einem Gesetzgebungsakt der Union vorgesehen ist…“
Geteilte Zuständigkeiten sind alle anderen Gebiete. Genannt sind in Art. 4: Binnenmarkt, Sozialpolitik, wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, Landwirtschaft und Fischerei, Umwelt, Verbraucherschutz, Verkehr, transeuropäische Netze, Energie, Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, gemeinsame Sicherheitsanliegen im Bereich der öffentlichen Gesundheit. – Damit liegt die Justiz in europäischer Hand, was entscheidend ist und was bekräftigt wird durch die dem Verfassungsvertrag beigefügte Erklärung zu Art. 16 Absatz 9 des Vertrages, Punkt 17 (Erklärung zum Vorrang), Gutachten des juristischen Dienstes des Rates vom 22. Juni 2007: „Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Vorrang des EG-Rechts einer der Grundpfeiler des Gemeinschaftsrechts.“

Zweierlei Maß

Während gemäß dem „Vertrag über die Arbeitsweise der EU“ die vereinheitlichende „Gender“-Ideologie massiv gefördert und Diskriminierungen sogar „bekämpft“ werden sollen, werden Kirchen und religiöse Vereinigungen lediglich „geachtet“ und man versucht offensichtlich, sie in einem „Dialog“ von der Richtigkeit der EU-Politik zu überzeugen:
Art. 8: „Bei allen ihren Tätigkeiten wirkt die Union darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.“ (Gender-Ideologie; s.o.).
Art. 10: „Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen zielt die Union darauf ab, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.“
Art. 17: „Die Union achtet den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedsstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen, und beeinträchtigt ihn nicht. Die Union achtet in gleicher Weise den Status, den weltanschauliche Gemeinschaften nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften genießen. Die Union pflegt mit diesen Kirchen und Gemeinschaften in Anerkennung ihrer Identität und ihres besonderen Beitrags einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog.“

Der Europäische Haftbefehl

Der Europäische Haftbefehl (EHB) ist in der Europäischen Union seit dem Jahre 2005 in Kraft. Er ist – und das ist das Gefährliche – auf 32 extrem schwammig definierte und daher beliebig auslegbare Straftatbestände anwendbar. Diese sind unter anderen: Terrorismus, Umweltkriminalität, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Das Gefährliche an diesen Begriffen ist, dass man sie fast beliebig füllen kann. So fallen z. B. unter den Begriff „Rassismus“ auch alle nicht näher eingegrenzten Diskriminierungen, die sich u. a. auf Volkszugehörigkeit, Religion oder die weltanschauliche Überzeugung anderer Menschen beziehen. So gesehen kann man dann, wenn man eine Religion oder Weltanschauung, z. B. den Islam, als falsch ablehnt, schon als Rassist gelten.
Weiter bestimmen die Richtlinien des EHB, dass eine Straftat nicht nur in dem Land, in dem sie begangen wurde, sondern EU-weit geahndet werden kann! Wenn also z. B. eine „Diskriminierung“, die ich ausgesprochen habe, auch nur in einem EU-Land strafbar ist, so kann ich durch den Europäischen Haftbefehl an dieses EU-Land ausgeliefert werden, obwohl meine Äußerung in meinem eigenen Land (noch) nicht strafbar ist. Möglicherweise kann ich dann für die gleiche Straftat nacheinander in mehreren EU-Ländern verurteilt werden. Gleichzeitig wird mein Vermögen eingezogen, so dass ich mir keinen Anwalt nehmen kann. Für die Auslieferung an einen EU-Staat genügt die bloße Beschuldigung seitens dieses Staates.
Dies wäre die mögliche Handhabung des Europäischen Haftbefehls. Folgendes steht im „Vertrag über die Arbeitsweise der EU“ diesbezüglich zu lesen:
Art. 67, Absatz 3: „Die Union wirkt darauf hin, durch Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität sowie von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, zur Koordinierung und Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Organen der Strafrechtspflege und den anderen zuständigen Behörden sowie durch die gegenseitige Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen und erforderlichenfalls durch die Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.“
Art. 75: „Sofern dies notwendig ist, um die Ziele des Artikels 67 in Bezug auf die Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und damit verbundener Aktivitäten zu verwirklichen, schaffen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen einen Rahmen für Verwaltungsmaßnahmen in Bezug auf Kapitalbewegungen und Zahlungen, wozu das Einfrieren von Geldern, finanziellen Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Erträgen gehören kann, deren Eigentümer oder Besitzer natürliche oder juristische Personen, Gruppierungen oder nichtstaatliche Einheiten sind.“

EU als neuer Archipel Gulag?

Die weltanschaulichen oder religiösen „Diskriminierungen“ (z.B. kritische Äußerungen über den Islam oder unbiblische sexuelle Orientierungen) sind bereits jetzt in Schweden mit bis zu vier Jahren Haft strafbar, in Deutschland teilweise auch (die EU favorisierte eine schärfere Fassung, die aber in Deutschland durch Einspruch verschiedener Parteien vorläufig noch abgemildert werden konnte). Der Europäische Haftbefehl besagt also, dass eine in Deutschland nicht strafbare Handlung zur Auslieferung an ein anderes EU-Land, in dem dies einen Straftatbestand darstellt, führen kann. Dies war Anlass für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht im Jahre 2005, welches das Ergebnis hatte, dass ein Deutscher – gemäß Art. 16 Abs. 2 GG – nicht an das Ausland ausgeliefert werden darf, wenn die vorgeworfene Tat einen „maßgeblichen Inlandsbezug“ hat (Reuters / ap 25.11.2005).
Noch schützt uns das Grundgesetz und dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Wenn dieses aber nichts mehr Letztgültiges zu sagen hat, wenn nur noch der Europäische Gerichtshof europäisch verbindliches Recht zu sprechen hat, dann fällt dieser Schutz weg. Wer auf Dinge hinweist, welche die Bibel Sünde nennt, kann dann europaweit geahndet und verfolgt werden. Hierzu genügt bereits, dass eine entsprechende Beschuldigung erhoben wird. Wer wird dann noch deutlich predigen? Hoffentlich viele!
Der Herausgeber von TOPIC, Ulrich Skambraks, hat in einem Artikel über den Europäischen Haftbefehl Folgendes geschrieben:

„Die Grundlage jeder modernen Diktatur besteht in der allgemeinen Kriminalisierung ihrer Untertanen. Aus dieser Perspektive betrachtet ist es wichtig, darüber nachzudenken, welches Instrument mit dem Europäischen Haftbefehl eigentlich geschaffen wurde. Zur Bekämpfung von Terroristen und Kriminellen mag es wirkungsvoll sein und ist deshalb sehr zu begrüßen, aber mit dem Haftbefehl könnten auch missliebige EU-Bürger aller Art mit zweifelhaften Anschuldigungen schnell verhaftet und weggeschlossen werden. Gerade der Diskriminierungsvorwurf lässt sich gut dazu instrumentalisieren.“ (Erneuerung und Abwehr Nr. 2 / 2005, S. 16).

Strafen, Sanktionen, Zwangsgelder

Auch gegen nicht zahlungsfähige oder nicht ins System passende Staaten sind drakonische Strafen im „Vertrag über die Arbeitsweise der EU“ enthalten:
Art. 126, Absatz 11: „Solange ein Mitgliedstaat einen Beschluss nach Absatz 9 nicht befolgt, kann der Rat beschließen, eine oder mehrere der nachstehenden Maßnahmen anzuwenden. … Geldbußen in angemessener Höhe können verhängt werden.“ Strafen werden von der Zentralstelle in Brüssel verhängt, wenn finanzielle Defizite bestehen, die nicht übereinstimmen mit der gesamteuropäischen Bilanz. Auch Deutschland war hiervon schon betroffen.
Art. 132, Absatz 3: Die Europäische Zentralbank ist befugt, „Unternehmen bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen … mit Geldbußen oder in regelmäßigen Abständen zu zahlenden Zwangsgeldern zu belegen.“

EU und UNO

Über der EU steht nur noch die UNO (Vereinte Nationen) als oberstes Gremium zur Schaffung der „One World“. Auch militärisch arbeitet die EU mit der UNO zusammen, wobei der genaue Zeitplan bezüglich der Aufrüstung auffällt:
Art. 220: „Die Union betreibt jede zweckdienliche Zusammenarbeit mit den Organen der Vereinten Nationen. … Die Durchführung dieses Artikels obliegt dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (= EU-Außenminister; d. Verf.) und der Kommission.“
Anhang, Protokoll Nr. 10, b) Jeder Mitgliedstaat der EU soll sich verpflichten, „…spätestens 2010 über die Fähigkeit zu verfügen, entweder als nationales Kontingent oder als Teil von multinationalen Truppenverbänden bewaffnete Einheiten bereitzustellen, die auf die in Aussicht genommenen Missionen ausgerichtet sind, taktisch als Gefechtsverband konzipiert sind, über Unterstützung unter anderem für Transport und Logistik verfügen und fähig sind, innerhalb von 5 bis 30 Tagen Missionen nach Art. 43 des Vertrags über die Europäische Union aufzunehmen, um insbesondere Ersuchen der Organisation der Vereinten Nationen nachzukommen…“
Sämtliche UNO-Resolutionen zur Nahostfrage richteten sich bisher übrigens gegen Israel. Wir werden dabei an Sacharja 12 und 14 erinnert, wo beschrieben wird, dass am Ende der Tage alle Völker auf Erden gegen Israel marschieren werden.

Die Klageschrift von Prof. Schachtschneider gegen die EU-Verfassung
Diese Klage vom 27. Mai 2005 (sie wurde später aktualisiert) ist adressiert an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und trägt folgenden Titel:
„Organklage, Verfassungsbeschwerde, Antrag auf andere Abhilfe, Antrag auf einstweilige Anordnung des Mitglieds des Deutschen Bundestages, Bayer. Staatsminister a.D. Dr. Peter Gauweiler … gegen den Deutschen Bundestag, vertreten durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse … und die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung, diese vertreten durch den Bundeskanzler …“
Eine ähnliche Klage wurde bereits in den neunziger Jahren gegen den Maastricht-Vertrag erhoben, dann 2005 gegen die Europäische Verfassung und jetzt wiederum gegen die konsolidierte Fassung des Vertrages über die Europäische Union. Die Klage wurde erhoben, weil „das Zustimmungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag vom 29. Oktober 2004 … gegen das Grundgesetz verstößt, insbesondere gegen Art. 20 Abs. 1 und 2 GG, gegen Art. 2 Abs. 1 GG und gegen Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG, sowie gegen Art. 23 Abs. 1 GG, und deswegen nichtig ist“ (Klageschrift, Seite 2).
Auf Seite 4 der Klageschrift wird ausgeführt:
„Das Zustimmungsgesetz ist verfassungswidrig, weil es die grundgesetzlichen Strukturprinzipien der Bundesrepublik Deutschland, die in Art. 20 des Grundgesetzes niedergelegt sind, vor allem das demokratische Prinzip, aber auch das Sozialprinzip, das Bundesstaatsprinzip und vor allem das Rechtsstaatsprinzip verletzt.“
Prof. Schachtschneider argumentiert: Wenn wir wirklich eine Europäische Verfassung erhalten sollen, dann muss das Volk darüber entscheiden und nicht die Regierung: „Der pouvoir constitué darf nicht mit den existenziellen Aufgaben des pouvoir constituant befasst werden“ (S. 4). Dies bedeutet, dass das konstituierte Organ, also die vom Volk gewählte Regierung, nicht die Aufgabe des Volkes selbst übernehmen kann – nämlich, zu entscheiden, ob das Grundgesetz durch europäisches Recht (et-wa die EU-Grundrechte-Charta) abgelöst werden darf. Dies darf nur durch eine Volksabstimmung geschehen. Diese jedoch soll uns verweigert werden.
Eine politisch wichtige Forderung wäre ein Referendum (Volksabstimmung) über die konsolidierte Fassung des Vertrages über die Europäische Union, wie es etwa auch in Irland durchgeführt wurde, damit wir nicht unser Grundgesetz eintauschen gegen eine höchst bedenkliche Verfassung ohne Gottesbezug. Die Pro- und die Contra-Seite müssten hierbei ihre Sicht gleichberechtigt in der Öffentlichkeit darlegen dürfen.
Prof. Schachtschneider weiter: „Das Zustimmungsgesetz ist darüber hinaus staatswidrig, weil der Verfassungsvertrag die existenzielle Staatlichkeit Deutschlands weitestgehend zugunsten einer existenziellen Staatlichkeit der Europäischen Union einschränkt.“ Die Politik kann dann „nicht mehr von den nationalen Parlamenten verantwortet werden, weil das demokratierechtlich notwendige Prinzip der begrenzten Ermächtigung (endgültig) verlassen ist.“ (S. 4). Es handelt sich um eine Totalermächtigung! Zunächst ging es um eine Wirtschaftsgemeinschaft – jetzt geht es um die Grundlagen unseres Staates! Sie dürfen nicht einer Bürokratiebehörde ausgeliefert werden, die nur von Regierungshäuptern gelenkt wird, aber nicht mehr von Entscheidungen der Basis. Da sollten wir uns das demokratische Musterland Schweiz mit seinen basisdemokratischen Elementen viel eher zum Vorbild nehmen.
Zu fordern wäre also weiter ein Mehr an Demokratie, z.B. durch Volksabstimmungen, statt eines Weniger, wie es uns in der EU droht. Denkbar wäre zur Stärkung des demokratischen Prinzips etwa auch eine Volksabstimmung über die „Homo-Ehe“, wobei uns klar sein muss, dass die Mehrheit der Bevölkerung nicht unbedingt gemäß der Bibel abstimmen würde. Gravierende Entscheidungen, wo es um politische, aber auch um geistliche Dimensionen geht, dürfen jedenfalls nicht über die Köpfe der Menschen hinweg entschieden werden.
Prof. Schachtschneider weiter:
„Der Deutsche Bundestag darf keine Gesetze geben und auch nicht durch Gesetz Verträgen zustimmen, die seine Befugnisse überschreiten, jedenfalls nicht, wenn diese Gesetze oder Verträge dazu beitragen, den Staat, der das Grundgesetz verfasst hat, aufzuheben oder wesentlich in seiner existenziellen Staatlichkeit einzuschränken. Eine solche Gesetzgebung verletzt nicht nur den Bestand der Bundesrepublik Deutschland sondern auch die freiheitliche demokratische Grundordnung Deutschlands, also die Ordnung des Art. 20 des Grund-gesetzes. Dadurch wird die Widerstandslage nach Art. 20 Abs. 4 GG geschaffen.“ (S. 6).
Schachtschneider weist warnend darauf hin, dass die rechtsprechende Gewalt des Europäischen Gerichtshofes bereits in den letzten Jahren stetig zugenommen hat (Europäische Staatsanwaltschaft, Europäischer Haftbefehl), ebenso die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Verteidigungspolitik einschließlich der Militarisierung der Europäischen Union (S. 19).

Das Gutachten von Prof. Murswiek zum Lissabonner Vertrag
Prof. Dr. Dietrich Murswiek ist Professor für Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht am Institut für öffentliches Recht der Universität Freiburg. Er hat sein Gutachten im Mai 2008 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Murswiek (Gutachten, S. 78) weist darauf hin: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits beim Maastricht-Prozess 1992/93 aufgrund einer Klage von Manfred Brunner (Prozessbevollmächtigter: Prof. Schachtschneider) Mindestanforderungen beschrieben, die von der Europäischen Union erfüllt sein müssen und die größtenteils jetzt nicht mehr erfüllt sind:

1.) Die Europäische Union kann keinen eigenen Staat begründen, sondern nur einen Staatenverbund. – Jetzt soll sie zu einem Staat werden.
2.) Sie sollte auf eine Wirtschaftsgemeinschaft beschränkt bleiben. – Jetzt wird sie eine Politik- und Justizgemeinschaft – und darüber hinaus – so ergänze ich – eine Weltanschauungsgemeinschaft.
3.) Die Mitgliedsstaaten sollten Herren der Verträge bleiben. – Jetzt werden sie entmachtet.
4.) Die Europäische Union sollte nur begrenzte Zuständigkeiten erhalten nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung. – Jetzt gibt sie sich im Verfassungsvertrag eine Totalermächtigung.
5.) Die Europäische Union sollte die Souveränität der Staaten insofern wahren, dass sie das Recht zum Austritt haben. – Dies wird zwar jetzt zugestanden (Art. 50 EU-Reformvertrag), kann aber für austrittswillige Staaten, die schon in der EU waren, in der Praxis nachteilige Folgen mit sich bringen.
6.) Die Europäische Union sollte keine „Kompetenz-Kompetenz“ haben, sie sollte also nicht über die Kompetenz (Zuständigkeit) verfügen, selbst Kompetenzen erlassen zu dürfen bzw. immer weitere Kompetenzen an sich reißen zu können. – Dies tut sie jetzt jedoch aufgrund des Ermächtigungsgesetzes (s.o.) und der Flexibilitätsklau-sel (s.u.).
7.) Das Subsidiaritätsprinzip sollte begrenzt bleiben. – Seine Begrenzung wird aber immer mehr aufgehoben.
Prof. Murswiek (S. 129) folgert: Die Europäische Union ist mittlerweile „in Kerngebiete der Staatlichkeit vorgedrungen“, sie erstrebt „quasistaatlichen Charakter“. Die Rechtssetzung ist so, dass sich die Union selbst ihre Kompetenzen erweitert mit Hilfe der Flexibilitätsklausel. Wie lautet diese Klausel?
Art. 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäische Union: „Erscheint ein Tätigwerden der Union im Rahmen der in den Verträgen festgelegten Politikbereiche erforderlich, um eines der Ziele der Verträge zu verwirklichen und sind in den Verträgen die hierfür erforderlichen Befugnisse nicht vorgesehen, so erlässt der Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments die geeigneten Vorschriften.“
Gesetzesvorhaben, die im nationalen Rahmen nicht durchsetzbar sind, können nun über die europäische Schiene verwirklicht werden (sog. „Spiel über die Bande“). Prof. Murswiek (S. 131): „Diese Verlagerung von Rechtsetzungskompetenzen nach Brüssel verschafft zugleich der Bundesregierung gegenüber dem Parlament eine übermächtige Stellung.“ Die Regierung kann jetzt zusammen mit Brüssel ihre Ziele am nationalen Parlament vorbei umsetzen: Wenn ein Minister in Deutschland eine von ihm gewünschte Regelung nicht durchsetzen kann, regt er bei der EU-Kommission den Erlass einer entsprechenden europäischen Richtlinie an. Wenn er sich mit seinen europäischen Kollegen in der Ministerkonferenz einigt, beschließen diese eine EU-Richtlinie, die ohne großen Widerstand durch die Entscheidungsprozeduren läuft und die von der nationalen Öffentlichkeit einschließlich des nationalen Parlaments erst dann richtig wahrgenommen wird, wenn sie bereits in Kraft ist. Die Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht droht zu entfallen.

Was ein ehemaliger Bundespräsident sagt Roman Herzog, ehemaliger Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichtes und ehemaliger Bundespräsident, ist heute, obwohl er an der EU-Verfassung mitgewirkt hat, einer der schärfsten Kritiker derselben. Warum? Er äußerte sich in der Zeitung „Welt am Sonntag“ Nr. 2 vom 14.01.2007 unter der Überschrift „Die Europäische Union gefährdet die parlamentarische Demokratie in Deutschland“: „Eine intransparente, komplexe und verflochtene Mammut-Institution ist entstanden, die immer weitere Regelungsbereiche und Kompetenzen an sich zieht.“ Wir können hier deutlich die Gefahr einer Diktatur erkennen. Bereits der Philosoph Immanuel Kant hatte gewarnt vor dem unkontrollierbaren Großstaat.

Gewissensdruck auf Christen

In Deutschland gilt seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, bekannt als „Antidiskriminierungsgesetz“), das in mancher Beziehung Abmilderungen gegenüber den Forderungen aus Brüssel enthält. Freilich ist es so, dass ein Arbeitgeber bereits heute Probleme bekommen kann, wenn er einen Bewerber ablehnt wegen seiner sexuellen Orientierung. Wenn aber der Europäische Gerichtshof auch in diesen Fragen uneingeschränkt Recht sprechen wird, steht zu erwarten, dass Verschärfungen dieser Regelung vorgenommen werden. Ausnahmeregelungen für Deutschland oder für die Kirchen, etwa wenn es um die Frage der Einstellung andersgläubiger Mitarbeiter geht, sind dann nicht mehr unbedingt selbstverständlich. Deutsche Landeskirchen haben bereits jetzt Empfehlungen herausgegeben für „AGG-konformes (= nicht diskriminierendes) Verhalten“, zu denen sich die Angestellten der Landeskirchen per Unterschrift bekennen müssen. Mancher ist seither aus der Landeskirche ausgetreten, weil er sich bei einer solchen Praxis an Vorstufen für das „Malzeichen des Tieres“ (Offb 13) erinnert fühlte und nicht unterschreiben wollte. Wer nicht mitmacht, grenzt sich aus und fällt unangenehm auf.
Angesichts all dieser Tatsachen wird uns bewusst, wie weit die Weltenuhr schon fortgeschritten ist und wir dürfen uns freuen, dass Jesus Christus bald wiederkommt!

Kriminalisierung der Gläubigen

Daran dürfen wir auch denken, wenn wir lesen, was etwa die Homosexuellenbewegung in den USA öffentlich bereits 1993 in Washington bei einem Gay-Pride-March („Schwulen-Stolz-Marsch“) in einer Agenda forderte:
– Alle Sodomiegesetze sollen aufgehoben werden
– Die gleichgeschlechtliche Ehe und Adoption soll legalisiert werden
– Homosexuelle Erziehungsprogramme auf allen Ebenen, auch schon in
Kindergärten und Schulen
– Verhütungs- und Abtreibungsdienste sollen verfügbar gemacht werden
– Steuerzahlermittel sollen eingesetzt werden für künstliche Besamung von
Lesben und Bisexuellen
– Religiös begründete Äußerungen bezüglich Homosexualität sollen verboten werden.

Ähnliche Märsche (etwa der „Christopher-Street-Day“) finden auch hierzulande statt. Janet Folger hat das Buch „The Criminalization of Christianity (Die Kriminalisierung des Christentums)“ geschrieben, das in den USA zum Bestseller wurde. In Kanada ist die Gesetzeslage übrigens noch strenger als in Europa. Folger schreibt: „Das letztendliche Ziel der Homosexuellenbewegung ist die Kriminalisierung des Christentums“. Homosexuelle Aktivisten (also nicht alle von Homosexualität Betroffenen!) sehen in Christen, die sich an das zurechtbringende Wort der Bibel halten, ihre Feinde, die sie kriminalisieren möchten. Dies war bereits beim Christival 2008 in Bremen erkennbar. Es wurde Druck auf den Veranstalter ausgeübt, bis ein dort geplantes Seminar, in dem Homosexuellen seelsorgerliche Hilfe angeboten werden sollte, abgesagt wurde – was sehr bedenklich ist, da es die Homosexuellen-Bewegung ermutigt, weitergehende Forderungen zu stellen, weiteres Terrain zu erobern. Das Festival wurde mit 250.000 € vom Staat mitfinanziert, wodurch sich die Veranstalter ein Stück weit in Abhängigkeit vom Staat gebracht haben und erpressbar machten.
Wir sehen den Abfall vom christlichen Glauben im zwanzigsten Jahrhundert am deutlichsten seinen Ausgang nehmen im Jahre 1968, als die Studentenrevolution, inspiriert von der neomarxistischen Sozialphilosophie der Frankfurter Schule, an vielen Universitäten und Orten tobte. Danach propagierte man den „Marsch durch die Insti-tutionen“, der mittlerweile bis in die Ausgestaltung von Gesetzen hinein wirksam ist. 1967 war in Israel die Jerusalemer Altstadt von den Juden wieder erobert worden. Geht seither die Zeit der Nationen zu Ende? Kehrt das Heil geht jetzt langsam wieder zu Israel zurück (vgl. Lk 21,24)? Jedenfalls nimmt der allgemeine Glaubensabfall weltweit rasant zu.
Dazu passt folgende aktuelle Zeitungsmeldung aus Südafrika: „Kirche muss sich bei Homosexuellem entschuldigen“. Eine Kirche, die einen homosexuellen Mitarbeiter entlassen hatte, mit der Begründung, dass er als ein fortgesetzt unbußfertig Sündigender nicht zu ihrem biblischen Verständnis passe, muss jetzt umgerechnet 7700 € Schmerzensgeld an ihn bezahlen. So hat der oberste Gerichtshof in Pretoria in dieser Sache entschieden (Idea online, 3.9.2008). Ähnliche Beispiele ließen sich aus Kanada, England, Schweden usw. anfügen (vgl. hierzu ausführlicher die Beispiele in meinem Buch „Diktatur Europa“, Schacht-Audorf 2008).

Feindbild Fundamentalismus

Aktuell ist auch die Veröffentlichung eines Schulbuches (!) gegen christliche Fundamentalisten, das ein 25jähriger Katholik geschrieben hat, mit dem Untertitel „Informationen, Abgründe, Arbeitsmaterialien“. Darin werden friedliebende Christen, die die Feindesliebe unseres Herrn Jesus ernst nehmen („Liebet eure Feinde“) in einen Topf geworfen mit bombenwerfenden Islamisten. Mit dieser Strategie sehen wir uns als Christen konfrontiert. Wörtlich heißt es: „Zwar kämpfen christliche Fundamentalisten weniger mit Waffen, sondern eher mit Worten … Doch ihre Aktionen können für eine Gesellschaft gefährlich werden.“ Wir dürfen dabei an die Urchristen denken, die die Liebe Jesu verkündigen wollten und dennoch als Feinde des Römischen Reiches dargestellt wurden. Hier ist der Diabolos am Werk, der alles verdreht.
Robert Muller, ein New Age-Anhänger und Esoteriker, war dreißig Jahre lang Vizesekretär der Vereinten Nationen. Er verkündete die „One-World-Regierung“ und die „One-World-Religion“. Er sagte: „Mein Traum ist es, eine riesige Allianz zwischen allen Hauptreligionen dieser Welt und den Vereinten Nationen aufzubauen. Da ist nur ein kleines Problem: Das sind diese verdammten Christen. Friede wird nur entstehen durch die Zähmung des Fundamentalismus. “ (Zitiert nach: Janet Folger, The Crimi-nalization of Christianity, S. 94).

Europarat verurteilt biblische Schöpfungslehre

Auch der Europarat tendiert stark in diese antichristliche Richtung:
Die Resolution, also offizielle Erklärung, der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 04.10.2007 beschrieb die „Gefahren des Kreationismus in der Erziehung“. Darin heißt es wörtlich:
„Wenn wir nicht aufpassen, könnte der Kreationismus eine Bedrohung für die Menschenrechte werden“.
Kreationismus entspricht der biblischen Schöpfungslehre, wonach die Welt so entstanden ist, wie es im ersten Buch Mose beschrieben wird. Weiter heißt es: „Die Theorie der Evolution ist gegründet auf Fakten. Die Evolutionslehre zu verleugnen kann ernsthafte Konsequenzen haben für die Entwicklung unserer Gesellschaften. Der Krieg gegen die Evolutionstheorie und ihre Vertreter gründet sich meistens in Formen von religiösem Extremismus, der eng verbunden ist mit extremen rechtsradikalen politischen Bewegungen“. Wir werden also ungerechtfertigt und polemisch in die Nähe des Rechtsextremismus gestellt, ohne dorthin zu gehören.
Mittlerweile haben wir eine Spaltung innerhalb der evangelikalen Bewegung zwischen „modernen“ Evangelikalen, die meinen, man müsse die Bibel nicht mehr in allem wörtlich nehmen, und den konservativen Evangelikalen, die dann als die „Fundamentalisten“ ausgegrenzt werden. Diese Not haben wir mitten in unserem evangelikalen Lager. Steckt dahinter womöglich eine gezielte Strategie (divide und impera – teile und herrsche) von außen?

Europarat für Abtreibung als „Menschenrecht“

Einige Monate später äußerte sich dasselbe Gremium zum Thema „Abtreibung als Menschenrecht“. Gegen dieses „Recht“ wendet sich jetzt offensiv die Stiftung „Ja zum Leben“ mit einer „Europäischen Petition für das Leben und die Würde des Menschen“. Mit dieser Petition soll die Ehe zwischen Mann und Frau und das Recht auf Leben von der natürlichen Geburt bis zum natürlichen Tod gefördert und geschützt werden.
Rocco Buttiglione, ein Katholik und Papstberater, trat in Europa ein für das biblische Verständnis von Ehe und Familie, wurde aber leider nicht in das entscheidende europäische Gremium, die Kommission, gewählt. Ausgerechnet er als Katholik spricht bereits von einer „antichristlichen Inquisition“ in der EU!
Charles Moore vom „Daily Telegraph“ schreibt: “Die EU ist nicht ein derart scharfes Unterdrückungsinstrument, wie es der Sowjetkommunismus war, aber in dieser Hinsicht ist sie ähnlich: Wo immer möglich, versucht sie, dem demokratischen Urteil der Bürger über die sie regiert, auszuweichen. Wenn aber deren Urteil einst kommen wird, dann wird es unbarmherzig sein.“
Der luxemburgische Premierminister Jean-Claude Juncker hat gesagt: „Der EU-Verfassungskonvent ist angekündigt worden als die große Demokratie-Show – ich habe noch keine dunklere Dunkelkammer gesehen, als den Konvent.“

Kommt eine Christenverfolgung in Europa?

Dem christlichen Leser dieser Zeilen gilt der Zuruf: „Sei standhaft!“ Wir müssen davon ausgehen dass aus den sich vordergründig so positiv anhörenden „Nichtdiskriminierungsbestimmungen“ für uns Christen Verfolgung erwächst. Wer predigt, dass es nur einen Weg zu Gott, dem Vater gibt, nämlich unseren Herrn Jesus Christus, und dass Homosexualität Sünde ist, der kann als Diskriminierer eingestuft werden. Hierin liegt für uns Christen die große Gefahr – eine neue Christenverfolgung ist möglich. Diese Entwicklung war ursprünglich nicht vorherzusehen, ist nun durch den vorliegenden Entwurf des Verfassungsvertrages aber offenkundig geworden.
Wir lesen zur Ermutigung in der Bibel in Lukas 21 die Worte des Herrn Jesus: „Kein Haar von eurem Haupt soll verloren gehen. Seid standhaft und ihr werdet euer Leben gewinnen.“ Und in Apostelgeschichte 5 lesen wir: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ Wir sind treue und gehorsame Bürger unseres Staates (vgl. Römer 13) – die einzigen Ausnahmen sind Situationen, in denen etwas entschieden wird gegen Gottes Wort. Da gilt das, was die Apostel dem Hohen Rat, der damaligen weltlichen und geistlichen Obrigkeit, zugerufen haben: „Wir müssen Gott mehr gehorchen als den Menschen“ – nämlich in den Fällen, in welchen die Weisungen der Obrigkeit eindeutig gegen Gottes Wort stehen.

Nicht resignieren, sondern beten und kämpfen

Janet Folger ruft in ihrem oben genannten. Buch dazu auf, nicht zu resignieren, sondern solange es noch geht offensiv gegen die verderblichen Entwicklungen zu kämpfen. Dies ist auch Aufgabe christlicher politischer Parteien: den Kopf nicht in den Sand zu stecken, sondern Initiativen zu ergreifen, solange es Tag ist. Wir wissen, dass das Böse ausreifen muss, dass der Antichrist kommen wird, aber wir sollen dem Bösen nicht nachgeben. Wie falsch ist doch ein Denken, wonach sowieso alles so schlimm kommen müsse und ein Ankämpfen gegen verderbliche Entwicklungen, etwa in der EU, sinnlos sei. Nein, jetzt ist noch Gnadenzeit, noch viele sollen gerettet werden und wir haben als Christen auch eine Verantwortung für unseren Staat. Daher sollen wir uns nicht zurückziehen aus der Politik, sondern mutig vorangehen.
Wir wissen, dass es unter Verfolgung manchmal bessere Bekehrungen gibt als im Wohlstand, dennoch brauchen wir uns die schwere Zeit der Verfolgung nicht herbeizuwünschen. So gilt es nun, Einfluss zu nehmen in den Schulen, in der Gesetzgebung, in Massenmedien, in Wissenschaften. Diesen Einfluss wollen wir in christlicher Einheit nehmen, freilich nicht in Einheit um jeden Preis, nicht um den Preis der Wahrheit. Wir dürfen jedem Menschen sagen, dass wir nur das Beste vertreten, nämlich die Frohe Botschaft von Jesus Christus, der gestorben ist, um uns von Sünde, Tod und Teufel zu erlösen, indem Er stellvertretend am Kreuz verblutet ist, aus Liebe zu uns, und Sein Leben für uns hingegeben hat.
Wir dürfen beten für unsere Politiker, für das Verfassungsgericht in dieser wichtigen Entscheidung, und auch für den Bundestagsabgeordneten Gauweiler und die Rechtswissenschaftler Schachtschneider und Murswiek, die den Mut hatten, als Einzelne diese Klage zu erheben. Auch diejenigen, die sich haben hinreißen lassen, solch eine Verfassung zu formulieren, sollten in unseren Gebeten bedacht werden, damit sie erkennen, dass ihr Ansinnen in eine antichristliche Richtung läuft. Ferner sollten wir uns einsetzen für eine Volksabstimmung, ein Referendum, über den EU-Verfassungsvertrag. Die Stimmung in der Bevölkerung wäre dazu da. Zum Zwecke der Aufklärung der Bevölkerung gibt es inzwischen einige Literatur, z.B. mein Büchlein „Diktatur Europa? – Was darf man in Europa noch sagen?“. Auch Unterschriftensammlungen, etwa die oben erwähnte Petition an das Europäische Parlament, sind sinnvoll. Das Petitionsrecht soll übrigens in der EU erhalten bleiben: Wer eine Million Unterschriften zusammenbekommt (aus allen EU-Staaten), darf eine Petition einreichen. Immerhin. Nutzen wir solche verbliebenen Chancen!

Wir beten:
Lieber Herr Jesus Christus, wir haben manches über die Entwicklungen in Politik und Rechtsprechung erfahren. Wir bitten Dich für unsere Politiker: Schenk Erkenntnis, schenk Umkehr von solchen Wegen, solange es noch Tag ist. Sei Du mit Peter Gauweiler und Professor Schachtschneider und mit den Verfassungsrichtern, die diese Entscheidung zu treffen haben. Du kannst es schenken, Herr, dass noch Gnadenzeit ist. Und wenn Verfolgungszeiten kommen sollen, dann schenke uns den Mut, Dich weiterhin klar zu bezeugen. Hilf uns allen, HERR, dass wir auf dem schmalen Weg Dir nachwandeln bis ans Ziel, der himmlischen Herrlichkeit. Dir sei Lob und Preis gebracht in alle Ewigkeit, Amen!

 

Buchhinweis:
Dr. Lothar Gassmann: DIKTATUR EUROPA? Was darf man in Europa noch sagen?,
Mabo-Verlag, Schacht-Audorf 2008, 80 Seiten, 5,80 €
(im Buchhandel, beim Verlag oder direkt beim Verfasser erhältlich)

Verfasser und Copyright für diesen Aufsatz:
Dr. Lothar Gassmann,
Am Waldsaum 39, D-75175 Pforzheim,
Tel. 07231-66529
Fax 07231-4244068
Email: logass1@t-online.de
Homepage: www.L-Gassmann.de

Abdruck und Weiterverbreitung dieses Aufsatzes ist erlaubt und erwünscht, aber bitte unverändert und mit Quellenangabe und nach vorheriger Rückfrage beim Verfasser. Danke.

Thema: Deutschland wach auf! | 2 Kommentare

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