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603. EU: «Tötungsmoral als Menschenrecht»

Freitag, 29. September 2017 | Autor:

 

 

Liebe Blog Besucher,

dass, das reiche Europa Millionen von ungeborenen Kindern ermorden lässt wird uns eines Tages „auf die Füsse fallen“. Es kann einen normal denkenden Menschen doch nicht egal sein, dass vor unseren Augen Tag für Tag Menschen ermordet werden, die ebenso ein Recht auf Leben haben, wie wir die wir jetzt leben.

Warum schreibt die Bundesrepublik Deutschland in ihr Grundgesetz Art. 1, Absatz 1 folgenden Satz:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.

Warum läßt unsere Regierung täglich diesen Verstoß gegen das Grundgesetz zu?

 

Haben demokratische Mehrheiten das Recht, das Töten von ungeborenen Kindern für rechtmässig zu erklären?

Das Europäische Parlament geht weit darüber hinaus: Es hat sich für ein «Menschenrecht auf Abtreibung» ausgesprochen.

 

Ich bedanke mich bei der Redaktion von Factum für die Genehmigung zur Veröffentlichung dieses Berichtes.

 

 

Die Entscheidung des EU-Parlaments werten Kritiker als einen Dammbruch. Martin Lohmann, der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, bezeichnete die Entscheidung als «eine gefährliche Bankrotterklärung zu Lasten des Lebens». Wer das universale Menschenrecht auf Leben in ein vermeintliches Menschenrecht pervertiere, verlasse jede Rechtsgrundlage. Die «Europäischen Bürgerinitiativen zum Schutze des Lebens und der Menschenwürde» wiesen darauf hin, dass auch parlamentarische Mehrheiten nicht darüber befinden können, ob die Tötung ungeborener Kinder rechtmässig ist. Sie zitierten aus einem Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts in einem Euthanasieprozess. Darin hatten die Richter festgehalten, dass es mit dem Naturgesetz ein «über den Gesetzen stehendes Recht» gibt, welches allen formalen Gesetzen als letzter Massstab dienen muss. Verstosse

ein Gesetz gegen das Naturrecht, so sei ein solches Gesetz rechtsungültig und dürfe nicht befolgt werden. Pastor Ulrich Rüss von der «Internationalen Konferenz Bekennender Gemeinschaften» (IKBG) spricht von einer «Tötungsmoral» und erklärte, die Entschliessung stehe «im Widerspruch zum Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, zur Menschenwürde sowie zu humanen und christlichen Werten und verstosse gegen das Gebot ‹Du sollst nicht töten›». Ein Europa, das derartige Entschlüsse fasse, habe keine Zukunft. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch sagte, ein pauschales Recht auf Abtreibung widerspreche den Menschenrechten und sei deshalb «völlig inaktzeptabel».

 

Autor: Thomas Lachenmaier

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Thema: Zeitgeist

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