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346. Sexuelle Belästigung oder Heuchelei?

Dienstag, 26. Februar 2013 | Autor:

Lieber Blogbesucher,

bilden Sie sich eine eigene Meinung über unsere sogenannte feine Gesellschaft und wie man miteinander umgeht.

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Sexuelle Belästigung oder Heuchelei?

Der ARD-Nachrichtenmoderator brachte es auf den Punkt, als er sagte „Man sollte es nicht glauben, mit was für Problemen man sich bei uns beschäftigt.“ Anlass war die Aussage einer STERN – Journalistin, die sich darüber beklagte, dass sie vor einem Jahr, im Januar 2012, an einer Hotelbar, von dem FDP-Politiker Rainer Brüderle „sexuell belästigt“ worden sei.

Wie zu hören war, bestand die „Belästigung“ darin, dass Brüderle zu der Journalistin sagte, dass sie das Dirndl, das sie anhat, gut ausfüllen könne. Dies geschah mit Blick auf ihre Oberweite.

Ob es sinnvoll war, so etwas zu sagen, sei dahingestellt. Ebenso wie die Frage, inwieweit eine Hotelbar, dazu zu später Stunde, überhaupt der geeignete Ort für ein ernsthaftes, politisches Gespräch ist, oder ob man nicht vielmehr damit rechnen muss, dass es hier etwas lockerer zugeht.

Jedenfalls hat die Bemerkung, der Journalistin gegenüber, dazu geführt, dass in landestypischer Weise, aus einem, pardon, „Furz, ein Donnerschlag“ gemacht wurde. Dabei ist die dahinter stehende Absicht klar zu erkennen: Es geht darum einen Politiker „unmöglich“ zu machen.

Und so wird, als wenn es keine anderen Probleme gäbe, neuerlich eine „notwendige Grundsatzdebatte“, diesmal eine angeblich „längst überfällige Sexismus-Debatte“ angestoßen, wozu in der typisch spitzfindigen pharisäerhaften Art vieles an den Haaren herbeigezogen werden muss.

 

 

Brüderle tut deshalb gut daran, sich hierzu auch weiterhin nicht zu äußern, denn bei der Hysterie, die derzeit wieder zu beobachten ist, würde jede seiner Aussagen sofort spitzfindig dahingehend analysiert, ob sich daraus „weitere Fragen ergeben“, sprich Angriffspunkte konstruieren lassen.

In bewährter Weise kann so, eine sich ständig steigernde Rufmordkampagne in Gang gesetzt werden, die ihre Eigendynamik entwickelt und an dessen Ende das Opfer zur Strecke gebracht wird.

Und das wäre nicht das erste Mal, und es ist auch ziemlich einfach: Eine Zeitung verbreitet eine Halbwahrheit, die von den anderen Medien begierig aufgegriffen und weiter aufgebauscht wird und dem sich dann im Internet „massenweise Kommentare“ anschließen.

In den Medien wird das als eine allgemeine, „berechtigte Erregung“ interpretiert, wobei nicht zwischen zustimmenden und ablehnenden Kommentierungen unterschieden, aber alles zusammen zum Nachteil des Opfers ausgelegt wird. Den Rest besorgen diverse „Fernseh-Quasselrunden“.

Aber jetzt zum eigentlichen Thema. Was ist Sexismus, und wo sind die Grenzen?

Die baden-württembergische Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD), die ich mittlerweile für eine kluge Frau halte, meinte, dass es auch so sein könnte, dass es manche Frauen darauf abzielen, im Sinne einer Anmache „sexuell belästigt“ zu werden. Kann das doch der Anfang einer für beide Teile „fruchtbaren“ Beziehung sein.

Vor einiger Zeit las ich einen Beitrag, wonach Frauen gut daran tun, sich nicht allzu aufreizend zu kleiden. Eine Leserbriefschreiberin fand das ungeheuerlich. Schließlich sei es allein ihre Sache, wie sie sich kleide.

Ich konnte nicht umhin, der Frau persönlich zu schreiben, wobei ich einen Vergleich mit den „No go areas“ anstellte, in die man sich als Tourist besser nicht verläuft und schon gar nicht mit teurem Schmuck und hochwertigen Kameras behangen.

Wer entsprechende Warnungen ignoriert und meint, dass das seine Sache ist, wohin er geht und was er mit sich führt, darf sich hinterher nicht beschweren, wenn er überfallen und ausgeraubt wird.

Was mich immer wieder verwunderte und teilweise auch entsetzte, waren die leicht bekleideten jungen Damen, die aufreizend an den Autobahnauffahrten standen, um als Anhalterinnen mitgenommen zu werden. Manch Automobilist könnte das als Einladung verstanden oder doch zumindest zu „lockeren Sprüchen“ und zur „Anmache“ verleitet haben.

Im Übrigen ist das Mitnehmen von Anhalterinnen auch für Autofahrer nicht ohne Risiko. Es ist schon vorgekommen, dass die Anhalterin verlangte an ein weit entferntes Ziel gefahren zu werden, andernfalls sie den Autofahrer wegen „sexueller Belästigung“ anzeigen werde.

Unpassend empfinde ich auch barbusige Maiden auf öffentlichen Wegen, wie man sie im Umkreis von Gewässern antreffen kann. Wer einen Blick auf die “wippenden Brüste“ wirft, gilt als „unverschämt blickender Belästiger“, und wer daran vorbei sieht, möglicherweise als „verklemmt“ oder als „Homo“.

Vor Jahren wurde von einem Totschlagsdelikt berichtet, dem ein junger Türke, an einem Strand in der Türkei, zum Opfer fiel. Täterinnen waren eine Mutter mit Tochter, die den Jüngling mit einem Stein erschlagen hatten.

Der Tat war vorausgegangen, dass sich beide Frauen, an mehreren Tagen hintereinander, an einer etwas abgelegenen Stelle des Strandes, nackt, sonnten, was dem jungen Türken nicht verborgen blieb.

Der junge Mann wurde daraufhin zudringlich, was bei den Frauen zu einer „Notwehrreaktion“ führte. Man muss hier allerdings fragen, wie dumm man eigentlich sein muss, um sich in einem islamischen Land, als Frau, nackt an einen Strand zu legen, was dort als Einladung verstanden werden muss.

Die Frage ist auch, ob es sich schickt, am Tisch in einer Raststätte, das, pardon, „Gesäuge“ freizulegen, um das Kind zu stillen, wie ich es schon verschiedentlich erlebt habe.

Bei meinem früheren Arbeitgeber gab es, hinsichtlich sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, eine strenge Dienstanweisung, in welcher bei Zuwiderhandlungen entsprechende Konsequenzen angedroht wurden.

Mir ist nie etwas darüber bekannt geworden, dass es, verbal oder tätlich, zu sexuellen Belästigungen gekommen wäre. Was es gab, waren allenfalls Sprüche oder Karikaturen sexuellen Inhalts, die dann und wann, unter der Hand, vertraulich, weitergegeben wurden und zur allseitigen Erheiterung beitrugen.

Zu denken ist hier auch an ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, bei dem es um Lohnfortzahlungsansprüche anlässlich einer Verletzung ging, die sich ein Arbeitnehmer beim außerehelichen Sex, durch die heftig zupackende Art der Partnerin, zugezogen hatte, was hinsichtlich des Tatbestandes und in der Urteilsbegründung eingehend dargelegt wurde. Auch der Justiz kann man insoweit den Sinn für Humor nicht absprechen.

Der Lohnfortzahlungsanspruch wurde im Übrigen, wegen „Selbstverschulden“ abgelehnt.

Ich hatte in meinem Schreibtisch eine so Genannte „Motivationsmappe“, wo ich solche Dinge und andere Kuriositäten über die Jahre sammelte.

Die „schärfsten Sachen“ wurden allerdings von den Kolleginnen beigesteuert, die sich hier stets neugierig aufgeschlossen zeigten. Soviel zum Thema “Unterdrückung der Frauen durch sexuelle Belästigung“.

Persönlich bin ich der Auffassung, dass man gut daran tut, sich in solchen Dingen grundsätzlich zurückzuhalten und alles zu unterlassen, was Anstoß erregen oder absichtlich missverstanden und in böswilliger Absicht gegen einen selbst verwendet werden könnte.

Sich hier zurückzuhalten hat in erster Linie etwas mit Respekt, Anstand und der Menschenwürde zu tun, was eine Frau ganz selbstverständlich für sich beanspruchen kann.

Völlig indiskutabel sind „eindeutige Angebote“, an Frauen, anzügliche Bemerkungen, Betatschen und Begrapschen sowie das Ausnutzen einer Vorgesetztenfunktion.

Hier liegt eindeutig eine sexuelle Belästigung vor und das blieb für den Täter, schon bisher, nicht folgenlos.

Ich erinnere mich an einen Fall von vor über 40 Jahren, als ich bei der Bundeswehr war. Ein Kamerad stellte im Vorbeifahren, einer auf dem Gehsteig befindlichen jungen Frau, die mehr rhetorische Frage, „wie es heute Abend mit Stoßen wäre“, wobei er die Hand aus dem Autofenster hielt und den Daumen zwischen Zeige- und Mittelfinger steckte.

Die junge Frau notierte sich die Autonummer, was dem dreisten Frager, teuer zu stehen kam.

In einem anderen, schon Jahrzehnte zurückliegenden Fall, nahm eine Karriere ein schnelles Ende, weil der Betreffende, in Gegenwart weiblicher Mitarbeiter, spontan ein sexuelles Bedürfnis geäußert hatte, ohne dabei aber eine Frau direkt angesprochen zu haben.

Der jüngste Fall von „sexueller Belästigung“ spielte sich in Sachen Strauss-Kahn in den USA ab. Ich denke, dass die Reaktionen bei uns die gleichen gewesen wären.

Aber auch der umgekehrte Fall ist denkbar, und es hat ihn in dieser oder ähnlicher Form bereits gegeben:

Ein Mann ist mit einer Frau allein in einem Zimmer oder in der Registratur im Keller. Plötzlich reißt sich die Frau die Bluse auf, schreit laut um Hilfe, zerkratzt sich und dem Mann das Gesicht, wobei der Mann abwehrt, die Frau dabei anfasst und möglicherweise verletzt. Wem wird man wohl glauben?

Bei der Art der Diskussion, wie sie jetzt wieder angeleiert wurde, muss gefragt werden, von was hier abgelenkt werden soll. Wenn schon diskutiert werden muss – wäre es da nicht dringlicher, sich mit den Folgen der Freigabe der Pornografie, mit der vollen Freigabe und Aufwertung der Prostitution und den Inhalten des „Sexualkundeunterrichts“ zu befassen, durch den die Schüler „entsprechende Anregungen“ erhalten?

Und eines zeigt die Sexismus-Debatte eindeutig: Offensichtlich gibt es doch Männer und Frauen, mit von Natur aus biologischen und seelischen Unterschieden. Etwas, was von der herrschenden Gender-Ideologie bestritten wird. Warum muss eine Diskussion über eine Sache geführt werden, die es der Ideologie nach gar nicht geben kann? Hier beißt sich die Katze in den Schwanz!

Und wer sich über sexuelle Belästigung echauffieren möchte, der möge sich mit den Verhältnissen in Indien und im Nahen Osten befassen, wo, wie in den letzten Tagen einem Zeitungsbericht zu entnehmen war, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen eine Art „Volkssport“ sind. Da wird dann klar, warum sich Frauen in Tschadors hüllen und ihr Gesicht verdecken müssen.

Auch aus Großbritannien gibt es Berichte von Übergriffen muslimischer Einwanderer auf die dortigen Mädchen. Weil man aber nicht als „fremdenfeindlich“ und „islamophob“ gelten will, geht man den Anzeigen nur halbherzig nach.

 

 

Was kann uns das Wort Gottes dazu sagen?

Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.
2. Mose 20, Vers 16

Du sollst kein falsches Gerücht verbreiten;
2. Mose 23, Vers 1

Ich sage euch aber, dass die Menschen Rechenschaft geben müssen am Tage des Gerichts von jedem nichtsnutzigen Wort, das sie geredet haben. Aus deinen Worten wirst du gerechtfertigt werden, und aus deinen Worten wirst du verdammt werden.
Matthäus 12, Verse 36 und 37

Das Wort Gottes macht uns an verschiedenen Stellen für unser Reden verantwortlich. Und Jakobus widmet ein ganzes Kapitel in seinem Brief der Zunge und dem Unheil das sie anrichten kann.

Ein Pfarrer brachte das auf der Kanzel einmal drastisch zum Ausdruck, als er der Gemeinde ankündigte, ihr jetzt sein Organ zu zeigen, mit dem die meisten Sünden begangen werden. Die Gemeinde hielt den Atem an, aber der Pfarrer streckte nur seine Zunge heraus.

Unsere Worte sind nicht einfach nur Schall und Rauch, sondern können die Wirkung von Waffen haben. Sie können zerstören – aber auch aufbauen.

In seiner Erklärung zum 8. Gebot(*) schreibt Martin Luther, dass wir nicht nur kein falsches Zeugnis reden, sondern im Gegenteil die Dinge zu Guten wenden sollen. Es ist schon vorgekommen, dass sich erbitterte Feinde wieder versöhnt haben, weil ein Dritter zu einem der Kontrahenten sagte, dass sein Gegner sehr gut über ihn gesprochen habe.

Ob das unbedingt der Wahrheit entsprach sei mal dahingestellt. In jedem Fall ist das aber besser als böse Gerüchte und Tratsch weiterzuverbreiten.

Weil wir ständig mit Halbwahrheiten zugemüllt werden, habe ich mir vorgenommen künftig noch gründlicher zu prüfen, und zwar ohne Rücksicht darauf, aus welchem Lager eine Meldung jeweils kommt. Denn es ist nachweislich eine tief sitzende menschliche Neigung die Dinge immer so zu darzustellen, wie sie dem eigenen Wunschdenken entgegenkommen.

Auch wenn wir selbst „kein falsches Zeugnis wider unsere Nächsten reden“, können wir doch mitschuldig werden, wenn wir uns fahrlässig an der Verbreitung von Gerüchten und Halbwahrheiten beteiligen.

Und das gilt für öffentliche Nachrichten ebenso, wie solche aus dem privaten und alltäglichen Umfeld. Und nicht zu vergessen: Auch eine halbe Wahrheit ist immer eine ganze Lüge.

Deshalb prüfen:

Ist die Nachricht wirklich wahr?
Wem nützt sie?
Muss sie dann überhaupt verbreitet werden?

Jörgen Bauer

(*) 8.Gebot ist falsch, es muss lt.Bibel 9.Gebot sein.

Warum die Kirchen daraus 8.Gebot gemacht haben, lesen Sie hier.

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Thema: Zeitgeist

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