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97. Muezzin: Angriff auf die Religionsfreiheit

Mittwoch, 26. Mai 2010 | Autor:

PBC

 

Nach langer rechtlicher Auseinandersetzung hat sich das islamische Zentrum durchgesetzt: Seit Februar ist auch in Rendsburg (Schleswig-Holstein) der Muezzin zu hören, 5x am Tag, mit Lautsprecherverstärkung.

Welch ein Ungleichgewicht!

Während in Deutschland immer mehr muslimische Mitbürger leben und ihre Kultur pflegen können, sind viele Christen aus dem Orient geflohen, weil sie um ihre Sicherheit fürchten müssen. „Wenn es den Christen gut geht, dann geht es dem Irak gut.“ Mit diesen Worten eines irakischen Dichters begann am 11. Dezember 2009 in Bagdad eine Konferenz von Bischöfen verschiedener Kirchen und von islamischen Parlamentariern. Hier kam das Leid von Christen im Orient zur Sprache. Dieses Leid muss man auch in den Blick nehmen, wenn man bei uns in Deutschland über Minarette und Muezzin-Rufe diskutiert.

Bundeskanzlerin Angela Merkel war jüngst in der Türkei. Diese Gelegen-heit hat sie nicht genutzt. Ein klares Eintreten für die Menschen-rechte Andersgläubiger in der Türkei war leider nicht erkennbar. Auch die Not der irakischen Glaubensflüchtlinge spielte keine Rolle.

Die PBC setzt sich für Glaubensfreiheit auf beiden Seiten ein. Was in Deutsch-land den Muslimen und anderen Andersgläubigen (die fallen gar nicht so auf) durch das Grundgesetz zugestanden wird, das muss auch umgekehrt für Christen in anderen Staaten gelten.

Die Religionsfreiheit muss allerdings wie die Demokratie gegen Missbrauch verteidigt werden. Sie hat ihre Grenze dort, wo eine Glaubensgemeinschaft diese Freiheit ausnutzen will, um andere in ihren politischen und/oder wirtschaftlichen Rechten zu beschneiden.

Ein wichtiges und aktuelles Beispiel hierzu ist der Ruf des Muezzins:

Mit Verweis auf die in Deutschland üblichen Kirchenglocken fordern Muslime, gleichermaßen auch den Ruf des Muezzins zu erlauben. Mit dieser Forderung haben sie auch an manchen Orten schon Erfolg gehabt. Hierbei wird aber der wesentliche Unterschied zwischen dem Muezzin und den Kirchenglocken bewusst ignoriert. (In Rendsburg spielte das für die Entscheidung der Stadtverwaltung ausdrücklich keine Rolle!!). Eine Kirchenglocke ist nur eine Einladung zum Gottesdienst, mehr nicht. Anders der Ruf des Muezzins. Er beginnt mit den Worten:

Allahu akbar (Allah ist größer als alles.)

Aschhadu an la ilaha illa llah (Ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt außer Allah)

Aschhadu anna Muhammadan rasulu llah (Ich bezeuge, dass Mohammed Allahs Gesandter ist)

Mit dieser Zeugenaussage proklamiert der Muezzin die Herrschaft des Islams. Diesem Ruf kann man sich nicht entziehen. Jeder muss ihn hören. Zur Religionsfreiheit gehört aber auch das Recht, in Ruhe gelassen zu werden. Wer z.B. ein Schild an der Tür hat „keine Besuche von Zeugen Jehovas“ der wird von ihnen keinen Besuch bekommen.

In Rendsburg kommt die Werbung für den Islam jetzt aber 5x täglich, ungebeten, morgens früh um 6 Uhr und zuletzt abends um 10. Das verletzt unsere christliche Freiheit, zu dieser Religion nicht dazugehören zu wollen.

Der Muezzin gefährdet damit unsere christliche Religionsfreiheit. Wir Christen bedrängen unsere muslimischen Nachbarn auch nicht 5x am Tag, z.B. dadurch, dass wir bei ihnen an der Tür klingeln und das aposto-lische Glaubensbekenntnis aufsagen.

Als PBC fordern wir deshalb ein bundesweites Verbot des Muezzinrufs.

Quelle: Salz & Licht 1/2010

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Thema: Deutschland wach auf!

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2 Kommentare

  1. […] letzten Jahren mehr als genug diskutiert worden. Trotzdem wird man den Eindruck nicht los, dass der Großteil der Beteiligten nichts verstanden hat. Besonders fällt mir dabei auf, dass sich in den Kirchen viele Blindenführer befinden die Ihre […]

  2. […] Jahren beschäftigt uns hier in Deutschland kaum ein Thema mehr als der Islam. Gründe warum dies ein so prisantes Thema ist gibt es viele. Ich meine, dass der Islam einen so […]

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