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183. EU – Bescherung durch die Hintertür

Mittwoch, 29. Dezember 2010 | Autor:

Foto Montage Agentur PJI UG – Z2  Bescherung EU durch die Hintertür

 

Der einfache Trick, mit dem die EU die Homo-Ehe europaweit einführen kann, ist die gegenseitige Anerkennung von Personenstandsurkunden.

Dr. Roland Andergassen

www.ZfürZukunft.de

Die europäische Union mit ihren 27 Mitgliedstaaten und ca. 400 Mio. Einwohnern ist neben den USA und China der dritte große Macht- und Wirtschaftsblock der Welt.
Nach der Gründung der EG, ging man davon aus, dass sich Europa zu einem Kontinent mit freien und souveränen Staaten entwickeln würde, die sich durch wirtschaftliche, technologische, soziale und kulturelle Beziehungen gegenseitig bereichern.
Doch die zunehmenden Verflechtungen auf allen Ebenen haben auch Schattenseiten. Die Wirtschaftskrise z.B. ist in diesem Ausmaß nur durch die „Globalisierung“ des Finanzmarktes innerhalb und zwischen der EU und den internationalen Märkten möglich geworden.

Inzwischen werden etwa 80% aller Gesetze für uns von der EU beschlossen. Immer mehr dieser Gesetze, besonders im Familienbereich, in dem die EU keinerlei Kompetenzen hat, scheinen eher einseitige Partikularinteressen zu unterstützen und werden ohne Wissen und Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger im jeweiligen nationalen Recht verankert. Die sogenannten „Antidiskriminierungs-“ bzw. „Gleichbehandlungsrichtlinien“ (im Bereich von Herkunft, Geschlecht, Religion, einer Behinderung, des Alters – aber eben auch der sexuellen Orientierung) sind möglicherweise gut gemeint, stehen jedoch teilweise mit den allgemeinen Menschenrechten wie der Glaubens-, Gewissens- und Meinungsfreiheit im Widerspruch.

Ganz aktuell: Anerkennung der „Homo-Ehe“ in der ganzen EU durch die Hintertür?

Der einfache Trick, mit dem die EU die Homo-Ehe europaweit einführen kann, ist die gegenseitige Anerkennung von Personenstandsurkunden. Dies ist Bestandteil des Stockholmer Programms für „ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger“ und soll Hindernisse bei der Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher und außergerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen beseitigen. Die wechselseitige Anerkennung von Personenstandsdokumenten (wie z.B. Heiratsurkunden) könnte jedoch die Kompetenz des jeweiligen Staates aushebeln, den Begriff „Ehe“ selbst zu definieren.
Die EU verabschiedet sich damit immer mehr von demokratischen Verhältnissen.

PBC

 

Das könnte bedeuten, dass ein in den Niederlanden, Belgien oder Spanien ausgestellter Trauschein von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften dann auch von jenen Ländern anerkannt werden muss, in denen die Ehe weiterhin als Lebensbund zwischen Mann und Frau definiert ist. Indirekt würden diese Länder dadurch verpflichtet, den gleichgeschlechtlichen Partnern dieselben Rechte einzuräumen, die die eigene Gesetzgebung nur für die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau vorsieht.
In den Niederlanden ist inzwischen auch die Polygamie in Form eines notariell beglaubigten „Vertrags über das Zusammenleben“ gesetzlich möglich. Es fragt sich daher, können andere Staaten verpflichtet werden, solchen Verträgen Rechtswirksamkeit zuzuerkennen?

Wie kann man darauf reagieren
Nachdem die Abstimmung im EU-Parlament Ende November leider zugunsten der Anerkennung gelaufen ist, wird jetzt dazu ein „Grünbuch“ veröffentlicht, das der EU-Kommission als Diskussionspapier in Vorbereitung von Verordnungen und Richtlinien dient.
Danach können Bürger, Vereine und Regierungen dazu Stellung nehmen. Die Frist dafür läuft von Jänner bis voraussichtlich Ostern 2011!
Es sollte in dieser Phase gegenüber den Verantwortlichen der EU mit aller Vehemenz deutlich gemacht werden, dass Mitgliedsstaaten nicht zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher oder polygamer Partnerschaften verpflichtet werden, wenn in der jeweiligen nationalen Rechtsordnung diese Anerkennung nicht vorgesehen ist.
Das Grünbuch und die bis April möglichen Reaktionen finden eine Auswertung in einem Weißbuch, welches die Eingaben zusammenfasst und konkrete Strategien und Vorschläge für einen Rechtsakt veröffentlicht.
Es gibt einige ausgezeichnete Dienste, die die Gesetzgebungsprozesse der EU kritisch unter die Lupe nehmen und entsprechende Stellungnahmen aufbereiten:
European Dignity Watch:
www.europeandignitywatch.org
European Center for Law and Justice:
www.eclj.org
Care for Europe:
www.careforeurope.org

Diese Organisationen haben im Blick, dass Familie und Gesellschaft auf den bewährten christlichen Grundsätzen der Würde des Menschen, der Rechtsstaatlichkeit, der Subsidiarität und der Solidarität bestehen bleiben. Dort erhält man Informationen zu aktuellen Entwicklungen und möglichen Aktionen.

Zwei ähnliche Fälle, unterschiedlich „europäisch“ beurteilt
Zwei Beispiele die zeigen, wie unterschiedlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) in Straßburg und der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ähnlich gelagerte Fälle beurteilen.

Fall 1:

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Homo-Ehe“ ist kein Menschenrecht!
Zwei Antragsteller aus Österreich hatten beim EMRK in Luxemburg 2002 die Öffnung der Ehe für sie als homosexuelles Paar verlangt. Sie beriefen sich auf die EMRK und auf finanzielle Nachteile, die ihnen ohne Ehe drohen würden. Ein klares Nein dazu sagte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Juni. Damit sind die zwei Wiener mit ihrer Klage endgültig gescheitert.
Seit diesem Jahr können Homosexuelle in Österreich eine Eingetragene Partnerschaft mit eheähnlichen Rechten schließen, die klassische Ehe bleibt ihnen aber vorenthalten.
Aus der Menschenrechtskonvention lässt sich demnach kein Recht auf Eheschließung für Homosexuelle ableiten. Der Gerichtshof des Europarates gilt für alle 47 Länder Europas, die 27 Länder der EU sind Teil des Europarates, die Entscheidungen sind jedoch nicht bindend, gelten jedoch als wichtige Orientierung.

Fall 2:

Gerichtshof der EU: „Ist die ´Eingetragene Partnerschaft` der Ehe gleichzustellen“?
Beim Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg ist derzeit eine Entscheidung eines Deutschen gegen die Stadt Hamburg anhängig. Es geht um die Frage, ob der Grundsatz der Nichtdiskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung höher gewertet wird als der in Art. 6 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes stehende besondere Schutz von Ehe und Familie.
Mit der eingetragenen Partnerschaft habe der deutsche Gesetzgeber ein Institut geschaffen, das der Ehe „vergleichbar“ ist. Daher sei die unterschiedliche Behandlung dieser Institute eine Diskriminierung.“ In diesem Falle würde das EU-Richtlinienrecht sogar das deutsche Verfassungsrecht durchbrechen.
Das Urteil wird für Januar 2011 erwartet und hätte weitreichende Konsequenzen für all jene Mitgliedstaaten, die im Laufe der letzten Jahre „eheähnliche“ Rechtsinstitute für Homosexuelle in ihre Rechtsordnungen aufgenommen haben. Somit wäre dem nationalen Gesetzgeber die Möglichkeit verwehrt, Ehe und gleichgeschlechtliche Partnerschaften unterschiedlich zu regeln.
Der in fast allen EU-Mitgliedsstaaten verfassungsrechtlich gebotene besondere Schutz von Ehe und Familie wäre außer Kraft gesetzt. Eine am Leitbild der Ehe zwischen Mann und Frau orientierte Familienpolitik würde damit unmöglich.

Schlussbemerkungen:

Viele EU – Bürger werden sich in Zukunft noch wundern, was da so alles beschlossen wurde. Ich sage nur: Nichtwissen schützt nicht vor Strafe. Wir alle – besonders Christen – haben eine Aufseherpflicht. Alltag ist aber, dass sich Christen auf ihre Kirchenbänke zurück ziehen, und sich mit der so „schmutzigen Politik“ nicht abgeben. Das ist einfach, aber leider nicht dass was ich im Wort lese. Da steht in Matthäus 5, 13: Ihr seid das Salz der Erde. Wenn nun das Salz nicht mehr salzt, womit soll man salzen? Es ist zu nichts mehr nütze, als dass man es wegschüttet und läßt es von den Leuten zertreten.

M.T.

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Thema: Deutschland wach auf!

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