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364. Instrumentalisierung des NSU

Mittwoch, 22. Mai 2013 | Autor:

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Instrumentalisierung des NSU


Der Begriff NSU war mir bislang in einem positiven Zusammenhang bekannt:

Ich denke dabei an den NSU Ro 80, der, als erstes Auto mit Wankelmotor, in den 60er Jahren des letzten Jahrhundert entwickelt wurde, bevor die Firma NSU in den VW bzw. Audikonzern aufging.

Weniger positiv besetzt ist der Begriff “NSU” wenn er als Kürzel für “Nationalsozialistischer Untergrund” verwendet wird, denn hier sind einige Dinge, die mir sehr unangenehm auffallen. Das fängt damit an, dass uns ständig vermittelt wird, wie wir die Ereignisse zu sehen und zu bewerten haben. Womit ich bereits beim Thema bin.

Vorab folgendes:

In jedem Land gibt es eine rechtsextreme Minderheit. Man könnte das, psychologisierend, als die Folge eines gesellschaftlichen gruppendynamischen Prozesses beschreiben, wonach sich in der menschlichen Gesellschaft immer bestimmte Gruppierungen herausbilden, wobei extreme Gruppen ein bestimmtes Ausmaß allerdings nicht überschreiten dürfen.

Bedingt durch die Nazivergangenheit wurde hierzulande eine Hysterie gegen alles was wirklich oder auch nur vermeintlich “rechts” ist, herangezüchtet. Bei der typisch deutschen Neigung zur Gründlichkeit ist zu befürchten, dass auch hier weiterhin maßlos übertrieben wird, wodurch wir uns letztlich in Richtung einer Diktatur des “absolut Korrekten” bewegen.

Die Anzeichen sind unübersehbar.

Dem Rassismus, der den Deutschen hinsichtlich des 3. Reiches zur Last gelegt wird, liegt eine der typisch atheistischen “wissenschaftlichen” Theorien des 19. Jahrhunderts zugrunde, die nicht nur in Deutschland prominente Befürworter fand. In Deutschland wurde diese Theorie von vielen verinnerlicht und dann von Hardlinern mit “deutscher Gründlichkeit” umgesetzt.

Und eben dieser “Wissenschaftsglaube” war und ist das Bedenkliche!

Wenn man die “wissenschaftlichen” Theorien sieht, die heute herumgeistern, man denke an den angeblich menschengemachten Klimawandel, den Genderisms, den Feminismus, die Homoideologie, kurzum die ganzen, der Schöpfungsordnung zuwiderlaufenden Ideologien, dann erkennt man, dass die Gefahren heute nur aus einer anderen Richtung kommen.

Gegenüber diesen ist man blind, bedingt durch die Fixierung auf die Vergangenheit.

Nun zur eigentlichen Sache, dem NSU. Um Missverständnissen vorzubeugen:

Den Mordopfern und deren Hinterbliebenen ist kriminelles Unrecht geschehen. Dafür müssen die Täter verurteilt und die Hinterbliebenen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) entschädigt werden. Nach dem OEG gelten für Verbrechensopfer die gleichen Regeln wie für Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte, deren Angehörige und Hinterbliebene.

Anlass zur Kritik ist die Art und Weise wie der Fall in Medien und Politik “vermarktet” wird.

Zur Erinnerung:

Die Sache nahm ihren Anfang mit den Selbstmorden von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am 04. November 2011, in Zwickau. Kurz darauf brannte die Wohnung der beiden Männer aus.

Dringend der Brandstiftung verdächtig ist die ständige Begleiterin von Mundlos und Böhnhardt, Beate Zschäpe. Bei den Ermittlungen ergaben sich erste Hinweise dass das Trio möglicherweise als Täter für die Morde an acht Türken, einem Griechen und einer deutschen Polizisten, in den Jahren 2000 bis 2006, verantwortlich ist. Dabei ergaben sich Hinweise auf Verbindungen zu rechtsradikalen Kreisen.

Kaum dass sich die ersten Hinweise auf die Täterschaft des Trios und deren rechtsradikalen Hintergrund ergeben hatten, setzte, noch bevor die Zusammenhänge eindeutig geklärt waren – sie sind es im Übrigen bis heute nicht – sofort die medial gelenkte Empörung mit den bekannten Betroffenheitsritualen, Selbstanklagen, Vermutungen und Vorverurteilungen ein, die seither anhält.

Der Grund für das große Medieninteresse und das der Politik liegt darin, dass es sich bei den Opfern um “Mitbürger mit Migrationshintergrund” handelt. Die begangenen Taten bekommen dadurch, im Verhältnis zu anderen, ebenso schweren Straftaten, ein besonderes Gewicht, weil es hier sofort zu dem Angstreflex als fremdenfeindlich usw. zu gelten kommt, wobei die Gefahren die von rechtsextremen Umtrieben ausgehen, als besonders groß herausgestrichen werden.

Daneben wird regelmäßig über den Fortgang der Ermittlungen und den Befindlichkeiten der Hinterbliebenen der Mordopfer – sofern diese einen Migrationshintergrund haben – berichtet, wobei diesen Raum zur Selbstdarstellung, zur Anklage und zu Forderungen geboten wird. Dabei fehlt es nicht an medialer Anteilnahme und Versprechungen seitens der Politik. Und das, obwohl die Taten bislang überhaupt nicht restlos aufgeklärt sind.

Dabei fällt auf, dass hinsichtlich der ermordeten Bereitschaftspolizisten Michele Kiesewetter kein derartiger Aufwand betrieben wird. Was weiter auffällt ist, dass es auch genügend Deutsche gibt, die Opfer von Übergriffen durch “Mitbürger mit Migrationshintergrund” wurden, ohne das dieses besonders erwähnt wird.

Wie sieht es z.B. mit mafiösen Strukturen in Großstädten, wie z.B. Berlin, aus, wo ganze Stadtteile rechtsfreie Räume sind, weil sie in allen Bereichen total von Großfamilien mit “Migrationshintergrund” dirigiert und terrorisiert werden? Die Polizei traut sich dort nicht mehr hin.

In solchen Fällen wird, „um nicht als fremdenfeindlich zu gelten und um der Fremdenfeindlichkeit keinen Vorschub zu leisten“, gezielt vertuscht und schon gar nicht geprüft ob ein “deutschenfeindlicher Hintergrund” vorliegt.

Ganz anders im umgekehrten Fall. Ist ein “Mitbürger mit Migrationshintergrund”, zumeist Türke oder Araber, betroffen, wird sofort ein rechtsradikales Motiv vermutet. Liegt ein solches nicht vor, wird dies am Ende der Nachrichten besonders betont, so, als wenn das Gegenteil der Normalfall ist.

Das geht, wie zu lesen war, sogar soweit, dass in einem rot-grün regierten Bundesland, die Anweisung erging, die Kriminalstatistik nochmals zu überarbeiten, weil, nach Auffassung der Regierenden, in dieser zu wenig „rechtsextreme Straftaten“ erfasst sind.

Hierzu ist anzumerken, dass das Raster, im Vergleich zu linksextremen Straftaten, erheblich enger ist, wenn es um „rechtsextreme Straftaten“ geht. Während auf der einen Seite bereits eine unkorrekte Äußerung ausreicht, muss es auf der anderen Seite eine Randale, wie die zum 1. Mai üblichen, sein.

Durch diese einseitige Fixierung entsteht der Eindruck, dass es bei uns jede Menge rechtsradikaler Gewalttäter gibt, die nur darauf lauern, über unschuldige Mitbürger mit Migrationshintergrund herzufallen. Im Ausland muss so der Eindruck entstehen dass Deutschland für Ausländer ein gefährliches Pflaster ist und eine Machtübernahme durch die Neonazis unmittelbar bevorsteht.

Die weitere Folge ist, dass die im vorliegenden Fall Verdächtigen bereits verurteilt sind, noch bevor der Prozess, der am 17. April 2013 beginnen sollte, überhaupt begonnen hat. Nach unserem Rechtsverständnis, gelten Beschuldigten solange als unschuldig, bis sie rechtskräftig verurteilt sind.

Weil der Prozess gegen die Verdächtigen das Zeug zum Schauprozess hat, legte das Bayerische Oberlandesgericht größten Wert darauf, dass alle Formalien eingehalten werden. Bei der Platzvergabe für die Medienvertreter wurden türkische Vertreter nicht mehr berücksichtigt, weil sie sich, aus Unkenntnis, zu spät gemeldet hatten.

Auf Drängen der türkischen Pressevertreter und nachdem diese das Bundesverfassungsgericht angerufen hatten, wurden die Plätze für die Medienvertreter jetzt durch ein Losverfahren nochmals neu vergeben. Dabei werden türkischen Medien angemessen berücksichtigt. Im Hintergrund waren bereits weitere Forderungen, wie die der Teilnahme türkischer Diplomaten und Politiker am Prozess, zu hören.

Angesprochen wurde auch eine Übertragung im Fernsehen. Der Beginn des Prozesses wurde auf den 6. Mai 2013 vertagt.

Allerdings stieß die jetzt vorgenommene Verlosung neuerlich auf Kritik, weil führende große deutsche Zeitungen leer ausgingen. Neue Beschwerden und Klagen wurden angekündigt. Hier muss man aufpassen, dass das ganze nicht zu einer Art Komödie wird.

Im Verfahren kann es nur darum gehen, ein Urteil darüber zu fällen, ob und in welcher Weise sich die Angeklagten im Sinne des Anklage schuldig gemacht haben und welche Strafen dafür zu verhängen sind.

Aufgrund des Medienwirbels wird eine harte Bestrafung der mutmaßlichen Täter erwartet. Was geschieht aber, wenn die erhobenen Beweise und Indizien zu einer Verurteilung nicht ausreichen? Sieht sich das Gericht dann genötigt den Erwartungen nach einer Verurteilung unter allen Umständen zu entsprechen, weil andernfalls eine gewaltiger “Shit-Storm” zu erwarten ist?

Über den weiteren Verlauf darf man gespannt sein.

Was kann uns das Wort Gottes dazu sagen?

Beim Richten sollt ihr die Person nicht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören, wie den Großem und vor niemand euch scheuen; denn das Gericht ist Gottes.
5. Mose 1, Vers 17

Das ist eine nahezu klassische Aussage, die wir bereits in der Bibel finden. Das ist das klassische Ideal der Rechtsprechung, wie sie in der antiken Gestalt der Justitia, mit verbundenen Augen, dem Schwert in der rechten und der Waage in der linken Hand dargestellt wird.

Im Bibelwort kommt noch hinzu, dass das Richten nicht allein Menschensache ist, sondern, dass letztlich Gott der Richter ist, der, wie es in Römer 13 gesagt wird, der Obrigkeit lediglich die Macht zum Richten verliehen hat. Der Richter ist bleibt damit Gott gegenüber verantwortlich. Das heißt, er muss gerecht, ohne Ansehen der Person und ohne sich einschüchtern zu lassen, richten.

Es war ein guter Brauch, als an der Wand hinter dem Richtertisch noch ein Kruzifix hing, um die Verantwortung des Richters gegenüber Gott zu verdeutlichen.

Unabhängig davon, wie dies von den Gerichten heute gesehen wird, tun wir selbst gut daran, wenn wir uns bei der Beurteilung einer Sache vom Wort Gottes leiten lassen.

Jörgen Bauer

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Thema: Deutschland wach auf!

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