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253. Straftaten 2011 – unser Volk lacht darüber

Sonntag, 27. Februar 2011 | Autor:

Moral und Ethik

Die beliebtesten Straftaten

Eine Umfrage unter 506 Leuten im Alter zwischen 20 und 49 Jahren ergab, dass 89 Prozent aller Befragten Straftaten wie Schwarzfahren, Raubkopieren, Ladendiebstahl, Versicherungs- oder Steuerbetrug als Kavaliersdelikt betrachten.

So meinen 55 Prozent der Befragten, dass es nicht besonders verwerflich sei, illegal Musik oder Filme aus dem Internet herunterzuladen. Immerhin 40 Prozent der Befragten halten Schwarzfahren für harmlos. Noch 37 Prozent würden Sachen auch kaufen, wenn auf der Hand liegt, dass diese gestohlen sind. Beinahe überraschend gering ist die Anzahl derjenigen, die Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt betrachten, nämlich 26 Prozent. Die gleiche Anzahl hat aber auch gegen Betrug, z.B. von Versicherungen, nichts einzuwenden. Am Ende der Skala der Volkskriminalität steht die Schwarzarbeit mit 24 Prozent. Auch wenn sich viele Straftaten zum Volkssport entwickelt haben heißt dies nicht, dass die vermeintlichen Kavaliersdelikte auch milde bestraft werden. Ganz im Gegenteil: Bei vielen Tatbeständen handelt es sich um erhebliche Vergehen, für die empfindliche Strafen ausgesprochen werden können.

Hier die beliebtesten Delikte:
• Schwarzfahren
• Raubkopieren (Musik, Software, Filme, Filesharing)
• Gestohlene Ware (kaufen oder selber stehlen)
• Steuerhinterziehung
• Versicherungsbetrug
• Preise verfälschen
• Schwarzarbeit


Viele denken sich, dass sich das Lösen eines Fahrscheins nicht lohnt, weil die Strecke so kurz ist oder fahren aus Prinzip ohne gültigen Fahrschein. Was viele nicht wissen: Schwarzfahren ist ein echter Straftatbestand, nämlich die Leistungserschleichung nach § 265a StGB. Auch der Versuch ist strafbar.
Die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.) geht weiterhin intensiv gegen Raubkopierer vor: Von Januar bis März 2005 konnten 158.615 Raubkopien sichergestellt werden, 703 Verfahren wurden eingeleitet und 527 Räumlichkeiten durchsucht – eine deutliche Steigerung zu 2004. Die Luft für Raubkopierer wird immer dünner. Tausende von Wohnungen wurden durchsucht, Millionen von Raubkopien beschlagnahmt, mehrere tausend Strafverfahren eingeleitet, viele Raubkopierer verurteilt.

National Gallery Washington D.C. Tempelreinigung Z2.

Wer eine gestohlene Sache kauft oder verkauft, macht sich wegen Hehlerei strafbar (§ 259 StGB). Strafbar macht man sich schon, wenn einem bewusst ist, dass die Sache durch eine Straftat erlangt wurde. Man muss also die fragliche Straftat nicht kennen! Dem Verdacht der Hehlerei setzt man sich also bereits aus, wenn man zum Beispiel ein Fahrrad von einer zweifelhaften Person auf der Straße zu einem ungewöhnlich günstigen Preis kauft.

Viele denken sich: Ich zahle soviel Steuern, da kann ich schon mal ein bisschen bei der Steuererklärung schummeln. Um sich strafbar zu machen genügt es nach § 370 Abgabenordnung bereits, wenn dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden oder man pflichtwidrig steuerlich erhebliche Tatsachen nicht mitteilt. Auch eine verspätete Abgabe der Steuererklärung kann strafbar sein. Bei der Steuerhinterziehung ist schon der Versuch strafbar!

Versicherungsbetrug ist zu Lasten der Gemeinschaft aller Versicherten leider auch an der Tagesordnung. Die Kraftfahrzeug-Versicherer schätzen in einer Studie, dass bis zu 10% der ausgezahlten Schadenssummen im Rahmen eines Versicherungsbetrugs anfallen. Oder anders gesagt: Die Prämien könnten für alle bis zu 10% billiger sein, wenn nicht so viel betrogen werden würde. Am beliebtesten sind Steuerbetrügereien bei der KfZ-Versicherung, der Hausratversicherung und der Haftpflichtversicherung.

Auch der Betrug im Zusammenhang mit Urkundenfälschung ist ein beliebter Volkssport, gerade bei Jugendlichen. So werden Preisetiketten an Waren vertauscht, um die Sache billiger zu kaufen. Das Überstreichen und Verändern von Marken und Fahrscheinen stellt eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB dar. Gleichzeitig geht ein Betrug einher, da durch die Täuschung mit der verfälschten Urkunde Geld gespart wird. Auch die Waren zusammen mit den aufgeklebten Preisschildern stellen Urkunden im Rechtssinne dar (sog. Zusammengesetzte Urkunden). Das Entfernen der alten und aufbringen der neuen Preisschilder ist eine Urkundenfälschung. Wenn man an der Kasse dann Geld spart, liegt ebenfalls ein Betrug vor.

In aller Munde ist die Putzfrau, die sich die Familie leistet, die aber nicht ordnungsgemäß angemeldet ist. In den Fällen der kleinen Schwarzarbeit im privaten Rahmen geht die Initiative oft von den Schwarzarbeitern aus, die entweder nur nebenbei arbeiten und aus Gründen bürokratischer Hürden kein Gewerbe anmelden wollen. Oder sie kassieren nebenbei Sozialleistungen und melden den Verdienst nicht an, was sogar einen doppelten Betrug darstellt. Häufig sind auch Handwerker schwarz tätig, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind, weil sie sich die Kosten der Berufsgenossenschaften sparen wollen oder schlicht keinen Meistertitel haben. Schwarzarbeit geht oft mit Steuerhinterziehung einher. Schwarzarbeit ist so meist im doppelten Sinn sozialschädlich. Den Schaden haben die ehrlichen Steuerzahler.Bei Gott ist jeder Gesetzes-Verstoß mit noch viel verheerender Wirkung ausgestattet als das höchste Strafmaß der deutschen Gesetzbücher. Und das fatale daran ist, dass ein Mensch, der sich entgegen Gottes Maßstäbe verhält in jedem Fall für schuldig erklärt wird, selbst wenn er vorgibt das Gesetz nicht gekannt zu haben. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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Jeder Mensch, der über die Erde geht steht unter diesem Gesetz, und es gilt ausnahmslos für jeden. Die Bibel nennt diesen Gesetzesverstoß Sünde – und es gibt nur eine Strafe die bei Sünde verhängt wird, nämlich der Tod.

Menschen die z.B. eine der oben aufgeführten Straftaten begehen sind also in doppelter Hinsicht nach den Gesetzen zu verurteilen. Sie haben gegen das deutsche Strafgesetzbuch verstoßen und sind zusätzlich in Gottes Schuld. Sie können die Strafe für ihr Vergehen, je nach Staatsanwalt absitzen, bezahlen, abarbeiten, das Strafmaß Gottes aber bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bestehen. Durch den ewigen Tod. Ein Mensch der keines der bereits genannten Delikte begangen hat steht vielleicht auf der Erde ohne Strafe da und muss weder sitzen noch Strafe zahlen, muss aber dennoch für seine Vergehen aus göttlicher Sicht voll aufkommen. Damit wir Mensch aber keine hoffnungslosen Fälle sind hat sich Gott was ausgedacht. Wir können Gott persönlich kennen lernen und von Seinem Angebot für gebrauch machen. Aber warum stehen unsere Karten bei Gott so schlecht?

Schauen wir erst mal was die Bibel (Gottes Wort) dazu sagt.

In der Bibel steht:
„Wie geschrieben steht: „Da ist kein Gerechter auch nicht einer.“ (Römer 3,10)

„Denn es ist kein Unterschied, denn alle haben gesündigt und erlangen die Herrlichkeit Gottes und werden umsonst gerechtfertigt durch seine Gnade, durch die Erlösung, die in Christus Jesus ist.“ (Römer 3,23.24)

Aber weil Gott nicht will das wir ewig verloren gehen hat er uns noch mehr zu sagen: „Gott aber erweist seine Liebe zu uns darin, dass Christus, als wir noch Sünder waren, für uns gestorben ist.“ (Römer 5,8)„Denn der Lohn der Sünde ist der Tod, die Gnadengabe Gottes aber ewiges Leben in Christus Jesus, unserem Herrn.“ (Römer 6,23)

Willst DU Gott persönlich kennen lernen?

„Denn jeder, der den Namen des Herrn anrufen wird, wird errettet werden.“ (Römer 10,13)

Wie das geht erfährst du hier!!!

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Thema: Wichtiges!

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