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712. Sind wir noch normal?

Donnerstag, 16. September 2021 | Autor:

Liebe Besucher,

ich mache hier wenig Worte zur Einleitung, bildet euch selbst eine Meinung. Ich muss nach diesen Zeilen erst einmal kräftig Luft holen.

 

Dieses Video sollte man gesehen haben und die Info weitermailen:

 

 

Ich denk, ich les’ nicht richtig!?

Schlag mal im Blickfeld  Katalog (Alpha/Brockhaus/Hänssler/Brunnen/Franke/(Aussaat/Oncken) die S. 202 auf. Da wird das neue Buch von Bettina von Clausewitz aus dem Verlag Neukirchener/Aussaat beworben „Familie neu buchstabiert“. Und da kann man lesen: „Ob Patchworkfamilie oder Alleinerziehende mit Kind, ob Wohngemeinschaft, Fern-Ehe oder gleichgeschlechtliche Partnerschaft – jede Familie lebt ihr Werte und ihren Glauben auf eigene, sehr lebendige Weise.“  In einer anderem Werbetext lese ich u.a. „…Wie im richtigen Leben Familienporträts von A wie Alleinerziehend bis W wie Wohngemeinschaft Familie, das sind wir alle – auch wenn die traditionelle Kleinfamilie ein Auslaufmodell zu sein scheint. Die Journalistin Bettina von Clausewitz hat Menschen interviewt, die für diese „Pluralisierung der Lebensformen“ stehen, und festgestellt: Die Familie ist nicht weniger wert als früher, aber sie wird angesichts hoher Scheidungsraten und beruflicher Mobilität neu buchstabiert….Und biblische Vorbilder für die moderne Vielfalt gibt es allemal, denn die Bibel mit ihren Familienclans kannte die Kleinfamilie nicht.“  Soweit die Werbung. Wie, die Bibel kennt keine Kleinfamilie??!! War die Familie in der Jesus geboren wurde eine Großfamilie? Das ist ja sehr interessant. Ist ja klar, wenn eine Journalistin ein Buch über Ehe und Familie schreibt, muss sie sich dem Mainstream anpassen!! Wer sich nur im Ansatz wagt, gleichgeschlechtliche Partnerschaft zu hinterfragen, bekommt sein Job gekündigt, wird mundtot gemacht, verleumdet, an den Pranger gestellt, ausgebremst –  kann heute kein Journalist sein, der fliegt schneller aus den Anstalten raus, als ihm lieb ist.
Früher und leider heute noch wurden/werden Schwule von Christen fertiggemacht, gemobbt und rausgedrängt. Heute ist es genau umgekehrt. Es geht den Menschen an den Kragen, die sich kritisch mit der Gender- und Schwulenbewegung befassen.

Wie sagte der Vorsitzende des Rates der EKD Nikolaus Schneider vor einiger Zeit
„Wir können und dürfen als evangelische Kirche unsere Augen nicht vor der gesellschaftlichen Realität verschließen“. Da sage ich AMEN und Richtig, das hat ja Bonhoeffer damals auch nicht getan
und deshalb hat er der gesellschaftlichen Realität widersprochen!!

  

Keine Damen- und Herren-Toiletten mehr! Nur noch eine Klo, die sexuelle Vielfalt und eine Tür für alle Evangelische Frauen und Männer starten online-Kampagne zur Beziehungsvielfalt

(MEDRUM) Die Evangelischen Frauen in Deutschland (EFiD) und die Männerarbeit der EKD (MAEKD) haben am 25. Februar die online-Kampagne www.eine-tuer.de gestartet. Um die Wertschätzung für die „gelebte Beziehungsvielfalt“ zu steigern, haben sie sich etwas Besonderes einfallen lassen. Die Verantwortlichen wollen nach eigenen Angaben mit ihrer Beziehungsvielfalt-Kampagne die heute „gelebte Vielfalt von Liebes- und Lebensbeziehungen“ ins Gespräch bringen. Der Theologische Vorsitzende der Männerarbeit, Pfarrer Gerd Kiefer, meint: „Menschen leben heute in lebenslangen Partnerschaften, sie leben in Patchwork-Gemeinschaften, als Singles, in gleichgeschlechtlichen Beziehungen und als Inter- und Transsexuelle. Sie alle leben in der Zuwendung Gottes.“ Es sei an der Zeit, dies zu betonen. Das zeigten die aufkommenden Debatten über das evangelische Beziehungs- und Familienideal oder die Kontroversen über Homosexualität in Bildungsplänen, finden die InitiatorInnen von www.eine-tuer.de. Sie proklamieren: „Eine Tür ist genug – alle gehören dazu: EFiD und MAEKD laden ein, Menschen in ihren unterschiedlichsten Lebensformen kennenzulernen und sich darüber miteinander auszutauschen.“ Dafür produzierten die evangelischen Frauen und Männer ein Video, das die Begegnung von Menschen mit offensichtlich unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und Identitäten im und vor dem Klo zeigt. Das Urinieren gehört dazu. Und für alles, so ertönt die frohe Botschaft in englischer Sprache, gibt es nur „one door“.Die Frauen- und Männerarbeit in der EKD machen es möglich, die umstrittene „Orientierungshilfe Familie“ der EKD am lebenden Objekt zu visualisieren.

 

Zum 3-Minuten-Video: www.eine-tuer.de.
bekomme gerade eine Rückmeldung zum Video:
„Ps. Das Video ist der Oberhammer – das ist eher lüstern als irgendwie respektvoll. Ganz schlimm find ich den Schluss mit den Kindern, die da plötzlich nackig auf dem Symbol des anderen Geschlechts hocken und auf und ab hüpfen. Geht’s noch?“

Der Zensus hatte ein Einsehen und hat diesen Dreck gelöscht

 

Über staatliche Fingerzeige und Warnhinweise

Was haben Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Indien und Weißrussland gemeinsam? Den erhobenen Zeigefinger. Unser Kolumnist über staatliche Erziehungsmaßnahmen von Harald Martenstein

Heute vergleiche ich vier Länder, in denen ich mal gewesen bin, nämlich Rheinland-Pfalz, Weißrussland, Niedersachsen und Indien.

In Rheinland-Pfalz ist das Kommunalwahlrecht geändert worden. Auf allen Wahlzetteln steht ab 2014 ein Zitat aus dem Grundgesetz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Außerdem muss jede Partei auf dem Wahlzettel angeben, wie hoch der Frauenanteil auf ihrer Liste ist. Die Wähler werden also von der Regierung in der Wahlkabine darüber beraten, welches Kriterium sie bei ihrer Wahlentscheidung besonders stark berücksichtigen sollten. Man hätte ja auch auf einen anderen Satz aus dem Grundgesetz hinweisen können, zum Beispiel: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Oder: „Eigentum verpflichtet.“ Letzteres wäre ein Fingerzeig gewesen, der dazu ermuntert, kapitalismuskritische Parteien zu wählen. Oder: „Ehe und Familie stehen unter dem Schutz der staatlichen Ordnung.“ Dies hätte sicher alle Konservativen erfreut. Aber in Rheinland-Pfalz regiert zurzeit weder die Linkspartei noch die CDU.

Man könnte auch darüber nachdenken, ob nicht in jede Wahlkabine eine Gleichstellungsbeauftragte hineingehört, die Wählerinnen und Wähler bei der Stimmabgabe berät. Dass die Regierung versucht, Wahlen so direkt zu beeinflussen, hätte ich bisher eigentlich eher dem Land Weißrussland zugetraut als dem Land Rheinland-Pfalz. Alle Grundrechte sind wichtig, und darüber, welche Ideen ihnen bei der Stimmabgabe besonders wichtig sind, müssten doch eigentlich die Wählerinnen und Wähler in der Wahlkabine völlig frei entscheiden dürfen – oder habe ich da irgendwas an der Demokratie nicht kapiert?

Und wenn die Parteien den Frauenanteil ihrer Liste auf dem Wahlzettel angeben müssen, wieso dann eigentlich nicht den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund oder von jungen Kandidaten oder von Behinderten? Das sind doch auch Kriterien, die Wähler für wichtig halten dürfen.

In Hannover, der Hauptstadt Niedersachsens, wurde der Begriff „Zigeunerschnitzel“ offiziell für alle kommunalen Kantinen verboten. Das Zigeunerschnitzel sei ein zutiefst rassistisches Gericht und beleidige die Sinti und Roma. Warum man in Hannover immer noch von „Möhrchen“ reden darf, verstehe ich nicht. Haben schwarze Menschen keine Rechte? Und wenn es wirklich möglich sein sollte, den Rassismus durch Umbenennungen zu bekämpfen, dann kapiere ich nicht, wieso die Juden sich nicht endlich mal umbenennen. Der moderne Antisemitismus ist womöglich nur dadurch zu erklären, dass die Juden sich so hartnäckig an diesen Namen klammern. Sie sollten einfach mal nach Hannover fahren und dort Schnitzel essen.

In Indien darf der neue Film von Woody Allen nicht mehr gezeigt werden. In diesem Film wird geraucht. Die indische Regierung hat angeordnet, dass in allen Rauchszenen, als Untertitel, Warnungen vor den Gefahren des Rauchens eingeblendet werden. Daraufhin hat Woody Allen den Film zurückgezogen, unter solchen Umständen verzichte er darauf, seinen Film ins Kino zu bringen. Seltsamerweise zeigen sie in Indien, ich habe das selber gesehen, immer noch Filme, in denen auf Menschen geschossen wird, und zwar ohne jede warnende Untertitelung. Meiner Ansicht nach kann eine in das Großhirn abgefeuerte Kugel noch viel gefährlichere Folgen haben als das Rauchen. Wenn der Film aber in Rheinland-Pfalz anläuft, muss Woody Allen wahrscheinlich im Vorspann den prozentualen Anteil der Schauspielerinnen an seinen Filmszenen offenlegen. Da wird er wieder sauer sein.

 

Evangelische Allianz: Gleichstellungsurteil untergräbt die Verfassung mit 6 zu 2 Stimmen

Hartmut Steeb: Bundesverfassungsgericht setzt seine Einschätzung an die Stelle des hierzu alleine berufenen Gesetzgebers und löst mit der Gleichstellung homosexueller Partnerschaften den besonderen Schutz von Ehe und Familie faktisch auf

(MEDRUM) Das Ehegattensplitting im Steuerrecht soll auch den homosexuellen Partnerschaften gewährt werden, entschied am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht mit einem Mehrheitsvotum von 6 gegen 2 Richterstimmen. Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, sieht darin eine Untergrabung der Verfassung. Der besondere Schutz von Ehe und Familie werde durch das Verfassungsgericht faktisch aufgelöst, so Steeb. Diese Einschätzung lässt sich mehrfach belegen.

In seiner Begründung argumentierten sechs Richter des zweiten Senats: „Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt.“

Dieser Auffassung wurde von zwei Richtern widersprochen. So stellten Richter Landau und Richterin Kessal-Wulf unter anderem fest: „Es wäre dem Gesetzgeber angesichts des familienpolitischen Normzwecks des Splittingverfahrens zuzubilligen gewesen, zunächst die eingetragene Lebenspartnerschaft im Hinblick auf ihre Vorwirkung für die Familie und Generationenfolge zu evaluieren und hieraus gegebenenfalls steuerliche Konsequenzen zu ziehen. Diesen Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers übergeht der Senat durch seine rückwirkende Unvereinbarkeitserklärung und verengt dessen Gestaltungsmöglichkeiten zusätzlich.“

Begriffe „Ehe und Familie“ bleiben als ausgezehrte Hülle stehen

Durch die richterlichen Gegenvoten kann sich der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, in seiner Kritik am Gleichstellungsurteil bestärkt fühlen. Er erklärte (Bild unten):

Image„Mit seiner heutigen Entscheidung untergräbt ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht die Verfassung. Dass in Artikel 6 GG Ehe und Familie „dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ anvertraut werden, wird mit dem heutigen Richterspruch obsolet. Die Begriffe „Ehe und Familie“ bleiben zwar als wertlose Hülle inhaltlich ausgezehrt noch stehen, werden aber in ihrer Bedeutung verkannt. Wenn man der Begründung der Karlsruher Entscheidung folgt, stand nicht der notwendige Schutz der hohen Verfassungsgüter Ehe und Familie im Mittelpunkt, sondern das Bestreben, Menschen, die eine Lebenspartnerschaft mit gleichgeschlechtlichen Partnern eingehen, die gleichen Rechte zu gewähren. Ungleiches gleich zu behandeln, ist aber kein Akt der Gleichberechtigung. Das Bundesverfassungsgericht verkennt in seiner Mehrheitsentscheidung, dass die „Verpflichtungen zwischen den Lebenspartnern“ keineswegs in „auch nur annähernd vergleichbarem Umfang bestanden hätten“, wie es die Richter Sibylle Kessal-Wulf und Herbert Landau in ihrem abweichenden Minderheitsvotum schreiben. Während der Gesetzgeber – meines Erachtens völlig zu Recht – absichtlich keine volle Gleichstellung der unvergleichbaren Lebensgemeinschaften eingeführt hat, macht der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entgegen seinem Auftrag eigenständig Politik – in den Worten des Minderheitsvotums: „Somit setzt der Senat seine Einschätzung an die Stelle des hierzu alleine berufenen Gesetzgebers.“

Dank an Richter Landau und Richterin Kessal-Wulf für ihr Minderheitsvotum

Steeb dankt den beiden Richtern, dass sie auf die Bedeutung von Kindern für den besonderen Schutz von Ehe und Familie hingewiesen haben. Er zitiert aus deren Minderheitsvotum: „Entsprechend der sozialen Wirklichkeit konnte der Gesetzgeber bei der Einführung des Splittingverfahrens davon ausgehen, dass die weit überwiegende Mehrzahl der Ehen auf die Erziehung von Kindern ausgerichtet war“. Dass auch heute 91 Prozent des Splittingvolumens auf Ehepaare mit Kindern entfällt, beschreibt der Senat zwar, zieht daraus aber keine Konsequenzen. Seine eigenen Kinder zu erziehen und zum Erwachsen-Werden zu begleiten, oder es über viele Jahre hinweg getan zu haben – diese Leistung wird damit vom Bundesverfassungsgericht in sträflicher Absicht vernachlässigt. Die Verantwortungsgemeinschaft von Ehe und Familie wird damit künftig steuerlich nicht weiter bevorzugt behandelt. Hier zeigt sich erneut, dass eine Gleichbehandlung von Ungleichem nicht mehr Gerechtigkeit schafft, sondern Ehen und Familien mit ihrem natürlichen Beitrag zur Generationenfolge diskriminiert – ein großer Verlust an Nachhaltigkeit!“

 

Bundesverfassungsgericht hat sich vom Verfassungswert Ehe und Familie entfernt

Auch wenn die steuerrechtliche Entscheidung als Konsequenz aus dem Grundsatz „gleiche Pflichten – gleiche Rechte“ zunächst nachvollziehbar erscheint, ist unverkennbar, dass sich 6 Richter des Zweiten Senats vom Verfassungswert Ehe und Familie entfernt haben. Denn in seiner Entscheidung im Jahr 2002 hatte das BVerfG unter anderem zur Ehe und ihrem Schutz sowie ihrer Förderung noch ausgeführt: „Um dem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, einerseits alles zu unterlassen, was die Ehe schädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie andererseits durch geeignete Maßnahmen zu fördern. … Dem Gesetzgeber ist es wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe aus Art. 6 Abs. 1 GG nicht verwehrt, diese gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen.“ Den Verfechtern der Gleichstellung und sogenannten Öffnung der Ehe ist es offenbar auch gleichgültig, dass das Bundesverfassungsgericht 2002 hervorgehoben hatte, dass „die Ehe als Form einer engen Zweierbeziehung zwischen Mann und Frau eine personelle Exklusivität auszeichnet“. Weiter hatte das BVerfG festgestellt: „Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist. … Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist keine Ehe im Sinne von Art. 6 Abs. 1 GG.“

Wer dem damaligen Richterspruch folgt, kommt zu dem Schluss, dass der Zweite Senat beim jetzigen Urteilsspruch über das Ehegattensplitting für Ungleiches die Gleichbehandlung fordert. Der Vorwurf, das Bundesverfassungsgericht untergrabe die Verfassung, ist also auch mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung selbst belegbar. Der Verfassungsgeber, der alleine für eine derartige Änderung der Verfassung zuständig ist, wird dadurch übergangen. Auch in diesem Punkt ist Hartmut Steeb zuzustimmen.

 

Quelle: Arno Backhaus

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Thema: Deutschland wach auf!

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