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102. Ein schwarzer Tag für Deutschland!

Montag, 7. Juni 2010 | Autor:

29.Juni 1995

Am 29.Juni 1995 hat eine „Große Koalition gegen das Leben“ aus CDU/CSU(„Christlich“), SPD und FDP mit der Neufassung des §218 StGB das 5.Gebot Gottes: „Du sollst nicht töten!“ außer Kraft gesetzt und nach § 218a. Abs.2, die straffreie Tötung von Kindern im Mutterleib nicht nur bis 12.Schwangerschaftswoche, sondern im Fall „einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren“, bis unmittelbar vor der Geburt erlaubt. So hat die Mehrheit des Deutschen Bundestages an diesen Tag das Lebensrecht der Kinder im Mutterleib zu Grabe getragen. Nun steht fest: Im Bundestag gibt es keine einzige Partei, die vorbehaltlos für das Lebensrecht der schwächsten Glieder unseres Volkes eintritt.

Täglich werden in Deutschland 1000 Kinder im Mutterleib ermordet.


Mit Zustimmung des Gesetzgebers wird jährlich die Bevölkerung einer Großstadt vernichtet. Seit Kriegende ist in Deutschland das Leben von 10 Millionen Kindern heimtückisch im Mutterleib von Tötungsspezialisten ausradiert worden.

Das Blut dieser Kinder schreit zum Weltenrichter!


Auch wenn die Mehrheit der Parlamentarier am 29.Juni 1995 diese verbrechen an den Kindern und deren Mütter per Gesetz legalisiert hat, bleibt es ein himmelschreiendes Unrecht.

Die Folgen dieser Greuel überrollen unser Land:

Zusammenbruch des Generationenvertrages der Rentenversicherung, Massenarbeitslosigkeit, Rekordkriminalität, Zerstörung von Ehe und Familie, Amokläufer unter Jugendlichen, und eine beispiellose Verrohung unserer Gesellschaft. Steigende Gesundheitskosten könnten bald auch bei uns den Vorwand liefern, sich der Alten, Kranken und Behinderten mittels ärztlichen Beistands zu entledigen. Unser niederländischer Nachbar ist unseren Politikern mit seinem neugeschaffenen Sterbehilfegesetz, einen „Freifahrschein zur Tötung alter und kranker Menschen“, ein schlechtes Vorbild.

„Irret euch nicht! Gott lässt sich nicht spotten.
Was der Mensch sät, das wir er ernten.“
(Galater 6,7)

Schon einmal hat Deutschland bewusst die Gebote Gottes missachtet. Das Ergebnis dieser Saat: Millionen von Kriegsopfern, Heimatvertriebenen, Witwen und Waisen, zerstörte Städte, Ströme von Blut und Tränen.

Darum unser Appell an die Politiker und Richter:
Machen Sie Schluss mit einer Politik der Menschenvernichtung und Zerstörung unseres Volkes! Sagen Sie JA zum uneingeschränkten Schutz des menschlichen Lebens!

Wir appellieren an die Ärzte und Beratungsstellen:
Stelle sie keine Tötungsscheine aus! Verzichten Sie auf die Einnahmen aus dem blutigen Geschäft! Auf diesem Geld liegt ein Fluch!

Das zweite Opfer
Bei jeder Kindestötung im Mutterleib gibt es ein zweites Opfer, die Mutter des Kindes. Praktisch jede Frau wird nach der Tötung ihres Kindes körperlich und seelisch verletzt, nachhaltig geschädigt und in ihrem Frausein zutiefst entwürdigt.
Die Wissenschaft spricht von „Post-Abortion-Syndrom“, an dem die Frauen ein Leben lang zu tragen haben. Betroffene Frauen bekennen ganz offen nach ihrem Gang in die Kindertötungsklinik:

„Wer weiß schon die Wahrheit? Das wird vorher alles geheim gehalten.“
„Seit dem Abbruch ist es, als wäre ich in Ketten gelegt. Ich habe schreckliche Angstzustände.“
„Fast wäre ich verblutet. Meine Seele blutet noch heute.“
„Schreckliche Alpträume quälen mich seither jede Nacht. Überall tote Kinder, wohin ich sehe!“
„Wenn die Frauen das vorher wüssten, würden manche Ärzte arbeitslos!“

Wer zum Mord der Kinder im Mutterleib schweigt, macht sich mitschuldig!

Gott sagt:
„Rettet die unschuldig zum Tode Verurteilten; befreie den, der zur Hinrichtung geschleppt wird… Du kannst sicher sein: Gott weiß Bescheid! Er sieht dir ins Herz! Jedem gibt er das, was er verdient!“(Sprüche 24, 11-12, Hoffnung für Alle).

Bemerkung:

Diese in 1995 gemachten Aussagen treffen uns jetzt in unseren Tagen mehr und mehr. Wenn kein Umdenken geschieht, werden wir noch gewaltige „Stürme“ in unseren Sozial – und Wirtschaftssystemen erleben.

Baby_R_by_Christian v.R._pixelio.de.

 

Es gilt noch immer: Gott lässt sich nicht spotten!!!

 

Das waren noch Zeiten:

Sozialisten gegen Abtreibung

Otto Döppner

Die alte deutsche Sozialdemokratie betrachtete den Schutz der ungeborenen Kinder als ein Postulat gerade auch des Sozialismus und steht damit in deutlichem Gegensatz zur heutigen SPD und den liberalistischen Tendenzen.
August Bebel (Die Frau und der Sozialismus, letzte Fassung, 50. Auflage, Stuttgart 1910) sah in der Zunahme von Abtreibung und Kindesmord eine der unerfreulichsten Begleiterscheinungen der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung. Die Verhältnisse im Deutschen Reich hielt er dank der strengeren Strafandrohung, die in besonders schweren Fällen Zuchthaus vorsah, für besser als die in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in Frankreich.

Der SPD-Reichstagsabgeordnete Alfred Grotjahn, Sozialhygieniker und Begründer dieses Fachs als wissenschaftliche Disziplin (Alfred Grotjahn, Die Abtreibung der Leibesfrucht vom Standpunkt der sozialen Hygiene – in: Alfred Grotjahn / Gustav Radbruch, Die Abtreibung der Leibesfrucht, Berlin 1921,5.2-22 (6) geißelte den Vorschlag seines SPD-Fraktionskollegen Gustav Radbruch, die Abtreibung während der ersten drei Monate der Schwangerschaft straflos zu lassen (SPD-Gesetzesinitiative vom 31. Juli 1920, Rl-Drucksache 1/318 mit den Worten:

„Das Bestimmungsrecht über den eigenen Körper auch ohne weiteres auf die Vernichtung des keimenden Lebens auszudehnen, heißt doch wohl den Individualismus übertreiben. Eine solche Forderung können verstiegene Liberale aufstellen, uns Sozialisten sollte jedoch der Standpunkt näher liegen, dass von dem Augenblick an, in dem sich männliche Samenfäden und weibliche Eizelle zum aufkeimenden Leben eines neuen Individuums verbunden haben, die in den Leib der Mutter tief eingebettete Frucht keineswegs mehr eine rein individuelle Angelegenheit der Schwangeren ist.“

Der SPD-Reichstagsabgeordnete Gustav Radbruch distanziertes ich 12 Jahres päter, 1 932, vonder SPD – Gesetzesinitiative des Jahres 1920, die er eingebracht hatte.
In einer Anmerkung zu dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 12.Aug.1947 (Süddeutsche Juristen-Zeitung (SJZ), Spalte 62I)bezeichnete er die von der nationalsozialistischen Regierung gesetzlich zugelassene, „medizinische Indikation“ beim Schwangerschaftsabbruch als eine  „lebensvernichtende Maßnahme“ (SJZ 1947, Spalte 634).

Der inzwischen verstorbene sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete Adolf Arndt, Kronjurist der SPD – Bundestagsfraktion, wandte sich als einer der profiliertesten Rechtspolitiker der ersten Nachkriegsjahre mit Nachdruck gegen jede Preisgabe des strafrechtlichen Schutzes für ungeborene Kinder und lehnte vor allem die sog. soziale Indikation mit Nachdruck ab. Im Hamburger Abendblatt vom 20. Okt. 1962 schrieb er auf Seite 21 unter der Überschrift, “Die Grenze des weltlichen Staates“:

„Ein Staat wie der unsere, der rechtlich Sozialstaat sein will, würde sich selbst verleugnen, wenn er bei, „sozialer Indikation“ den Schutz des keimenden Lebens verweigerte und ihm als „soziale Hilfe“ nur einfiele, einfach die Tötung schuldlosen Lebens untätig geschehen zu lassen.“ (Hamburger Abendblatt,2 0.10.1962)

1956 veröffentlichte der spätere SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Claus Arndt in der Mai – Ausgabe der „neuen generation“, dem heute nicht mehr existierenden offiziellen Organ eines großen sozialistischen Verbandes, nachfolgende Stellungnahme zum Paragraphen 218 SIGB:

Man fordert die Abschaffung des Paragraphen 218 StGB – oder zumindest seine entscheidende Lockerung. Weiß man auch, dass man damit eine Forderung erhebt, die zutiefst unmenschlich und damit auch unsozialistisch ist? Durchleuchtet man nämlich diese Forderung kritisch, so wird man erkennen müssen, dass man deshalb die Tötung eines menschlichen Lebewesens gutheißt, weil die Gesellschaft sich angeblich nicht in der Lage sieht, jenes kleine Geschöpf zu erhalten… Welcher Unterschied besteht zwischen einem Staat, der die Geisteskranken und Krüppel vergast, weil sie ihm eine Last sind, und jenem, der sich seiner Verpflichtung, auch dem schwächsten Glied seiner Gemeinschaft, auch dem ärmsten Proletariersäugling, ein menschenwürdiges Dasein zu garantieren, dadurch entzieht, dass er den Mord an jenem unschuldigen Leben gesetzlich gestattet?

Aufgabe der Sozialisten ist es daher gerade, sich schützend vor das keimende Leben zu stellen und die Gemeinschaft zu zwingen, ihrer Pflicht nachzukommen und jedem Menschen ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, nicht aber zu gestatten, … dass sich eben diese Gemeinschaft durch die Abschaffung des Paragraphen 2I B SIGB, das heißt durch staatliche Sanktion einer Tötung, ihrer Verpflichtung entziehen kann. …


(,,neue generation“, Wien, 05/1956, zitiert nach KNA/KK vom 24.7.1979, Nr.30;KNA/IDNr. 29/30 vom 20.7 .1978). (Nachdruck aus Concepte 5-9/90 mit Erlaubnis der Zentralstelle für Sozialethik)

erstellt von PBC 1995

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Thema: Deutschland wach auf!

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5 Kommentare

  1. […] Conscientia e.V., Heidelberg, mit dem Titel „Mitwissen Mittun“. Pro Conscientia e.V. geht es schwerpunktmäßig um den Schutz des menschlichen Lebens und des ungeborenen Kindes. Vorsitzender ist Prof. Dr. Hermann […]

  2. […] Bilder wie dieses machen mich schmerzerfüllt, aber auch wütend, weil der Großteil der Christen dies ignoriert. […]

  3. […] Thema Abtreibung bzw. Morden ist eine sehr traurige Geschichte. Nicht nur in Deutschland sondern weltweit. Man geht davon aus, dass jährlich über 52 Mio. Menschen – die von Gott […]

  4. […] Diese 56 Mio. Morde an Unschuldigen entsprechen der Einwohnerzahl von Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Irland […]

  5. […] von ihrem einstmalig christlichen Menschenbild mehr und mehr entfernt. Ich möchte hier nur Abtreibung, Ehe für alle, Gender usw. erwähnen. Es wurden Gesetze verabschiedet die eindeutig gegen Gottes […]

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